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Parlamentsabsolutismus?

Frage: Parlamentsabsolutismus?
(5 Antworten)


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Ich finde im Netz keine einfache Erklärung, was ein Parlementsabsolutismus ist, ob das gut oder schlecht ist, oder warum man während der Weimarer Republik diesen vermeiden wollte.. Kann mir einer helfen?
Frage von Dopez09 (ehem. Mitglied) | am 21.04.2013 - 22:35


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Antwort von cleosulz | 21.04.2013 - 22:56
http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentsabsolutismus


http://www.lexexakt.de/glossar/absolutismus.php

Parlementsabsolutismus => prüfe mal, ob das gut für die Gewaltenteilung ist?
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Antwort von matata | 21.04.2013 - 23:04
Wenn in einer Regierung die unbeschränkte Macht beim Parlament liegt, spricht man von Parlamentsabsolutismus. Die drei Gewalten, die Exekutive, die Legislative und die Judikative werden allein durch das Parlament ausgeübt.

http://www.lexexakt.de/glossar/absolutismus.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentsabsolutismus
siehe Punkt 2
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Antwort von Dopez09 (ehem. Mitglied) | 21.04.2013 - 23:17
Danke das hilft mir weiter, hat das irgendwelche vor/nachteile?


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Antwort von cleosulz | 22.04.2013 - 07:18
Vor- oder Nachteile?
Das kommt auf die Sicht des Betrachters an. ;)

Überlege doch mal:
Demokratie = Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit.

Dem widerspricht der Absolutismus = (ein aus absoluter Macht herrschender Monarch ohne Mitwirkung anderer Stände).

Beim Parlamentabsolutismus gibt es ein Ungleichgewicht zwischen Parlament und Regierung zu Gunsten des Parlaments.
Wenn man davon ausgeht, dass das Parlament die gewählten Volksvertreter sind und die Interessen des Volkes vertreten, so könnte man annehmen, dass -in einer Demokratie- es wünschenswert ist, dass das Volk das Sagen hat.


Zitat:
Aber: Vielmehr wird die Allmacht des Parlaments durch die tatsächliche Macht des Regierungschefs eingeschränkt.
Fraktionszwang, Fraktionsvorsitz bzw. Parteivorsitz sowie die Personalunion von Amt und Mandat spielen eine Schlüsselrolle.

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Antwort von cleosulz | 22.04.2013 - 07:29
http://www.wissen57.de/regierungssystem-der-weimarer-republik.html

Plebiszitär gewählter Regierungschef = vom Volk gewählt (nicht vom Parlament) - ausgestattet mit vielfältigen Rechten

Parlament = mit dem Recht des Misstrauensvotums ausgestattet
= darf Kanzler ernennen bzw. entlassen

Der Päsident kann - wenn ihm das Parlament nicht passt - aufgrund seiner Rechte das Parlament ausschalten.
Funktioniert die Zusammenarbeit mit dem Parlament - kann er es mittels der Fraktionsdisziplin beherrschen.
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