Rechnerüberwachung
Frage: Rechnerüberwachung(14 Antworten)
Hallo zusammen! Ich bin auf der Suche nach einem Programm zur Überwachung von Rechnern. Ein Mitarbeiter geht mit einem Firmenrechner regelmäßig privat auf Webseiten, was mehrfach untersagt wurde. Leider findet sich im Verlauf des Browsers keine "verbotene" URL mehr, was darauf zurückschließen lässt, dass sich er diese einzeln löscht. Um dies nachweisen zu können, suche ich nun eine Software, die einfach zu handhaben ist (da sie von keinen Computer-Experten genutzt werden wird). Wichtig ist dabei, dass die geloggten Daten verschlüsselt abgespeichert werden, da natürlich auch Firmen-Logins eingegeben werden. Ich habe natürlich selbst schon ein wenig gesucht und bin z.B. auf Refog (http://www.refog.de/) gestoßen. Dies beinhaltet einen Keylogger, URL- und Anwedungs-Überwachung. Ich habe leider bisher keine Erfahrungen mit diesen Programmen und wollte daher euch mal fragen, ob Ihr ein nützliches Tool oder eine alternative Lösung kennt. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Frage von Peter | am 02.11.2012 - 16:12 |
Antwort von Bergzwiebel (ehem. Mitglied) | 03.11.2012 - 10:33 |
Ich hab mich da jetzt mal schlau gemacht. Das mit den Keyloggern ist nicht legal, davon würde ich dir abraten. Du könntest aber einen transparenten Proxy zwischenschalten. |
Antwort von Peter | 04.11.2012 - 16:25 |
Danke für eine Antwort! Die Überwachung an sich ist übrigens wirklich legal, da die Rechner nicht zu privaten Zwecken freigegeben sind. Damit fällt alles, was damit angestellt wird, unter Firmentätigkeit, die der Arbeitgeber kontrollieren darf. Dein Ansatz mit einem Proxy ist interessant, aber ein großer Eingriff ins gesamte Firmennetzwerk. Ein weiterer Grund für eine Überwachungssoftware auf dem Rechner selbst ist die Überwachung sämtlicher Aktionen. Angenommen, der Mitarbeiter kopiert Firmendaten auf einen USB-Stick würde dies im Programm vermerkt werden - der Proxyserver würde dies nicht mitkriegen.. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Bergzwiebel (ehem. Mitglied) | 04.11.2012 - 17:03 |
Es ist aber nur erlaubt, wenn die Arbeitnehmer darüber informiert sind, das sich eine solche Software auf dem Rechner befindet. Durch die Keylogger wird ja jeder einzelne Tastenschlag festgehalten und somit auch Zugangsdaten und Passwörter oder generell private Dinge des Arbeitskollegen, sofern dieser den Rechner privat nutzt. Und genau deshalb ist es verboten diese Software zu benutzen, wenn der Kollege nicht weis, das sie installiert wurde. Also wenn der Arbeinehmer Konsequenzen daraus ziehen muss und beispielsweise gekündigt wird, bekommt dieser Recht wenn er gegen eine unrechtmäßige Kündigung klagt. Ja, da hast du Recht, ein Proxi kontrolliert nur den Internetverkehr. |
Antwort von Bergzwiebel (ehem. Mitglied) | 04.11.2012 - 17:12 |
Ein weiteres Problem wäre, dass Vierenscanner diese "Spionageprogramme" erkennen. Du müsstest also ein Vierenprogramm auf dem rechner spielen, bei denen du Ausnahmen für bestimmte Programme festlegen kannst. Mit Norton würde das zum Beispiel nicht funktionieren. |
Antwort von Peter | 04.11.2012 - 17:21 |
Das stimmt - hatte ich noch gar nicht dran gedacht... Rechtlicher Aspekt ist allerdings hinfällig, da die Rechner nicht für private Zwecke benutzt werden dürfen und die Mitarbeiter darüber auch (schriftlich) informiert wurden. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 04.11.2012 - 17:36 |
Zitat: Musste da 2 x tief durchatmen. (Betriebsrat wo bist du .... AN-Rechte werden mit Füßen getreten .... ) Ich bin so informiert, dass der Arbeitnehmer über den Einsatz/Installation von solchen Überwachungsprogrammen (auch pauschal)informiert werden muss. Unabhängig davon, ob die private Nutzung des PC erlaubt oder nicht erlaubt ist. Denn ===> Grundsätzlich dürfen keine permanenten heimlichen Leistungs- und Verhaltenskontrollen durchgeführt werden, weil sie gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Quelle: http://www.dgbrechtsschutz.de/spezial/ueberwachung-am-arbeitsplatz.html ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 04.11.2012 - 17:42 |
Ja, man müsste es ankündigen. Finde die Idee mit IPCop übrigens am besten. |
Antwort von Peter | 04.11.2012 - 21:58 |
Diese Regelungen beziehen sich auf Netzwerke, in denen eine private Nutzung erlaubt ist. Dies ist hier nicht der Fall, weshalb eine Überwachung auch nicht die Persönlichkeitsrechte eines Arbeitnehmers berührt (Er darf ja schließlich nichts persönliches machen.). Und auch bei privater Nutzung wäre eine (eingeschränkte) Überwachung laut deinem Link zulässig, Cleo. Lies doch mal den Abschnitt unter Zitat: Das wurde bereits mit einem Anwalt besprochen. IPCop habe ich mir mal angesehen, wird aber wahrscheinlich mit einem der verwendeten Programme nicht funktionieren. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 05.11.2012 - 09:44 |
Es geht auch nur um die "Information" des Mitarbeiters über die Installation solcher Software. Zitat: Wenn ihr das gemacht habe => dann ist es ja ok und auch wenn der Anwalt das durchgesehen hat (dann hoffentlich einer mit Spezialgebiet Arbeitsrecht). Ich persönlich habe jedoch meine Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit bei einer heimlichen Installation. Dass private Nutzung des PC verboten ist, erlaubt nicht die heimliche Installation von solcher Software und vor allem Auswertung und Verwertung solcher Daten. Auch im Hinblick darauf, dass eine ständige Arbeitskontrolle bzw. Leistungskontrolle durch installierte Software bekannt und vom Betriebsrat abgesegnet sein sollte (zumindest ist der Betriebsrat dazu zu hören). Was nützt dir das Wissen, dass der AN unerlaubt im Internet surft, wenn du dieses Wissen nicht nutzen darfst, weil es unerlaubt ausgespäht wurde? => NICHTS! ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Peter | 05.11.2012 - 17:07 |
Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, Cleo: Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist nur dann möglich, wenn der Rechner auch privat genutzt werden kann. Dies ist schriftlich untersagt worden. B2T? ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von RichardLancelot | 06.11.2012 - 14:32 |
Zitat:.Woher holst du das? Es ist auch nach meiner Kenntnis so wie Cleo sagt: Eine heimliche, permanente Überwachung ist nicht zulässig. Zitat: Die beste und günstigste Methode wird sicherlich ein Proxyserver sein. |
Antwort von Peter | 06.11.2012 - 17:54 |
Zitat: Vom Anwalt. Aber wie gesagt, ob dies getan werden darf, ist gar nicht gefragt. Das wurde ja bereits geklärt. Und selbst wenn die Überwachung eines Arbeitsrechners einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellen würde, wäre es laut euren zitierten Quellen ja legal, da begründeter Verdacht besteht, dass der Rechner anderweitig genutzt wird. Andernfalls könnte man dem Arbeitnehmer ja gar nichts verbieten, weil jede Kontrolle seiner Leistung einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht darstellen würde. Dann könnte ja jeder tun und lassen, was er will und kann nie gekündigt werden... ^^ ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 06.11.2012 - 18:17 |
Doch, wenn man es ankündigt geht das. |
Antwort von Peter | 06.11.2012 - 18:40 |
Naja, da sich hier jeder nur an der Legalität des Themas aufhängt und doch keine sinnvolle Antwort mehr kommt (und hier scheinbar jeder Jura studiert hat), schließe ich jetzt mal. Wenn doch noch jemand etwas beizutragen hat, kann er mich gerne per PN anschreiben und ich öffne den Thread wieder. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |