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gerichtsverhandlung: Mord im Namen der Ehre?

Frage: gerichtsverhandlung: Mord im Namen der Ehre?
(8 Antworten)


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Stellt euch vor Ein Mord im Namen der Ehre und ihr seid der Verteidiger von diesem Mörder.
Kann man so etwas überhaupt verteigen ? Ich meine ist es berechtigt dass dieses Mädchen sterben musste ?
Frage von pseudoonym (ehem. Mitglied) | am 27.03.2012 - 22:58


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Antwort von cleosulz | 27.03.2012 - 23:23
Zitat:
Ich meine ist es berechtigt dass dieses Mädchen sterben musste ?


Nein.
Zitat:
Kann man so etwas überhaupt verteidigen ?



.... diese Frage stellt sich einem Strafverteidiger immer,
sofern sein Mandant schuldig ist - und ihm das bekannt ist.
Nicht nur bei einem Ehrenmord.

Bei einer "normalen" Straftat, kann man ja nachvollziehen, dass der Verteidiger eine möglichst geringe Strafe als Ziel seiner Arbeit hat. Er hat den/die Angeklagte(n) nach Kräften zu verteidigen - und wenn möglich, auf einen Freispruch hinzuwirken.

Aber das ist auch bei jeder anderen Straftat - auch bei einem Mord oder einem Sexualdelikt - ist die Verteidigung des Angeklagten seine Pflicht. Wenn er sich dazu außerstande sieht, dann sollte er nicht als Strafverteidiger arbeiten.

Es gibt ein Recht auf Strafverteidigung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafverteidiger_%28Deutschland%29
http://www.eu-verfahrensrechte.de/

Hier findest du einen schönen Beitrag:
Besser ohne Gewissen - Überlegungen zur Strafverteidigung

http://www.juratexte.de/Alumnibeitrag%20Strafverteidiger.pdf

Stell dir vor, du hast eine Straftat begangen (egal welche) und müsstest immer Zweifel haben, ob dein Verteidiger sich genügend für dich einsetzt oder nicht ....schrecklich diese Vorstellung.
________________________
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Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 28.03.2012 - 00:07
Zitat:
Kann man so etwas überhaupt verteigen ?


Man kann alles verteidigen. Und wie cleosulz geschrieben hat: Jeder hat auch das Recht auf seine Verteidigung, das ist ein grundlegendes Prinzip in unserem Rechtsstaat.

Zitat:
Ich meine ist es berechtigt dass dieses Mädchen sterben musste ?

Natürlich nicht, ein Ehrenmord hat nichts mit Ehre zu tun, eher mit Dummheit+ Wahnsinn (bzw Fanatismus)...


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Antwort von Bismarck93 (ehem. Mitglied) | 28.03.2012 - 12:28
Hier muss ich widersprechen. Anders als in den USA hat man in Deutschland nicht grundlegend das Recht auf einen Strafverteidiger, wenn man sich ihn nicht leisten kann. Hier gibt es Ausnahmen, die der Paragraph 140 unserer Strafprozessordnung regelt. So muss man sich als "Nicht-Jurist" von einem Anwalt vertreten lassen, wenn die Verhandlung vor einem Landgericht, wo von einer Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren auszugehen ist, stattfindet.
Demnach hat ein mutmaßlicher Mörder, wovon auch in diesem Fall noch auszugehen ist, das Recht auf einen Anwalt. Bei einem Bagatelldelikt, der vor einem Amtsgericht oder Schöffengericht (also vor dem Amtsgericht) verhandelt wird, hat man dieses Recht natürlich nicht, außer wenn es hier auch wieder Sonderregelungen gibt, die auf §140 zutreffen.

Aber um zu deiner Ausgangsfrage zurückzukommen. Ja, ich denke man kann die Leute besten Gewissens verteidigen und eventuell durch Winkelzüge wieder rausbekommen. Es gibt Gesetze hier in Deutschland, die die Rechte eines jeden, auch die eines Angeklagten, festigen und schützen. Und solange man nicht verurteilt wird, gilt man als NICHT SCHULDIG. Ich weiß, ich habe eine andere Sicht auf die Gesetze als die meisten, aber Gesetz ist Gesetz und daran muss sich gehalten werden.


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 28.03.2012 - 12:48
Es ist ja nicht so, dass Verteidiger und Staatsanwalt jeweils ein bestimmtes Strafmaß vorschlagen, und der Richter einfach irgendeinen Wert aus der Mitte nimmt und alle sind zufrieden.
Sowohl Verteidiger als auch Staatsanwalt legen dar, für welche Taten sie den Angeklagten für schuldig und welche Strafe sie für angemessen halten. Dabei gibt es einen gewissen Spielraum, so könnte der Verteidiger mildernde Umstände sehen (der Angeklagte hat seine Frau aus Eifersucht umgebracht), der Staatsanwalt sieht eher die Lebensversicherung als Motiv, von daher kann das erforderliche Strafmaß unterschiedlich bewertet werden. Der Richter entscheidet, wessen Darstellung plausibler ist.

Der Verteidiger versucht also, seinen Mandanten einer Strafe zuzuführen, die seiner (in der Verhandlung bewiesenen) Schuld entspricht - nicht seiner Tat. (Man wird also immer für die (erwiesene) Schuld (an einer Tat) und nicht für die (objektive) Tat an sich bestraft.)

Allerdings weiß ich aus Erfahrung, dass auch ein Verkehrsrechtsanwalt Gewissensbisse hat, wenn er seinen Mandanten vor dem Führerscheinentzug rettet, obwohl er weiß, dass der fährt wie der letzte Henker. Aber letztlich geht es auch darum, seine Brötchen zu verdienen... und ein Verteidiger, der seinen Mandanten immer der gefühlt "gerechten" Strafe zuführt, ist bald pleite.


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Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 28.03.2012 - 13:47
Zitat:
aber Gesetz ist Gesetz und daran muss sich gehalten werden


Öhm - solange du da Ausnahmen zulässt könnte ich mit so einer Regel leben;)
Naturgesetze sind natürlich ohne Ausnahme immer gültig, aber von Menschen verfasste Gesetze(also Strafgesetze oder wie man das dann nennt, nicht dass mir wer mit Pythagoras kommt^^)? Sicher nicht. Ich hoffe es ist jetzt nicht nötig enttsprechende Gesetze aus bestimmten Schurkenstaaten oder Diktaturen rauszusuchen um klar zu machen, dass man sich nicht blind an Gesetze halten sollte nur weil es Gesetze sind.
Nicht zu vergessen, dass sich Gesetze auch wiedersprechen können, z.B. bei Abtreibungen - also überdenke deinen radikalen Standpunkt am besten nochmal;)

Dasselbe gilt im übrigens auch für Befehle, Lieblingsausrede für missverstandene Kriegsverbrecher;)

mfg


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Antwort von Warrior_Orochi (ehem. Mitglied) | 28.03.2012 - 14:23
Wir reden hier aber von Mord, dem krassesten Fall den es gibt also. Mordverhandlungen kann man nicht mit anderen Verhandlungen vergleichen. Bei derlei Verhandlungen geht es oftmals nicht vorrangig darum, den ANgeklagten frei zu bekommen, sondern die Mordanklage abzuwenden, sodass es "nur" Totschlag ist.


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Antwort von Bismarck93 (ehem. Mitglied) | 28.03.2012 - 21:23
@juxhurra: Stimmt, da habe ich einen SM-Fehler gemacht. Ich meine natürlich Gesetze ich Rechtsstaaten.


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Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 28.03.2012 - 23:18
@bismarck93

Was verstehst du denn unter Rechtsstaat? a)Ein Staat in dem sich die Staatsmacht an Gesetze halten muss oder b) ein Staat der "gerecht" ist?

zu a) Die Weimarer Republik war auch ein Rechtsstaat der zum "Unrechtsstaat" mutiert ist. Selbst in der BRD sind wir nicht 100% sicher. Man müsste "nur" Artikel 79, Absatz 3 des Grundgesetzes ändern bzw streichen (Bräuchte man halt 2/3 des Bundestages, die Mehrheit des Bundesrates und den Bundespräsidenten auf seiner Seite und eventuell noch die Verfassungsrichter auf der Gehaltsliste - so genau kenn ich mich da leider auch nicht aus^^) Wenn das geschafft ist schnell Artikel 20 und 1 ausschalten(die werden von 79 (3) geschützt) und einer lustigen Diktatur steht nichts mehr im Wege(zumindest solange sich die Bürger und allen voran Polizei und Armee brav an die Gesetze halten)

zu b) Das Problem ist, wenn du 20 Menschen aus aller Welt nach Gerechtigkeit fragst bekommst du 30 verschiedene Antworten - Beispiel Todesstrafe: gerecht? ja/nein? wenn ja, ab wann?


oder hast du noch ein c) für mich

mfg

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