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Problem .. Umzug !

Frage: Problem .. Umzug !
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Guten Tag alle zusammen ...


Ich habe ein Problem und zwar , sollte ich am 1.3 umziehen und nun will ich da nicht mehr einziehen aber ich habe schon unterschrieben das ich am 1.3 einziehe aber habe es noch nirgendswo gemeldet , nur beim Bafög Amt , das Problem ist aber das ich da nicht mehr einziehen will , da ich ein billigere Wohnung gefunden habe , geht das ? Es heißt ja die Kündigung muss 4 Wochen vorher geschrieben werden ?

Kann ich jetzt dort einfach so ausziehen ?!
Frage von Hernandez-Paulo (ehem. Mitglied) | am 02.03.2012 - 14:59


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 02.03.2012 - 15:01
vertrag is vertrag.

da anfragen und vielleicht ne beidseitig zufriedenstellende lösung finden.
du kannst zb beim vermitteln von wem neues helfen. oder 50¤ schadensersatz anbieten oder so


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Antwort von Hernandez-Paulo (ehem. Mitglied) | 02.03.2012 - 15:03
Sorry das habe ich ja noch nicht erwähnt da wohnen schon zwei Freunde von mir , also in der Wohnung ...


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 02.03.2012 - 15:08
dann sag denen erstmal bescheid :D

aber lass die freundschaft nich dran zerbrechen ;)


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Antwort von Hernandez-Paulo (ehem. Mitglied) | 02.03.2012 - 15:12
Also würde das klappen ? Denn bescheid sagen ist ja kein Problem , will nur wissen ob ich jetzt einfach da jetzt wieder ausziehen kann, weil ich ja ab 1.3 ein Vertrag hatte, das ich, da jetzt wohne ...


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Antwort von cleosulz | 02.03.2012 - 15:16
Niemand kann dich zwingen, irgendwo einzuziehen, wo du nicht einziehen willst.
Was anderes ist jedoch, ob du, wenn du nicht einziehst, trotzdem Miete bezahlen musst.

Deiner Schilderung nach hast du einen Mietvertrag abgeschlossen + einen schriftlichen Mietvertrag unterschrieben.

Was die Kündigungsfrist betrifft, da müsstest du in deinen Mietvertrag schauen, was da steht.
Kündigungsfristen sind einzuhalten. Außer beide Parteien (Vermieter und Mieter) verzichten darauf.
Außerdem kommt es auch noch darauf an, ob es ein unbefristeter Mietvertrag oder ein Mietvertrag mit einer bestimmten Laufzeit ist.
Eine Kündigung bedarf der Schriftform.


http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung_von_Mietvertr%C3%A4gen

Ich gehe jedoch mal davon, dass du einen schriftlichen Mietvertrag hast in dem steht, dass die Kündigungfrist 4 Wochen beträgt.
Dann solltest du - wenn du dich nicht mit deinem Vermieter anders einigen kannst - schnellst möglich deine Wohnung kündigen.
Sonst hast du in der Zukunft für 2 Wohnungen.
In der einen wohnhst du und die andere steht leer.


Der Mieter hatte ein ähnliches Problem:

http://www.gutefrage.net/frage/wohnung-angemietet-kann-jetzt-nicht-einziehen-was-muss-ich-bezahlen

Meine Empfehlung:
Sprich so schnell wie möglich mit dem Vermieter. Vielleicht entlässt er dich kostenfrei aus dem Vertrag (was ich persönlich aber nicht glaube, aber jeden Tag steht ein Glückspilz auf ^^).
Besteht er auf eine Kündigung, so denk an die Schriftform, nicht dass er dann hinterher noch kommt und sagt, eine mündliche Kündigung gilt nicht^^.
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Antwort von cleosulz | 02.03.2012 - 15:18
Upps .... eine WG ?

Wer ist Hauptmieter?

Wem gegenüber solltest du kündigen?

Besteht die Möglichkeit, dass du einen Nachmieter bringst?
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Antwort von Hernandez-Paulo (ehem. Mitglied) | 02.03.2012 - 15:27
Nein ich habe kein Mietvertrag bekommen , vilt. meine andren beide Freunde , also meine beide Freunde wohnten da schon seit 6 Monate ich wollte zu denen ziehen aber habe mich spät um entschieden , weil ich eine viel schönere Wohnung gefunden habe und gerne alleine ziehen will , ein nachmiete wird nicht benötigt , und ich habe es auch nirgendswo angemeldet nur beim Bafög aber dort kann ich es ja jeder zeit ändern das ist ja nicht das Problem , nur ich muss wissen ob ich sofort wieder ausziehen kann , miete zahlen , weshalb ? war dort noch gar nicht drin ... hm...


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 02.03.2012 - 15:30
du denkst unheimlich kurzfristig und beschränkt.

1) du hast keinen mietvertrag bekommen. hast du denn einen unterschrieben? wie war eure abmachung, wie habt ihr sie festgehalten?

2) wenn du nun doch nicht einziehst, so haben deine freunde nen mietausfall und müssen für die kosten geradestehen. du hast nicht drin gewohnt, aber die sind auch nicht automatisch eine person mehr, wenn du nicht einziehst, die kosten sind aber da. wenn du das nicht mit denen absprichst, wird das klima zwischen euch erstmal auf ne weile belastet sein!


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Antwort von cleosulz | 02.03.2012 - 15:41
Mietverträge können auch mündlich geschlossen werden ^^.
Es ist keine Schriftform vorgeschrieben, außer bei der Kündigung ^^

Wie kommst du denn auch auf die 4-Wochen-Frist?
Das muss doch mal besprochen worden sein. Zumindest mit deinen Freunden.

