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Anklage gegen Textverbreitung möglich?

Frage: Anklage gegen Textverbreitung möglich?
(3 Antworten)


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Hallo Leute,

ich habe an euch eine Frage.
Ich habe letztens einen Text erstellt, den ich inzwischen auf vielen verschieden Internetseiten wiederfinde.
Ich will aber nicht, dass mein Text auf den Seiten und Foren bleibt. Ist es für mich möglich, die Personen, die meinen Text verbreitet haben anzuklagen? Wenn ja, könnte ich von ihnen eine Entschädigung fordern?

Liebe Grüße
Frage von smaeT (ehem. Mitglied) | am 26.03.2012 - 19:36


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 26.03.2012 - 19:37
nein,
dein Text ist ja nicht urheberrechtlich geschützt.


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Antwort von John_Connor | 26.03.2012 - 23:30
Ein Text kann sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein, aber nur, wenn es einen hohen geistigen Eigenwert besitzt. Was ist das denn für ein Text?
handelt es sich um ein Werk, das in einen besonderen geistigen Wert hat, dann kannst du auch gegen Kopien klagen. Eine Entschädigung kannst du rein theoretisch selbst festlegen. Es wäre ja der Preis, der der Nutzung deines Textes entspricht. Deshalb sind auch Abmahnungen bei Musik-Downloads so hoch.^^
Allerdings kann erst ein Richter entscheiden, ob es sich bei deinem Text um einen vom Urheberrechtsgesetz geschützten Text handelt. Also müsstest du erst klagen. Du müsstest dir dann aber auch sicher sein, weil du sonst auf den Kosten sitzen bleibst.


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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 27.03.2012 - 02:31
Wenn du bei chefkoch das dreimillionste Rezept für ein richtig gutes Rührei eingestellt hast, dann wäre in der Tat fraglich, inwiefern du ein Urheberrecht an dem Text hast und folglich drauf bestehen kannst, dass dieses beachtet wird. Wenn du eine Reportage über eine kurz vorm Aussterben stehende ethnische Gruppe im Himalaya geschrieben hast, dann sieht das schon wieder anders aus. Aber auch bei weniger seltenen Themen liegt das Urheberrecht natürlich bei dir (es sei denn, du hast es abgetreten). Die Kopie von ganzen Texten oder längeren Passagen daraus ist vom Zitatrecht nicht abgedeckt: Wenn du keine Genehmigung erteilt hast, darf ein Text von dir nicht ohne weiteres kopiert werden. Auch dann nicht, wenn dein Name drunter steht oder es einen Link zu deiner Webseite gibt. Ohne Genehmigung gibt es keine Weiterverwendung und wenn du unter den Text nicht geschrieben hast, dass jeder damit machen kann, was er will, dann gehört er dir. Zum Zitatrecht und zu Vorschlägen zur Höhe möglicher Gebühren^^ siehe unter anderem hier: http://www.juraforum.de/forum/urheberrecht/texte-gedichte-oder-zitate-im-internet-kopiert-345987

Ich unterstelle jetzt mal, dass du das Urheberrecht nicht abgetreten hast und dein Text nicht sowieso schon in ähnlicher Form 1000 Mal zu finden ist (s. Rührei): Je nach "Schwere" der Sache (wir kennen ja deinen Text nicht und wissen auch nicht, wie schnell er Verbreitung gefunden hat und ob du dabei als Autor genannt wirst oder nicht) würde ich entweder die Webmaster der jeweiligen Seite anschreiben und a auffordern, den Text von der Seite zu nehmen, oder b, dich als Autor zu nennen, oder mich von einem Anwalt beraten lassen.

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