Sondergenehmigung Autofahren-Beifahrer erlaubt?
Frage: Sondergenehmigung Autofahren-Beifahrer erlaubt?(3 Antworten)
Hallo E-Hausianer! ;) Also ich habe eine Sondergenehmigung um auf die Arbeit zu fahren und zurück. Das heisst, ich bin erst 17, habe den BF 17 Führerschein und die genehmigung dass ich zur Arbeti hin und zurück alleine fahren darf. Wenn ich jetzt meine Freundin Freitag mittag nach der Arbeit mit zu mir nehmen möchte ist das dann erlaubt oder ist das illegal? :) |
Frage von schorly | am 07.05.2012 - 18:28 |
Antwort von cleosulz | 07.05.2012 - 18:57 |
Hey, mein Bauchgefühl und Rechtsempfinden gibt jetzt mal folgende Antwort: Du hast eine Sondergenehmigung für Fahrten zwischen deiner Arbeitsstelle und deinem Wohnort mit dem Ziel der Arbeitsaufnahme bzw. der Heimfahrt von der Arbeit. Diese Strecke darfst du alleine = ohne Betreuer fahren. Wenn da in dem Auto noch eine weitere Person drin ist, Du darfst aber keinen Umweg machen, um jemanden noch abzuholen. Gar kein Problem würde für mich jetzt darstellen, wenn deine Freundin an deiner Arbeitsstelle einsteigt und an deiner Wohnung wieder aussteigt und das noch an einem Tag, an dem du tatsächlich von und zur Arbeit gefahren bist. Ansonsten: Lies einfach mal genau deine Sondergenehmigung durch. Wie ist der genaue Wortlaut? Steht da drin, dass du keine Mitfahrer haben darfst? Was wurde dir von der Führerscheinstelle gesagt? Darfst du auch in deiner Freizeit (Samstag/Sonntag - Fahrt nicht mit dem Ziel der Arbeitsaufnahme) die Strecke fahren? Der richtige Ansprechpartner wäre m. E. also das LRA. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von schorly | 07.05.2012 - 19:04 |
eben, das klingt für mich auch logisch, dass ich sie wenns eh auf der strecke liegt einfach einsammel, und dann mit heim nehme.Wäre auch ökologisch intelligenter. Z.B um Fahrgemeinschaften zur Arbeit bilden zu können usw. Meiner Meinung nach.. IN der Genehmigung selber steht glaub ich nichts drin. Müsste ich aber nochmal nachschauen, liegt aber im Auto, weil cih die Genehmigung immer dabei haben muss. Und vom LRA oder sonst wem wurde mir nix gesagt. ich frag einfach mal am mittwoch in der Fahrschule nach, muss da eh hin weil ich im moment an meinem A führerscheins sitze :) |
Antwort von 00Frie | 08.05.2012 - 07:44 |
schau oder frag auf jeden fall noch mal nach bevor du fährst. denn falls du niemanden mitnehmen darfst und es trotzdem machst und es passiert irgendetwas, dann stehst du wahrscheinlich ohne versicherungsschutz da... und das kann bei sach- und auch bei kleinen personenschäden sehr schnell sehr sehr teuer werden... |
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