Zivilgesetz: Güterrecht
Frage: Zivilgesetz: Güterrecht(2 Antworten)
Hi leute Wie erklären sie sich in unserem zahlenbeispiel der errungeschaftsbteiligung das das vermögen der ehefrau nach 20 jarehn 3000 euro beträgt, ihre güterrechtlicher anspruch aber 340 000 euros in welchen fall wird dieser nur wirksam wie hoch wäre er wenn güttertrainung geherrrschat hätte danke im voraus |
Frage von king24 | am 01.11.2012 - 20:26 |
Antwort von matata | 01.11.2012 - 21:54 |
Ach du liebe Güte! Zitat: Gütertrennung sollte das wohl heissen. Ausserdem fehlen in deiner Aufgabe eine ganze Reihe von Satzzeichen: Wie erklären Sie sich in unserem Zahlenbeispiel der Errungenschaftsbeteiligung, Leider kenne ich nur die Rechtschreibregeln in diesem Fall, aber die deutsche Gesetzgebung gar nicht. Tut mir leid. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 02.11.2012 - 11:21 |
Hier wäre es sehr schön, wenn du die vollständige Aufgabe angibst. Das Zahlenbeispiel sollten wir schon kennen. Ich verstehe die Fragestellung auch nicht: Was brachte denn die Ehefrau mit in die Ehe ein? => die 3.000 EUR? Bei der Errungenschaftsgemeinschaft werden die Errungenschaften während der Ehe (was sie in der Zeit erwirtschaftet haben, egal wer in welcher Höhe) zum gemeinsamen Vermögen der Ehepartner. Zitat: Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Errungenschaftsgemeinschaft Errungenschaftsgemeinschaft: Vermögen Frau Vermögen Mann jeweils bis zur Eheschließung = das blieb so bestehen. Alles was nach der Eheschließung erworben wurde, wurde gemeinsames Vermögen der Eheleute. ==> es gab also 3 Vermögensmassen 1. Masse Frau (vorehelich) 2. Masse Mann (vorehelich) 3. Masse Eheleute (während der Ehe erwirtschaftet) Diese Errungeschaftsgemeinschaft ist seit dem Beitritt der DDR in den gesetzlichen Güterstand übergegangen (Zugewinngemeinschaft). Gütertrennung: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtertrennung Bei Gütertrennung gibt es kein gemeinschaftliches Vermögen. Jeder Ehegatte hat sein eigenes voreheliches Vermögen und das während der Ehezeit erwirtschaftete Vermögen bleibt Vermögen des jeweiligen Ehegatten. Gemeinschaftlich angeschafftes Vermögen wird entsprechend geteilt. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |