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Semesterbeitrag ARGE

Frage: Semesterbeitrag ARGE
(20 Antworten)

 
Können Hartz IV-Anfänger den Semesterbeitrag vom Arbeitsamt beantragen?
GAST stellte diese Frage am 02.08.2012 - 21:58


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Antwort von i_don_t_care | 02.08.2012 - 22:00
studenten
haben eig nichts mehr bei arge zu suchen.


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Antwort von Peter | 02.08.2012 - 22:01
studenten bekommen kein hartz IV, sondern bafög, wenn sie sich nicht selbst versorgen können. bafög muss zumindest teilweise zurückgezahlt werden.
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Antwort von GAST | 02.08.2012 - 22:07
also anfragen bei arge lohnt sich nicht? wie lange dauert das denn bis ich bafög erhalte nach dem antrag?


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Antwort von i_don_t_care | 02.08.2012 - 22:11
kommt drauf an wie viele stellen und wie viele die sachen bearbeiten. wer knapp vor semester anfang stellt wird wohl lange warten. wer das gut im voraus macht, dann kaknn man mit schneller antwort rechnen. ich habe innerhalb voin 3 tagen meinen folgeantrag abgesegnet bekommen.


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Antwort von Peter | 02.08.2012 - 22:30
soweit ich weiß, musst du dafür erstmal eingeschrieben sein. und von freunden weiß ich, dass die auch schonmal bis januar drauf gewartet und dann alles nachgezahlt bekommen haben. ich denke aber auch, dass das schneller gehen kann.
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Antwort von GAST | 02.08.2012 - 22:53
hoffentlich, wie sieht es mit einem antrag auf vorrausleistungen aus?

 
Antwort von GAST | 02.08.2012 - 22:58
hmm wird wohl damit nichts... ist nur, wenn meine eltern verweigern mir geld zu geben... dann bekomm ich was vom bafög-amt und das geld wird von meinen eltern zurückgeholt.


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Antwort von Peter | 02.08.2012 - 23:51
im endeffekt wirste aber genug zeit haben, um dich mit nem nebenjob über wasser zu halten (zumindest, wenn du zunächst bei deinen eltern wohnen bleibst).
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Antwort von GAST | 03.08.2012 - 16:41
beitrag ist überwiesen. wenn ich die kommende woche sofort bafög beantrage, wird der betrag,der mir zusteht im oktober überwiesen?


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 03.08.2012 - 16:47
Kann dir niemand versichern.


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Antwort von cleosulz | 03.08.2012 - 17:51
Hartz IV-Empfänger will studieren?
Muss sich einschreiben und Bafög beantragen.

Weil:
Zitat:
Studierende und SchülerInnen, deren Ausbildung dem Grunde nach mit BAföG gefördert werden kann, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II (ALG II).


Bis zur Entscheidung über den Bafög-Antrag kann ggf. weiterhin Hartz IV-Leistungen bezogen werden.
Sollten Bafög-Leistungen nachträglich bewilligt werden, so sind die Hartz IV-Leistungen ggf. dagegen anzurechnen oder müssen zurückbezahlt werden.

Zu § 51 BAföG: - Vorschuss bei Bafög-Beantragung:

Das Amt muss i.d.R. von sich aus den Vorschuss gewähren, sobald klar ist, dass der Bescheid nicht innerhalb von 6 Wochen erteilt bzw. erste BAföG-Zahlungen nicht innerhalb von 10 Wochen möglich sind.

Genaue Auskunft kann dir da die Stelle geben, die dir die Sozialleistungen bisher ausbezahlt.

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/alg2.php


Ich kann mir durchaus vorstellen, dass dir bis zur Bewilligung des Bafögantrags Hartz IV-Leistungen als Darlehen weiter bezahlt werden, die du dann zurückzahlen musst.

Bearbeitungsdauer = Bafögantrags:
Kann bis zu 3 Monaten dauern.
Bafög wird rückwirkend nur bis zum Tag der Antragstellung gezahlt.

Den Antrag also sofort nach Zusage des Studienplatzes stellen.


Du wärst nicht der erste Student, der eine Durststrecke zwischen Bafög-Antrag und Bafög-Bewilligung durchzustehen hat.
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Antwort von cleosulz | 03.08.2012 - 18:38
Sorry, habe deine Frage nochmals gelesen:

Es geht um den Semesterbeitrag, der mit der Anmeldung anfällt?

Da wirst du bei der Arge vermutlich auf taube Ohren stoßen.
- Nachfragen kostet aber nichts.

Vermutlich wirst du dich zur Finanzierung um ein Studentendarlehen bemühen müssen, wenn du den Betrag nicht aubringen kannst.
http://www.studentendarlehen.org/

Dein Bafög-Antrag dürfte vermutlich nicht schnell genug bearbeitet werden. Außerdem brauchst du dazu auch die Inmatrikulationsbescheinigung, die du vermutlich nur bekommst, wenn du die Semestergebühr bezahlt hast.

