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sozialgesetzbücher

Frage: sozialgesetzbücher
(15 Antworten)

 
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgesetzbuch_%28Deutschland%29

wie versteh ich die tabelle?
nehmen wir beispielsweise "arbeitsförderung".
das recht ist 1998 in kraft getreten und ist im 3. SGB. die grundsicherungsleistungen für arbeitslose gibts seit 2005 und das ist im SGB II.
hat das ganze einen bestimmten sinn oder hat man das einfach so nach lust und laune einem buch zugeordnet?
GAST stellte diese Frage am 01.05.2011 - 19:39


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Antwort von cleosulz | 01.05.2011 - 20:13
Nein. Das Sozialgesetzbuch wurde in entsprechende Abschnitte gegliedert, die entsprechende Hauptabschnitte betreffen.

SGB VI betrifft z. B. alle Paragrafen zur Rentenversicherung.


Das BGB ist auch in Abschnitte unterteilt.
Zwar nicht in BGB I oder II aber in zunächst einen Allgemeinen Teil (§§ 1-240 BGB) und dann in die vier Büchern des Schuldrechts, Sachenrechts, Familienrechts und Erbrechts.


Also im SGB II findest du alles, was mit Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) zu tun hat => Sozialhilfe/Hartz IV usw.
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Antwort von GAST | 01.05.2011 - 20:16
und warum betrifft SGB IV das rentenversicherungsrecht? warum steht das nicht in SGB I? nach was haben die das entschieden?


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Antwort von cleosulz | 01.05.2011 - 20:23
Vielleicht hilft dir diese Seite:

http://www.kindergartenpaedagogik.de/228.html

unter Ziff. 3 heißt es da:

Zitat:
3. Das (unvollendete) Sozialgesetzbuch

Das Sozialrecht ist gegenwärtig noch in eine Vielzahl von Einzelgesetzen aufgesplittert. Allerdings wird - schon seit den 70er Jahren - daran gearbeitet, die sozialrechtlichen Gesetze des Bundes zu einem einheitlichen Gesetzbuch (Sozialgesetzbuch bzw. SGB) zusammenzufassen. Wesentliche Teile des SGB sind bereits in Kraft getreten.

Das SGB unterteilt sich in einzelne Bücher. Neben dem Buch I: Allgemeiner Teil (SGB I) beinhaltet es mehrere besondere Teile. Die Vorschriften des SGB I (z.B. über das Sozialgeheimnis oder die Mitwirkung des Leistungsberechtigten) gelten für alle Sozialleistungsbereiche. Auch das Buch X: Verwaltungsverfahren ... (SGB X) enthält Bestimmungen für alle Sozialleistungsbereiche (z.B. über die Akteneinsicht oder die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung). Die übrigen besonderen Teile des SGB gelten dagegen jeweils nur für bestimme Sozialleistungsbereiche. Sie beinhalten vor allem die Vorschriften über Voraussetzungen, Art und Umfang der einzelnen Sozialleistungen.


Quelle: Link oben.
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Antwort von Waldfee1 | 01.05.2011 - 20:29
Das SGB ist ein Gesetz zur Verwirklichung des Sozialstaatprinzipes, welches im GG festgelegt ist.
Das SGB wiederum gliedert sich 12 Bücher (Zusammenfassung von zahlreichen Einzelgesetzen aus der Sozialversicherung):
www.sozialgesetzbuch.de/ -

Und je nachdem wo der Gesetzgeber eine Änderung beschließt, wird diese Änderung auch zugeordnet. Und so kann er nicht, wenn er z. Bsp. eine Änderung für die Zuzahlung der Zahnärzte beschließt (SGB V) dies in SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) zuordnen.

 
Antwort von GAST | 01.05.2011 - 20:32
ich fasse zusammen: SGB will einfach alle sozialrechtlichen gesetze zusammenfassen - ganz gleich in welcher reihenfolge, hauptsache alle in einem buch - ja?


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Antwort von Waldfee1 | 01.05.2011 - 20:39
Nein, dass will es bestimmt nicht, dann gäbe es nämlich ein Kauderweltsch in dem sich niemand mehr zurecht finden würde und man hätte die Einzelgesetze gleich lassen können.


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Antwort von cleosulz | 01.05.2011 - 20:41
Nein. Nicht in einem Buch sondern für jedes "Spezialgebiet" gibt es ein besonderes Buch.
Alle Bücher zusammen bilden dann das SGB.
(jedes Buch ist ein besonderer Teilabschnitt --- z. B. Rentenversicherung, Arbeitsförderung usw. .....).

SGB II ist ein Teilabschnitt des SGB.
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Antwort von cleosulz | 01.05.2011 - 20:43
Diese Teilbücher gibt es auch, damit eine gewisse Ordnung besteht.
Wenn dann Gesetze geändert werden müssen bzw. ergänzt oder gestrichen werden, dann ist es einfacher.

Nimm es einfach als eine Art Ordnungssystem.
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Antwort von GAST | 01.05.2011 - 20:46
ein buch für jedes spezialgebiet halt, das dann am ende SGB genannt wird

das ist aber doch gar nicht meine frage -.-
entweder versteh ich die antwort nicht, oder niemand antwortet mir auf meine frage, WARUM bspw das grundsicherungsrecht für arbeitssuchende im SGB II festgelegt ist und nicht in SGB III?.
warum ist das was in SGB IV ist nicht in SGB I? wer hat das warum so beschlossen?

Zitat:
Nimm es einfach als eine Art Ordnungssystem.


es wurde halt so beschlossen? das ist es?


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Antwort von cleosulz | 01.05.2011 - 20:51
Du willst also wissen, warum das SGB überhaupt in diese Teil-Bücher "aufgesplittet" wurde und wer festgesetzt hat, welchem Gebiet welches Buch zugeordnet wurde?


Für deine 1. Frage:
Wenn du dir die 10 (?) Bücher mal vorstellst. Wie sollte diese Paragrafenflut in einem einzigen Buch gebunden werden?

Nimm einmal z. B. den Münchener Kommentar zum BGB. Das ist eine Kommentarsammlung, in dem jeweils verschiedene Bereiche des BGB drin sind. Zwischenzeitlich sind das meines Wissens 11 Bände.
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Antwort von GAST | 01.05.2011 - 20:56
maaaaaah
schau - warum sind die nicht nach alphabet sortiert?


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Antwort von cleosulz | 01.05.2011 - 20:59
Im Jahr 1970 beschloss die damalige Bundesregierung alle Bereiche des Sozialrechts, die sich für die Einordnung in einziges Sozialgesetzgebungswerk eignen, zusammenzufassen.
Eine Kommission aus Vertretern der Wissenschaft, Rechtssprechung und Sozuialpartnern und der Spitzenverbände und der Länder erarbeiteten dann das Konzept für das SGB.
Die letzten Vorschläge lagen 1980 vor.
Der "Allgemeine Teil, SGB I" lag 1976 bereits vor.

Was sich die Damen und Herren damals gedacht haben, als sie die einzelnen Bücher bzw. die einzelnen Bereiche den einzelnen Büchern zugeordnet habe, weiß ich nicht.
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Antwort von GAST | 01.05.2011 - 21:01
Zitat:
es wurde halt so beschlossen? das ist es?


oki doki, das ist es

 
Antwort von GAST | 01.05.2011 - 21:02
Das wurde am 10. April 2006 so vom Bundesrat beschlossen.
Ich schicke dir eine ausführliche Datei über deine Frage - dauert noch so 5 Minuten.


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Antwort von cleosulz | 01.05.2011 - 21:03
Zitat:
warum sind die nicht nach alphabet sortiert?


Vermutlich, weil es einfacher ist, sie nach bestimmten Themen zu sortieren:

Alles was die Rentenversicherung betrifft steht im SGB VI und alles was Arbeitssuchende betrifft in SGB II, auch das Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II usw.

Arbeitsunfähigkeitsrente musst du im SGB VI suchen => Rentenversicherung
Arbeitslosengeld musst du im SGB II suchen => betrifft Arbeitssuchende
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