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Hanf-Pflanzen

Frage: Hanf-Pflanzen
(5 Antworten)

 
Also eine Bekannte von mir hat sich Vogelfutter gekauft,in dem Hanfsamen enthalten sind.
Und die Vögel schienen so einige Samen übersehen zu haben :) Naja bei ihr stehen jetzt an die 2 außgewachsene Pflanzen.
Klar aus denen wir garantiert kein THC sprießen da sie bestimmt bearbeitet sind aber naja.

Könnt ihr mir wat über die Rechtslage sagen ? und was man damit jetzt am besten tun kann.
GAST stellte diese Frage am 04.09.2011 - 13:35


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Antwort von cleosulz | 04.09.2011 - 18:05
http://www.vogelforen.de/archive/index.php/t-93621.html

Offenbar snd Hanfpflanzen general verboten, egal ob mit oder ohne berauschende Wirkstoffe.

Auch das Anbauen von sog.
"Faserhanf" (Sorte Fedora, weniger als 0,3 % THC) ist in D erlaubnispflichtig.

Zitat:
Hanfanbau ist nicht erlaubt, egal ob Nutzhanf oder potenter Hanf, Hanf geht immer nur mit Genehmigung, auch wenns der aus dem Vogelfutter ist und auch wenns nur zu Deko ist, ohne Genehmigung ist der Anbau immer strafbar.
Das was Landwirte anbauen, geschieht auch nur mit Genehmigung.




Zitat:
Man macht sich aber auch dann des Anbaus von Cannabis strafbar, wenn man Cannabissamen aussäht und dann der Witterung überlässt. Außerdem spricht man auch bei der Aufzucht von nicht wirkstoffhaltigen BtM-Pflanzen von Anbau.

Der Anbau ist gegeben, egal, ob Aufzucht und Pflege zum späteren Konsum erfolgen, ob die Pflanzen als Zierpflanzen dienen, oder ob sie später weiterverarbeitet werden sollen.

Außerdem ist es egal, ob eine einzige Pflanzen in einem Blumentopf auf dem Balkon oder eine ganze Plantage angebaut wird. Beides fällt unter den Begriff Anbau, die Strafe bemisst sich dann nach dem Gesamt THC-Gehalt.

Der Anbau von Cannabis von Deutschen im Ausland ist nur dann strafbar, wenn die Handlung auch am Tatort mit Strafe bedroht ist.

Quelle:

http://www.rechtsanwalt-louis.de/rechtsanwalt_-_cannabis_-_marihuana_-_haschisch_-_plantage_-_einfuhr_-_handel_-_ermittlungsverfahren_-_hausdurchsuchung_-_beschuldigtenvernehmung.htm

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Antwort von cleosulz | 04.09.2011 - 19:12
Zitat:
...und was man damit jetzt am besten tun kann?


Abschneiden, häckseln, Komposttonne
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Antwort von GAST | 04.09.2011 - 21:47
Amen.

Hier kann man doch wirklich nicht von "Anbau" sprechen.
Zudem fehlt in diesem Fall der Kläger.

Halb Brandenburg steht voll mit Hanf. Das Zeug wächst da auf Schulhöfen, am Straßenrand und sonstwo. Es gibt kein Gesetz, dass die Vernichtung von Wildwuchs befiehlt.

Ich finde, man sollte dem Thema mit Augenmaß begegnen. Die Vögel werden sich freuen, und toll aussehen tut so eine Pflanze auch.

Nicht abschneiden, nicht häckseln, nicht Komposttonne!


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 04.09.2011 - 22:11
bei mir um die ecke steht ein ganzes hanffeld. wenn du die pflanze schön findest lass sie doch einfach.

 
Antwort von GAST | 05.09.2011 - 06:00
Danke für die Antworten.

Hat uns sehr geholfen

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