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Westdeutsche Studentenbewegung

Frage: Westdeutsche Studentenbewegung
(5 Antworten)


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Hallo!

Kann mir jemand bitte ganz kurz erklären, wer an dieser Bewegung teilgenommen hat und wie sie welche Ziele erreicht haben?
Ich wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar:)
Frage von Emilia_1 (ehem. Mitglied) | am 29.10.2012 - 19:13


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Antwort von cleosulz | 29.10.2012 - 19:41
1. bitte für jede "Unterfrage" keinen neuen Thread eröffnen.

Ich denke,
dass die Frage in Bezug auf deinen Thread "Hilfe für Powi-Arbeit" gestellt wird.

Hier ein Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Westdeutsche_Studentenbewegung_der_1960er_Jahre


Die Westdeutsche Studentenbewegung steht auch im Zusammenhang mit Kommune - Kommune I =>google doch einfach mal Kommune I oder K1.

Zitat:
Sie war gedacht als Gegenmodell zur bürgerlichen Kleinfamilie, als Reaktion auf eine Gesellschaft, die von der Kommune als sehr konservativ eingeschätzt wurde.



http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Studentenbewegung.html

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Antwort von Emilia_1 (ehem. Mitglied) | 29.10.2012 - 19:46
Oh!Entschuldigung...
Wusste ich echt nicht(das mit dem Thread)


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Antwort von Emilia_1 (ehem. Mitglied) | 29.10.2012 - 19:58
Ich habe gegoogelt und soweit ich verstanden habe ist das so:
Die westdeutsche Studentenbewegung ist eine linke Protestbewegung der 60er Jahre von Studenten (fast) weltweit, die gegen heruntergekommene gesellschaftliche Werte, schlechte Bildung und soziale Ungerechtigkeit im Hintergrund des Vietamkrieges (und der nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands) protestierten.Die friedlichen Proteste eskalierten in gewaltsame ud bald zerbrach die SDS wegen unneren Streitereien. Erreicht wurde vor allem sexuelle Aufkärung.
Ist das richtig so?


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Antwort von cleosulz | 29.10.2012 - 20:05
Zitat:
So hatte die Studentenbewegung zum Beispiel Folgen für die Neuordnung des Strafrechts.
Geändert wurden außerdem das Sexualstrafrecht und die Rechtsprechung bei Delikten gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die Abschaffung des Abtreibungsparagraphen 218 dauerte jedoch noch etliche Jahre


Quelle:

http://www.planet-wissen.de/politik_geschichte/deutsche_politik/studentenbewegung/index.jsp
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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 30.10.2012 - 17:17
Zitat:
Die Abschaffung des Abtreibungsparagraphen 218 dauerte jedoch noch etliche Jahre


Da hat wohl ein Rundfunkpraktikant nicht sauber recherchiert...;

§ 218 ist kein kleines bisschen abgeschafft. Abtreibung ist immer noch strafbar, die Frau geht allerdings straffrei aus, wenn sie die Frist beachtet und die Beratung in Anspruch nimmt (ist in 218a geregelt).

http://dejure.org/gesetze/StGB/218.html

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