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Erziehungsbedürftigkeit u. Erziehungsfähigkeit

Frage: Erziehungsbedürftigkeit u. Erziehungsfähigkeit
(3 Antworten)

 
Hallo,


Kann mir jemand genau erklären was Erziehungsbedürftigkeit ist und was Erziehungsfähigkeit?
Ich versteh leider nicht so ganz den unterschied.

Liebe Grüße :)
GAST stellte diese Frage am 15.10.2011 - 19:39


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34
Antwort von Lamina_cribrosa | 15.10.2011 - 20:20
Einfach mal googeln, dann bekommst unzählig viele Antworten:


Auszug aus folgendem Link:

gerhardinger-online.de/Paedfol.doc


Text gelöscht wegen Verletzung des Urheberrechtes:
Es dürfen keine Texte kopiert werden mit Ausnahme von Wiki. Aber auch dann ist die Angabe der Quelle unerlässlich.
In der Regel genügt die Angabe des Links, wo die Informationen gefunden werden können.


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Antwort von janouna (ehem. Mitglied) | 15.10.2011 - 21:20
http://lexikon.stangl.eu/1416/erziehungsfaehigkeit/


Text gelöscht wegen Verletzung des Urheberrechtes.


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Beiträge 339
6
Antwort von Tilman | 16.10.2011 - 01:56
Kurz und knackig (eigentlich sagen es die Worte selbst, wenn man mit Deutsch nicht auf Kriegsfuß steht....):

Erziehungsbedürftigkeit betrifft das "Erziehungs-Objekt", also z.B. sind Kinder in der Regel erziehungsbedürftig (haben also einen Bedarf an Erziehung), weil sie von Geburt an nicht alles wissen, was man so an "gutem Benehmen" (u.v.m.) und Lebensweisheiten braucht. Es gibt aber auch Erwachsene, die "erzogen" werden müssen, im extremsten Fall, wenn "mangelnde Erziehung" dazu geführt hat, unter Freiheitsentzug im Gefängnis (Maßregelvollzug). Daß jemand freiwillig sagt, er habe Erziehungsbedarf, ist nicht nur im letztgenannten Fall sehr selten.

Erziehungsfähigkeit ist die Fähigkeit der Erziehungsberechtigten oder Erziehungpflichtigen, ihnen anvertraute Menschen (idR Kinder) zu erziehen. Wie man weiß, gibt es aber auch Eltern, die zwar erziehungsberechtigt und im Grunde auch erziehungspflichtig sind (dto. Lehrer im Schulbereich oder Betreuer im Kindergarten), aber im Grund von Erziehung keine Ahnung haben. In letzterem Fall fehlt diesen Leuten (Eltern, Lehrer, Kindergärtner...) die Erziehungsfähigkeit. Die Folgen können v.a. für Kinder langfristig nachteilig sein.

Vergleich z.B. Handlungsbedarf, Handlungsfähigkeit: Oft besteht politischer Handlungsbedarf (es muß also gehandelt werden, siehe z.B. Schuldenkrise in Griechenland). Aber das heißt noch lange nicht, daß die, die handeln müss(t)en (z.B. Europäische Gemeinschaft - EU), auch ausreichend handlungsfähig sind, also fähig sind das Problem durch ihr Handeln tatsächlich in den Griff bekommen.


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