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Nationalhymne

Frage: Nationalhymne
(19 Antworten)

 
Also, normalerweise kennt man doch die deutsche Nationalhymne.. lernt man doch eigentlcih inner schule (3. Strophe). aber anscheinend nicht alle, wie die Bild heute schreibt. www.bild.de


Kennt denn keiner mehr unsere Nationalhymne? Wieder gab es einen schlimmen Sing-Unfall.

Beim 1. Basketball-Finale um die Deutsche Meisterschaft zwischen Bamberg und Frankfurt (87:73) schmetterte Tenor Luciano Rondine: „Mit Verglück und Unterstand.“

An der Stelle wäre richtig gewesen: „Brüderlich mit Herz und Hand.“ Gelächter bei den 4750 Fans in der Halle. Verwunderung bei den Premiere-Zuschauern. Erst am 31. Mai hatte Pop-Star Sarah Connor (24) vor dem Spiel FC Bayern gegen die Nationalelf gesungen: „Brüh im Lichte dieses Glückes“ statt „Blüh im Glanze dieses Glückes.“

WAs meint ihr dazu?

scheiß drauf,
muss man können
nein brauch man nicht..
GAST stellte diese Frage am 13.06.2005 - 13:46

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 13:49
nunja
also wenn man sich als Deutsche vor nen haufen Menschen stellt um die National Hymne für die National Mannschaft als motivation und besinnung zu singen und dann den Text nich kann isses sowas von dämlich!

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 13:53
es gehört zwar irgendwie zur allgemeinbildung, aber finde nicht, dass man die in und auswendig wissen muss... die diskussion gabs ja schon bei sarah connor... auch hier im forum... dann wieder der übliche links-rechts/normal streit, dass man nicht alle strophen singen darf, etc... muss das jetz ni schon wieder aufrollen...
aber egal... wer vor publikum singen soll, sollte die schon irgendwie drauf haben... da zeigts sichs wieder, dass ni alles alte schlecht war... die melodie hat ja bisher auch gereicht *g*... aber nee, auch das müssen wir von den amis übernehmen... vor jedem spiel trällern... *ächz* nur dass man da sofort gelyncht wird, wenn mal was falsch gesungen wird *g*

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 13:54
eigentlich sollte man jeden der so einen mist baut wegen verunglipfung nationaler hoheitssymbole zur rechenschaft ziehen

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 13:56
ist ja strafbar ;-)... hab aber immer noch nicht rausgefunden, wofür es dafür geben kann... ist ja fast als würde man unsre eigene flagge verbrennen ;-)

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 13:57
ich mach mich mal schlau und poste es nachher.. hab jetzt nur gerade keine zeit....

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 14:02
Also ich denke es gehört schon zur Allgemeinbildung. Allerdings müsste ich wohl auch etwas überlegen, um sie vollständig und richtig sagen zu können. Wobei ich mich eher um die italienische kümmern sollte. *g*
Aber na ja, ich werde mich sicher nirgends hinstellen und irgendeine Nationalhymne singen, von daher ist es mir auch recht egal ob ich den Text kann oder nicht.
Allerdings ist es ziemlich peinlich bei einem großen Auftritt die deutsche (oder wie auch immer) Hymne falsch zu singen. Wenigstens da sollte man sie sich vorher ein paar mal anhören.

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 14:05
Ich finds peinlich, die deutsche Hymn enicht zu können, schließlich lebt man ja hier.
Peinlich genug das olli Kahn Kaugummi kauen muss, weil er sie nicht kann

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 14:07
Na ja, ich lebe hier und bin trotzdem Italiener und oft genug in Italien, kann aber die italienische noch viel weniger. (Dafür ist sie trotzdem schöner... *g*)
Ich denke es kommt darauf an, ob man sie überhaupt singen möchte. Und auch was man mit einer Nationalhymne verbindet. Ich bin auf KEIN Land so stolz, dass ich ein Lied darüber trällern will. *fg*

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 14:09
ich glaub die italienische hymne kennt jeder der ab und an formel 1 geguckt hat,.... die wurde ja letztes jahr jedes mal an die deutsche angehängt, beim sieg von michael schumacher! ;-)

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 14:09
§90a StGB 1. Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§11 Abs.3)

1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfasssungsmäßige Ordung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder

2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...

Also, wen wollen wir zuerst anzeigen? Sarah Conner, Luciano Rondine, oder den "Rapper" Fler?

Aber müsste diese Straftat nicht eigentlich unter die Offizialdelikte fallen? Sprich, die Verfolgungsbehörden müssen die Straftat, nur bei Kenntnis von dieser, auch ohne Anzeige verfolgen. Würde mich jetzt wirklich wundern wenn dies kein Offizialdelikt wäre.....

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 14:12
Also ich finde als Deutscher sollte man die Nationalhymne schon können. Guckt euch die USA an, da kann jedes kleine Kind die Hymne.

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 14:12
ich finde man sollte die nationalhymne kennen...und wenn man sie nicht kennt, dann soll man auch nicht anfangen zu singen! ist schon PEINLICH

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 14:15
Die Amerikaner sind ja auch ziemlich patriotistisch veranlagt und hängen jeden Morgen ihre Fahne vor"s Haus. *g*

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 14:24
@ sick boy hessen
heißt das jetzt, dass man für dummheit bestraft werden kann?
interessantes thema

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 14:26
also ich finde auch, man sollte mindestens die 3te strophe auswendig können und wenigstens wissen, das es auch andere strophen gibt... sonst is das echt nur peinlich.ich persönlcih durfte NICHT miterleben, sie inner schule gelernt zu haben, keine ahnung warum.

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 14:27
lol... genau das heißt es... wer so dumm ist und vorher den text ni ordentlich übt... da wärs schon angebracht ;-)... naja nee ganz so kann mans auch ni pauschalisieren...
gilt ja aber genauso, wenn du die deutsche flagge verbrennst oder dauernd wettert, wie scheiße bayern ist lol... im endeffekt interessierts eh keinen

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 14:28
Ich finde man sollte sich auch vorher mal überlegen, aus welchen Gründen man Nationalhymnen singt und ob man diese Gründe überhaupt auf sich selbst beziehen kann.

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 14:29
Es ist halt die Frage, wie man "verunglimpft" definiert...
die ham das ja nicht absichtlich gemacht...
und Doofheit it doch nicht strafbar, oder?
Sarah Connor hat nur mal wieder die Vorurteile gegenüber Blondinen bestätigt

 
Antwort von GAST | 13.06.2005 - 14:29
@clacla: für dummheit nicht, aber wer die nationalhymne singt muss sich der verantwortung bewusst sein!

wenn ich mich auf irgendeine kreuzung stelle und "heil hitler" schreie kann ich mich auch nicht damit entschuldigen dass ich dumm sei und mir das mal so rausrutschte, dann gibt ne anzeige wegen §86a...

(n besserer vergleich viel mehr jetzt nicht ein, es soll nur darstellen dass ein falschsingen der hymne von jemandem der so in der öffentlichkeit steht nicht zu entschuldigen ist)

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