Vielleicht können sie die Wohnung / das Zimmer (?) ja gleich wieder weitervermieten.

Ansonsten stehe ich für dich schwarz. Vertrag, ist Vertrag (auch mündlich), egal ob du einziehst oder nicht.
(lediglich Verbrauchskosten = Wasser usw.) musst du nicht bezahlen, wenn du nicht einziehst => du hast ja auch nichts verbraucht.
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Antwort von nosferatu_alucard | 03.03.2012 - 09:40
wenn du einen nachmieter hättest ... könnte man es bei netten vermietern dann auch von heute auf morgen regeln - in der regel ists aber nit möglich, versuchen kannst du es dennoch ^^?

add: erst alles lesen >.< mhm doofe situatino ... und deine freunde können da auch nits regeln? vllt einfach n mieter suchen für mitte des monats und die hälfte der miete nur kassierne oder so ähnlich?
zur not zahlst du zwei monate ... wobei ... wann hast du den mietvertrag geschlossen? eigentlich sind kündigungen bis zum 3. des monats möglichen


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Antwort von cleosulz | 03.03.2012 - 15:57
Habe ich das jetzt richtig verstanden:

Deine beiden Kumpels haben eine Wohnung.
In die wolltest du mit einziehen (WG zu dritt?).
Es war wohl irgendwie ausgemacht (unter euch), dass mit einer 4-wöchigen Frist die Wohnung (wohl eher das Zimmer) gekündigt werden kann.
Du willst jetzt doch nicht zu deinen Freunden ziehen bzw. nicht mehr in der WG (?) mitmachen, weil du eine eigene Unterkunft billiger haben kannst.
Jetzt fragst du uns, ob du - weil du jetzt doch nicht (mit-) einziehen willst, überhaupt was bezahlen musst, weil du da nicht eingezogen bist und da auch nicht wohnst.

Das musst du mit deinen Kumpels ausmachen. Mit denen musst du sprechen.
Mietverträge bedürfen nicht unbedingt einer Schriftform, es ist jedoch fraglich, was man bei späteren Streitigkeiten beweisen kann, deswegen empfiehlt sich auch hier die Schriftform. Eben zu Beweiszwecken.

Ein mündlicher Mietvertrag kann schon zustande gekommen sein, indem du deinen Freunden gegenüber erklärst, dass du da zum 1.3. (mit-)einziehst und einen bestimmten Geldbetrag zur Miete beisteuerst. (Untervermietung ist in einer WG ja nicht unüblich). Was ihr besprochen habt, und wie ernsthaft alles war, wissen wir ja nicht.

Aber ich gehe jetzt einmal davon aus, dass deine Kumpels davon ausgegangen sind, dass du zum 1.3. einziehst und dich ab da an der Miete beteiligst. Wenn du das jetzt nicht machst, dann musst du das mit denen regeln. Unter Freunden müsste das ja regelbar sein.
Wenn nicht: dann hast du den "schwarzen Peter" und musst in den "sauren Apfel beißen" - sprich einen Monat lang deinen Anteil bezahlen, auch wenn du da nicht einziehst. Dumm gelaufen!
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Antwort von Hernandez-Paulo (ehem. Mitglied) | 03.03.2012 - 22:55
Nein nein nein nein , also das mit der Miete ,das ist kein Problem.

@cleosulz

"Es war wohl irgendwie ausgemacht (unter euch), dass mit einer 4-wöchigen Frist die Wohnung (wohl eher das Zimmer) gekündigt werden kann."

Nein , das habe ich einfach von mir aus so gesagt , weil ich das im Internet irgendwo gelesen habe , dachte ich das es für alle gilt , also nmd hat mir das gesagt.

Ich will nur wissen, ob ich jetzt einfach dort ausziehen kann ich habe es schon mit den geregelt also mit miete etc. .... Also die Wohnung würde von GSW vermietet an meine beide Freunde die haben dort 6 Monate schon gewohnt und ich wollte dort einziehen richtig und nun will ich nicht mehr , weil wie du schon richtig verstanden hast , wo anders einziehen möchte alleine.
Jetzt meine Frag ? Darf ich vom GSW aus ausziehen ? Also sobald ich es denen bescheid sage ?


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Antwort von Hernandez-Paulo (ehem. Mitglied) | 03.03.2012 - 22:58
@nosferatu_al

Warum Nachmieter ? Die Miete bleibt ja gleich , ob ich einziehe oder auch nicht , sie haben ja schon 6 Monate immer gezahlt , also wenn ich da jetzt einziehe wird die Miete aufgeteilt durch 3 und halt besser für uns , aber ich möchte nicht , ich will lieber alleine wohnen.


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Antwort von cleosulz | 04.03.2012 - 10:01
Ich verstehe es immer noch nicht.
Die GWS ist die Wohnungsbaugesellschaft, die die Wohnung an deine beiden Kumpels vermietet hat.
Sie sind dort die (Haupt-)Mieter. OK.

Was war mit der GSW ausgemacht?
- dass du in den Mietvertrag einsteigst (als gleichberechtigter Mieter? oder als Untermieter?)
- dass sie eine Dritte Person mit aufnehmen, die nicht Mieter oder Untermieter ist?

Da gibt es Feinheiten/Unterschiede.

Wie ist deine Vertragsposition der GWS gegenüber?
Was war mit denen den ausgemacht?

Hast du von denen was Schriftliches? und wenn ja, was?
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