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Ehegattensplitting

Frage: Ehegattensplitting
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Hallo,


Was versteht man unter Ehegattensplitting?
Ich hab das jetzt so verstanden, dass das Einkommen eines verheirateten Ehepaares halbiert wird und das halbierte wird dann versteuert oder so
Frage von Tudelu (ehem. Mitglied) | am 08.08.2012 - 10:39


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Antwort von cleosulz | 08.08.2012 - 14:34
http://www.kanzlei-dr-gloning.de/erklaerung-ehegattensplitting.html

Das Einkommen von Mann und Frau wird zusammengezählt und dann wird durch 2 geteilt:
aus diesem Betrag (Hälfte des gemeinsamen Einkommens) wird dann die Steuerschuld errechnet.

Das ist vor allem von Vorteil, wenn Mann z.B.
viel verdient und Frau nichts oder wenig.
Beim Splitting setzt der Höchststeuersatz, mit dem das Einkommen belastet wird, erst bei
rund 118 000 Euro ein.

Außerdem bekommen Ehepaare 2 x die Vorsorgepauschale angerechnet, auch wenn nur einer berufstätig ist. Ehepaare werden dadurch also besser gestellt, als ein nicht verheiratetes Paar.

Dem wird meistens jedoch bereits im "laufenden Einkommensjahr" mit dem Wahl der jeweiligen Steuerklasse (3 für den besserverdeinenden Ehepaartner, 5 für weniger verdienenden Ehepaartner)zunächst schon Rechnung getragen.


Auch noch interessante Hinweise / Erklärungen:


http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/ehegattensplitting.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting

Guck dir auch die Erklärung auf der Seite der IG Metall an:

https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:cKrSyJr6lX4J:www2.igmetall.de/homepages/osnabrueck/file_uploads/steuerklassenwahl-2005.pdf+&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEEShzVTI9RCkHqrA-Uitvn699KSdoz1PTfDNOOcGD9zDCo6YONUWIIBgUpc-DCVHPxVIUyUpHPNi9CG2E6NlnpEARweRjj-ODrOjiE2EpUm3oA9fCBIFa9SDYscjvzKKdUl2XxqJA&sig=AHIEtbQyf_4ck5_Q3ww8xxmKA1vw2j7lHg
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