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Mein Traumberuf: Apothekerin - und Fragen dazu?

Frage: Mein Traumberuf: Apothekerin - und Fragen dazu?
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ich brauche unbedingt hilfe :)

was bedeutet Approbation in dem zusammenhang mit pharmazie
Frage von merve1996 (ehem. Mitglied) | am 13.02.2012 - 20:06


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 13.02.2012 - 20:31
Die Approbation ist sozusagen die endgültige Zulassung als Apotheker (oder Arzt). Für Ärzte reicht also nicht nur ein Medizinstudium für die Zulassung als Arzt, sondern es gehören eben das 1. und 2. Staatsexamen, sowie ein praktisches Jahr zur Ausbildung zum Arzt dazu, bevor dieser eigenständig praktizieren darf. Genauso ist das auch für Apotheker.


Wenn ich mich nicht irre, kann man sein Pharmaziestudium statt mit dem 1. (oder 2.?) Staatsexamen auch mit einem Diplom beenden (und anschließend Promotion), wenn man sowieso eine wissenschaftliche Karriere anstrebt bzw. nur in Pharmaunternehmen arbeiten will und daher auf die Erlaubnis als niedergelassener, selbstständiger Apotheker verzichten kann. (Aber das ist ja irrelevant für dich, du möchtest ja gerade Apotheker werden. Da hast du dir viel vorgenommen, das ist ein anstrengendes Studium in dem du unglaublich viel auswendig lernen wirst. Vor allem vor Chemie solltest du keine Angst haben.)


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Antwort von merve1996 (ehem. Mitglied) | 13.02.2012 - 20:09
ich habe in google nachgeschaut doch finde ich nicht eine einfache definition , wäre sehr net wenn ihr mir das erklären könntet

 
Antwort von GAST | 13.02.2012 - 20:10
Zitat:
Die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) wird auf Grundlage der Bundes-Apothekerordnung vom Bundesgesundheitsministerium erlassen, die letzte Neufassung erfolgte zum 1. Oktober 2001. Für angehende Apotheker sieht sie ein Universitätsstudium der Pharmazie von mindestens vier Jahren vor. Die Regelstudienzeit beträgt acht Fachsemester, teilweise wird noch ein Lernsemester angehängt.

Nach vier Semestern erfolgt der so genannte „Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung“ (1. Staatsexamen). Er besteht aus vier Prüfungen in den Fächern Allgemeine, anorganische und organische Chemie, Grundlagen der Pharmazeutischen Biologie, Physik, Physikalische Chemie und Arzneiformenlehre, sowie Pharmazeutische Analytik. Die Prüfungsfragen werden bundeseinheitlich vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz gestellt und folgen dem Multiple-Choice-Verfahren, sind also schriftlich.

Nach dem achten Fachsemester folgt der Zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, bestehend aus fünf mündlichen Prüfungen. Die Fächer sind Pharmazeutische Chemie, Pharmakologie und Toxikologie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie und seit neuestem Klinische Pharmazie. Dieser Prüfungszyklus beendet das Universitätsstudium und berechtigt zum Anfertigen einer Dissertationsarbeit.

Um die Approbation als Apotheker zu erhalten, muss allerdings noch ein Praktisches Jahr absolviert werden, welches in zwei Hälften unterteilt werden kann. Mindestens ein halbes Jahr muss in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet werden. Die restliche Zeit, mindestens aber drei Monate, kann in einer zur pharmazeutischen Ausbildung zugelassenen Institution absolviert werden. Dies kann in einem Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, an einem wissenschaftlichen Institut, z. B. einer Universität (auch zum Anfertigen einer Diplomarbeit), oder aber erneut in einer öffentlichen Apotheke geschehen. Während dieser Zeit muss man für mehrere Wochen (genaue Dauer ist abhängig vom Bundesland, in dem man die Prüfung ablegt) an von den Landesapothekerkammern organisierten Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen, bei denen man theoretische Ausbildung in den Fächern Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker erhält, teilnehmen.

Nach diesem Praktischen Jahr erfolgt der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung. Dieser besteht aus einer mündlichen Prüfung in den zwei Fachgebieten Pharmazeutische Praxis und Pharmazeutisches Recht. Wurde diese Prüfung erfolgreich abgelegt, kann dem Antrag auf Erteilung der Approbation, der mit Abgabe aller benötigten Unterlagen schon vor der Prüfung gestellt werden kann, entsprochen werden. In diesem Fall erhält man mit Wirkung des auf die Prüfung folgenden Tages die Approbation als Apotheker zugesprochen und darf fortan diese Berufsbezeichnung führen


nachzulesen bei wikipedia


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Antwort von merve1996 (ehem. Mitglied) | 13.02.2012 - 20:11
gibt es denn keine einfache und leicht zu verstehende erklärung ?


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Antwort von Grizabella | 13.02.2012 - 20:15
Was verstehst du denn nicht?


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Antwort von merve1996 (ehem. Mitglied) | 13.02.2012 - 20:26
die erklärung ist für mich iwie kompliziert


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 13.02.2012 - 20:31
Die Approbation ist sozusagen die endgültige Zulassung als Apotheker (oder Arzt). Für Ärzte reicht also nicht nur ein Medizinstudium für die Zulassung als Arzt, sondern es gehören eben das 1. und 2. Staatsexamen, sowie ein praktisches Jahr zur Ausbildung zum Arzt dazu, bevor dieser eigenständig praktizieren darf. Genauso ist das auch für Apotheker.


Wenn ich mich nicht irre, kann man sein Pharmaziestudium statt mit dem 1. (oder 2.?) Staatsexamen auch mit einem Diplom beenden (und anschließend Promotion), wenn man sowieso eine wissenschaftliche Karriere anstrebt bzw. nur in Pharmaunternehmen arbeiten will und daher auf die Erlaubnis als niedergelassener, selbstständiger Apotheker verzichten kann. (Aber das ist ja irrelevant für dich, du möchtest ja gerade Apotheker werden. Da hast du dir viel vorgenommen, das ist ein anstrengendes Studium in dem du unglaublich viel auswendig lernen wirst. Vor allem vor Chemie solltest du keine Angst haben.)


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Antwort von SimplyScience (ehem. Mitglied) | 23.02.2012 - 17:15
Hallo Merve

Geh doch mal auf diesen Link: Link gelöscht wegen unerlaubter Werbung

Dort findest du diverse Infos zu verschiedenen Berufen.

Gruss Simply


Geh auf berufberatung.de

oder

http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/themeList.do?themeId=1203&lastTheme=Berufe+mit+Pharmazie

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