Hier beißt sich die Maus in ihren Schwanz ...
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Antwort von GAST | 03.08.2012 - 19:47
Also wenn ich Bafög erhalte, bekomme ich nichts mehr von der ARGE? Mein Vater bezieht Hartz IV. Wie sind ein 3-Familien-Haushalt. Wenn ich Bafög beantrage, fällt der Teil des Hartz IV-Satzes weg, der mir normalerweise zusteht?


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Antwort von *Money* (ehem. Mitglied) | 03.08.2012 - 22:24
(vllt habe ich es ja übersehen, sry)

wohnst du denn noch zu Hause oder ziehst du um (eigene whg, wohnheim,wg)?
Das stimmt! Du bekommst kein ARGE wenn du Bafög bekommst (nur eines der beiden). Und für deinen Vater fällt der Teil dann auch weg.
Wenn du aber zuhause wohnen bleibst, dann bin ich mir nicht sicher ob der Anteil von deinem Vater wegfällt oder nicht..

 
Antwort von GAST | 03.08.2012 - 22:52
ich werde nicht umziehen und wohne zunächst einmal bei meinen Eltern.


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Antwort von cleosulz | 04.08.2012 - 11:56
Darf ich mal zusammenfassen:

Du willst studieren.
Du wohnst daheim (und willst daheim auch wohnen bleiben).
Du bist Teil einer "Bedarfsgemeinschaft", die aus 3 Personen besteht (Vater, ?, Du).

Die Frage ist also: Bafög oder weiterhin Hartz IV ?
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Antwort von cleosulz | 04.08.2012 - 12:16
Zitat:
Wenn ich Bafög beantrage, fällt der Teil des Hartz IV-Satzes weg, der mir normalerweise zusteht?


So wie ich es verstehe:
Bafög wird als Einkommen für die Bedarfsgemeinschaft dazugerechnet.
Es gibt - je nach Ausbildungsart - einen Freibetrag von ? 20 % ?, + 30 EUR Versicherungspauschale, die nicht in die Berechnung eingerechnet wird. Alles andere darüber, wird als "Einkommen" gerechnet.

Zitat:
fällt der Teil des Hartz IV-Satzes weg, der mir normalerweise zusteht?


Meiner Meinung nach: Ja.
Du erhälst ja eine andere (staatliche) Leistung in Form von Bafög.

Also Hartz IV + Bafög zusammen geht nicht; das wären je 2 Leistungen gleichzeitig.

Und wenn du dich "(mit Bafög) selbst versorgen kannst" - kann dein Vater auch nicht mehr mit Leistungen für dich rechnen.


Aber dieses Thema eignet sich offenbar sehr gut zu Meinungsverschiedenheiten mit den entsprechenden Behörden. Da gibt es viel Klage-Potential.
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Antwort von GAST | 04.08.2012 - 12:25
ich bekomme einen hartv iv betrag von ca. 280 ¤ soweit ich weiß. nach bafög-rechner stehen mir 422 ¤ bafög zu. was bleibt davon dann übrig?


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Antwort von cleosulz | 04.08.2012 - 12:49
20 % aus 422 EUR sind rd. 84 EUR + 30 EUR Versicherungspauschale = 114 EUR, die nicht angerechnet werden dürfen.

Der Bedarfsgemeinschaft werden (sofern du weiterhin dazu gerechnet werden solltest, aber das weiß ich jetzt nicht => Arge fragen) dann dein "Einkommen" von 308,00 EUR angerechnet.


Wenn du jedoch Volljährig bist und mit dem Bafög ein eigenes Einkommen beziehst, könnte man auch die Meinung vertreten, dass du jetzt nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft zählst (obwohl du da nach wie vor wohnst).

Dann fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft heraus => musst dich von dem Bafög selbst verhalten. Dann könntest du meiner Meinung nach die 422 EUR komplett bekommen.

Die Bedarfsgemeinschaft verringert sich von 3 auf 2 Personen und erhält entsprechend weniger Sozialhilfe.
Wie hoch der Unterschied 3 zu 2 Personen ist? => ? die 280 EUR oder mehr?

Genaue Auskunft gibt dir die Arge.
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Antwort von i_don_t_care | 04.08.2012 - 13:10
du wirst kein hartz4 mehr bekommen.wenn du volljährig bist und studierst hast du kein anrecht auf hartz4. du kannst bafög beziehen. kannst dir wohngeld beantragen. das solltest du noch kriegne. aber kein hartz4 mehr. da bafög als ne art einkommen gehandelt wird.
du bist nicht mehr angelegenheit der arge

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