Menu schließen

Rundfunkgebühren

Frage: Rundfunkgebühren
(8 Antworten)


Autor
Beiträge 3042
4
Hey,


zurzeit sind ja die Runkfunkgebühren in aller Munde.
Jetzt will ich da meine BAföG-Bescheinigung auf Befreiung von der "GEZ" (jetzt: Rundfunkgebühreneinzugszentrale) hinschicken.

Muss ich damit rechnen, dass ich eine Geldbuße zahlen muss, weil ich mich letztes Jahr nicht angemeldet habe?!

LG mopsi
Frage von mopselratz | am 03.01.2013 - 07:46


Autor
Beiträge 11935
808
Antwort von cleosulz | 03.01.2013 - 11:19
Zitat:
Muss ich damit rechnen,
dass ich eine Geldbuße zahlen muss, weil ich mich letztes Jahr nicht angemeldet habe?!


Nö nicht, wenn du dieses Gerät, für das du jetzt Befreiung beantragst, erst am 1.1.2013 bekommen/angeschafft hast.

Geldbuße ---? :(
s=> höchstens Nachzahlung für die Zeit, die du 2012 ein gebührenpflichtiges Gerät besessen (und nicht angemeldet) hattest.
Musst du in dem Antrag auf Befreiung angeben, welche Geräte du betreibst und seid wann?
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 11935
808
Antwort von cleosulz | 03.01.2013 - 11:25
Zitat:
Weiß die GEZ noch nichts von Euren Rundfunkgeräten, meldet Ihr sie mit dem Befreiungsantrag zugleich an (in dem Formular ist auch der Fall vorgesehen, dass Ihr noch kein Gerät angemeldet habt). Befreit werdet Ihr frühestens ab dem Monat, der auf den Antragsmonat folgt. Für jemanden, der sich beispielsweise einen Fernseher zulegen möchte, bedeutet dies, dass er auf jeden Fall für einen Monat Gebühren zahlen muss, wenn das Gerät bei der Antragstellung bereits in seiner Wohnung steht. Um dies zu umgehen, empfehlen wir, zunächst einen Befreiungsantrag bei der GEZ zu stellen und erst im darauffolgenden Monat das Gerät zu kaufen. Im Antrag gebt Ihr das voraussichtliche Kaufdatum als Starttermin für das Bereithalten an.


Quelle:
http://www.studis-online.de/StudInfo/gez_soz.php
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 7242
45
Antwort von John_Connor | 03.01.2013 - 11:55
Das heißt nicht mehr Rundfunkgebühren, dondern Rundfunkbeiträge!
Man möchte ja wieder ein Image aufbauen, das nicht mehr existiert.^^
Da sich das ganze Modell seit dem 1.1. geändert hat, muss man sehr vorsichtig sein mit den Quellen! Man zahlt jetzt nämlich pro Haushalt!


Autor
Beiträge 3042
4
Antwort von mopselratz | 03.01.2013 - 13:19
Also in dem Antrag auf Befreiung sind keine Zeilen, in denen Jemand seine Geräte eintragen muss.

Da steht nur, dass ich einen Antrag auf Befreiung beantrage und das ich die Bescheinigung von Amt dazu tun soll.

Eigentlich ist es ja auch egal, ob jemand Geräte besitzt oder nicht, wenn man befreit wird.


Autor
Beiträge 3042
4
Antwort von mopselratz | 03.01.2013 - 13:37
Ah, es hat sich erledigt, man muss den Befreiungsantrag zu dem Brief mit den Angaben zu Geräten beilegen.


Autor
Beiträge 2271
4
Antwort von heart_shaped_box | 03.01.2013 - 13:57
---- andere Frage zum demselben Thema ---


Wie ist das:
Ich habe keinen Fernseher, kein Radio, kein Handy, Wecker, Auto, Mp3 Player, oder sonstiges mit dem ich Radio empfangen kann. Dies alles habe ich entweder nie besessen oder schon seit langer Zeit fortgeschafft, weil ich am Fernsehen und Radio hören das Interesse verloren habe. Gibt es eine Pflicht für mich trotzdem die Gebühr zu zahlen?

Ihr könnt jetzt sagen, du bist aber online. Stimmt. Allerdings ist der Laptop nicht meiner, sondern von meinem Freund. Wie sieht es dann aus?


Autor
Beiträge 7242
45
Antwort von John_Connor | 03.01.2013 - 14:15
Wenn du tatsächlich kein empfangbares Gerät besitzt, dann hättest du vor 2013 keine Rundfunkgebühren zahlen müssen. Falls du dich nicht aus irgendwelchen Gründen befreien kannst, musst du ab 2013 trotzdem deinen Rundfunkbeitrag zahlen. Dieser Beitrag ist nämlich nicht mehr von den Geräten abhängig, sondern bezieht sich jeweils auf jeden Haushalt.

Dies ist die neue Homepage des alten GEZ:
http://www.rundfunkbeitrag.de/
Dort müssten alle relevanten Informationen zu finden sein. Nochmal: Vorsicht bei älteren Beiträgen von externen Quellen, die sich noch auf die GEZ beziehen!


Autor
Beiträge 11935
808
Antwort von cleosulz | 03.01.2013 - 14:55
Jeder Haushalt muss 1 x den Rundfunkbeitrag bezahlen, egal wie viele Personen dort leben.
Also bei einer WG = der Mieter (der kann es auf die Mitbewohner umlegen).

Wohnung ist alles, was einen eigenen Zugang besitzt (Bad und Küche muss es nicht geben).

Wenn du bei deinem Freund wohnst - dann bezahlt er den Rundfunkbeitrag.
Bist du bei deinen Eltern gemeldet und wohnhaft - deine Eltern.
Hast du im Studentenwohnheim ein Zimmer, so kommt es auf den Zugang an.
=> http://www.studis-online.de/StudInfo/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php
Hast du 2 Wohnungen (Haupt- und Nebenwohnsitz)wo du abwechselnd wohnst, dann bezahlst du 2 x :(

Auf jeden Fall -> bei eigener Wohnung bezahlt der Wohnungsnutzer/Mieter pro Wohnung (egal wie viele Leute da wohnen).

http://www.studis-online.de/StudInfo/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php
bzw.
https://www.studentenwerk-leipzig.de/sites/default/files/content/documents/stuwe_accommodation/generic_content/gez_rundfunkbeitrag2013_mieterinformationen.pdf
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Smalltalk-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Smalltalk