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Mietminderung bei Heizungausfall

Frage: Mietminderung bei Heizungausfall
(13 Antworten)


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Hallo seit gestern funktionieren bei mir die heizungen nicht allgemein gibt es probleme mit den heizungen der vermieter meldet sich weder auf meine email noch auf meine anrufe ich schreibe ihm nun schriftlich und habe ich anspruch auf mietminderung?

mfg
Frage von bombi (ehem. Mitglied) | am 05.02.2012 - 12:53


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Antwort von cleosulz | 05.02.2012 - 15:03
.... deine Ausführungen zu den einzelnen Heizkörpern kann ich leider nicht nachvollziehen ....


Seit dem 04.02.2012 funktionieren die Heizungen überhaupt nicht mehr.
Die Heizkörper sind kalt. Dies ist bei den herrschenden Temperaturen nicht hinnehmbar.

Ich habe vergeblich versucht,
Sie zu erreichen. Auch auf e-mails haben Sie nicht reagiert.

Ich bitte um eine umgehende Beseitigung der Mängel, ggf. durch Beauftragung einer Fachfirma.

Gleichzeitig weise ich Sie darauf hin, dass ich entsprechend § 536 BGB die Miete für jeden Tag, an dem die Heizung nicht ordnungsgemäß funktioniert um .....(?10,00?).... EUR kürzen werde.

Sollten Arbeiten innerhalb der Wohnung anfallen, sprechen Sie die Termine nach Möglichkeit rechtzeitig mit mir ab. Ich bin unter folgender Tel... erreichbar.


Ob 10 EUR wirklich der angemessene Mietminderungssatz ist, weiß ich ja nicht, da ich nicht weiß, wie viel Miete du bezahlst.
10 EUR pro Tag wäre 100 % bei einer Warmmiete von 300 EUR, 50 % bei einer solchen von 600 EUR usw.
Ob du dann tatsächlich 10 EUR pro Tag abziehst oder dies in diesem Schreiben nur mal androhst, ist unerheblich.

Es ist jedoch immer sinnvoll einen Betrag zu nennen, den du abziehen willst. Besser als nur pauschal etwas anzudrohen.

Mit den erhöhten Stromkosten durch den Heizlüfter kannst du aber auf jeden Fall aufrechnen.
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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 05.02.2012 - 12:56
achja falls ich krank werde kann ich dann auch noch schadensersatz verlangen`? meine wohnung ist mega kalt...

 
Antwort von GAST | 05.02.2012 - 13:13
du hast seit gestern keine antwort auf e-mails bekommen. oder niemanden telefonisch erreicht.
an nem wochenende ist das doch normal!?

vielleicht überlegst du kurz, ob die mietminderung den ganzen stress wert ist, den du hier anschiebst? soweit ich weiß kriegst du pro tag ohne heizung einen tag mietminderung (also ein dreißigstel deiner miete, was irgendwo um die 10¤ liegen dürfte)

wenn du wegen kalter temperaturen kaputt gehst, dann ruf den heizungsnotdienst. sprich: löse das problem. und schieb es nicht auf andere weiter... die kosten fallen bestimmt sowieso deinem vermieter zu..

in der zwischenzeit kannst du bestimmt bei bekannten unterkommen. wenn du dich in der situation erkältest, weil du nicht agierst, wäre es unfair, dir schadensersatz zu geben. zumindest sehe ich das so...


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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 05.02.2012 - 13:23
es gibt allgemein probleme mit dem vermieter ich habe eine email am 18.12.11 geschrieben dass ddie heizungen nicht korrekt funktionieren. seit gestern geht gar nichts mehr ich wohne alleine in berlin und wenn der vermieter nie an sein dummes telefon rangeht dann werd ich dem jetzt mit § 536 bgb berufen dass heißt ich kann eine mietminderung von 100% verlangen!


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Antwort von cleosulz | 05.02.2012 - 13:36
§ 536 BGB genau lesen, bevor du dich darauf beruhst.

http://www.e-hausaufgaben.de/Thema-173468-Mieterrecht.php?seite=2

Volle Mietminderung nur, wenn die Wohnung nicht benutzt werden kann, z. B. weil sie durch einen Wasserrohrbruch unbewohnbar wurde.
Eine Mietwohnung kann man trotz Heizungsaufall benutzen = Heizlüfter z.B. oder wenn du z. B. noch einen Beistellofen hast und damit nur 1 Zimmer, statt alle Räume heizen könntest.

Kleine, feine Unterschiede. Daher nur: Mietminderung

Sollte die Heizung total ausfallen und bei diesen Minustemperaturen ein Rohrbruch usw. drohen, dann kannst du überlegen, ob du einen Heizungsnotdienst rufst .... wegen der Kosten bin ich mir da jetzt nicht gerade im Klaren.
Gegenüber dem Heizungsnotdienst bist du aber zunächst der Auftraggeber und den müsstest du meiner Rechtsauffassung nach, zunächst selbst bezahlen und könntest dann die Kosten vom Vermieter zurückverlangen ggf. von der Miete abziehen.

http://www.chefkoch.de/forum/2,27,511246/Heizung-defekt-wer-zahlt.html


Du wohnst doch in einem Mehrfamilienhaus.
Wie ist bei den übrigen Mietern die Stimmung --- wie ist dort die Heizsituation? Fällt nur bei dir die Heizung aus oder im ganzen Haus?

Ach ja .... vorsichtshalber die Temperaturen notieren, die in deiner Wohnung herrschen, zu verschiedenen Zeiten und lass` sie dir von Zeugen bestätigen.
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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 05.02.2012 - 13:47
also ich denke mal auch dass die nachbarn das gleiche problem haben weil vor einem monat hatten wir das gleiche problem das plötzlich 2 tage die heizungen nicht gingen... aber jetzt schon wieder und es ist einfach mega kalt in dieser wohnung wie hoch darf die mietminderung denn sein 20%? zumind droh ich ihm erst einmal mit meinem schreiben und setze ihm eine frist von 7tagen(sollte mehr als reichen)


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Antwort von Slnbada (ehem. Mitglied) | 05.02.2012 - 13:57
Wieso lässt dus nich reparieren und schickst eine Rechnungskopie an deinen Vermieter? Besser als zu frieren,...


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Antwort von cleosulz | 05.02.2012 - 13:57
Na ja, dann funktioniert die Heizung, aber nicht richtig?
Wie "kalt" ist es denn bei dir gerade in der Bude?

Und bei den Nachbarn fragen, kostet ja auch nichts.
Mach dich zunächst einmal schlau.
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Antwort von cleosulz | 05.02.2012 - 14:05
Aber immer daran denken: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

Da kannst du auch mal nachlesen:
http://www.ra-kotz.de/mietminderung_wohnraummiete_berechnung.htm?gclid=CK6Z2MXxhq4CFQMYzQodqDY4Hw#Der_Eintritt_der_Minderung_

Es gibt auch noch einen Link zu einer Mietminderungstabelle.

http://www.morgenweb.de/ratgeber/haus_und_garten/mietminderung/index.html

Die Beträge, die da genannt werden, gelten für den Fall, dass die Heizung den ganzen Monat ausfällt = auf die Monatsmiete.
Ist der Heizungsausfall nur zeitweise => an einzelnen Tagen, dann musst du das noch entsprechend umrechnen (: 30 x Anzahl der Tage).
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Antwort von cleosulz | 05.02.2012 - 14:12
Die 7-Tagesfrist ist zu lange!
Da scheint es offenbar nicht kalt zu sein ^^
Bei diesen Minustemperaturen muss der Vermieter "umgehend" handeln.
Ich würde ihn daher auch auffordern, umgehend für eine funktionierende Heizung zu sorgen.

Für den Fall, dass die Wasserleitungsrohre einfrieren, dürftest du auch selbst die Initiative ergreifen, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist.
Solltest du dein Zimmer jedoch mit einem Heizlüfter übergangsweise beheizen können, dann sehe ich persönlich keinen Fall einer Beauftragung des Notdienstes. Die erhöhten Stromkosten könntest du aber schon von den Heizkosten abziehen.
Begründung:
Der Vermieter hat nicht für ausreichende Heizung gesorgt, obwohl du dafür bezahlt hast.
Du hast dich anderweitig behelfen müssen und er ist dir zum Schadensersatz verpflichtet.
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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 05.02.2012 - 14:45
ja aber was für eine zeitperiode ist denn umgehend (3tage?) ja stimmt 7ateg sind echt zu lang ich wollt erst 3tage schreiben aber ich weiß nicht ob ich die fristen selber bestimmen darf. und klar hab ich einen heizlüfter ohne den würde ich hier vor kälte sterben weil diese wohnung total schlecht isoliert (hohe decken, außenwände).. und

wie findet ihr das?
Wohnungsmängel/Mietminderung

Sehr geehrter Herr X,

ich habe Ihnen bereits am 18.12.2011 per E-Mail folgende Mängel mitgeteilt:

1. Heizungen lassen sich ausschließlich durch die beiden Ventile in der Küche an bzw. ausschalten
2. Alle Heizungen werden dadurch aufgewärmt obwohl die Thermostaten auf Null sind
3. Folglich fallen mir zusätzliche Kosten an

Seit dem 04.02.2012 funktionieren die Heizungen überhaupt nicht mehr. Ich bitte um eine umgehende Beseitigung der Mängel, ansonsten werde ich mich um eine Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln § 536 BGB berufen. Bitte sprechen Sie die Termine für die Arbeiten nach Möglichkeit frühzeitig mit mir ab. Ich bin unter der folgenden
Tel. 0 zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen


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Antwort von cleosulz | 05.02.2012 - 15:03
.... deine Ausführungen zu den einzelnen Heizkörpern kann ich leider nicht nachvollziehen ....


Seit dem 04.02.2012 funktionieren die Heizungen überhaupt nicht mehr.
Die Heizkörper sind kalt. Dies ist bei den herrschenden Temperaturen nicht hinnehmbar.

Ich habe vergeblich versucht,
Sie zu erreichen. Auch auf e-mails haben Sie nicht reagiert.

Ich bitte um eine umgehende Beseitigung der Mängel, ggf. durch Beauftragung einer Fachfirma.

Gleichzeitig weise ich Sie darauf hin, dass ich entsprechend § 536 BGB die Miete für jeden Tag, an dem die Heizung nicht ordnungsgemäß funktioniert um .....(?10,00?).... EUR kürzen werde.

Sollten Arbeiten innerhalb der Wohnung anfallen, sprechen Sie die Termine nach Möglichkeit rechtzeitig mit mir ab. Ich bin unter folgender Tel... erreichbar.


Ob 10 EUR wirklich der angemessene Mietminderungssatz ist, weiß ich ja nicht, da ich nicht weiß, wie viel Miete du bezahlst.
10 EUR pro Tag wäre 100 % bei einer Warmmiete von 300 EUR, 50 % bei einer solchen von 600 EUR usw.
Ob du dann tatsächlich 10 EUR pro Tag abziehst oder dies in diesem Schreiben nur mal androhst, ist unerheblich.

Es ist jedoch immer sinnvoll einen Betrag zu nennen, den du abziehen willst. Besser als nur pauschal etwas anzudrohen.

Mit den erhöhten Stromkosten durch den Heizlüfter kannst du aber auf jeden Fall aufrechnen.
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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 05.02.2012 - 16:46
wie hoch ist die mietminderung bei 314,07euro`? und kann ich das hinzufügen ? "Außerdem werde ich die zusätzlichen Stromkosten von meinem Heizlüfter von der Jahresrechnung abziehen."


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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 05.02.2012 - 16:56
hab den grad telefonisch erreichtt er meint er ruft einen klemptner an sobald der im hause ist. was soll das heißen ey ich will das sofort repariert haben, darf ich nicht eine sofortige reperatur von dem verlangen? der kommt mir immer mit frühjahr usw aber ich will jetzt!

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