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Vereinsrecht?

Frage: Vereinsrecht?
(9 Antworten)

 
Hallo,
ich bin in einem Sportverein und muss ab dem 18.
Lebensjahr "Arbeitsstunden" ableisten. Und zwar 20 pro Jahr. Leistet man sie nicht ab, so muss man 10 € nicht abgeleisteter Stunde zahlen.
Ich habe mir mal die Satzung genauer angeschaut. Allerdings steht da überhaupt nichts von Arbeitsstunden, dass sie aber abgeleistet werden müssen, bzw. auch bezahlt werden müssen, ist allerdings Fakt.
Es ist nur von Vereinsordnungen, die der Vorstand beschließen kann, die Mitglieder müssen dann aber informiert werden.
Und ich bin ja nicht schriftlich über irgendetwas informiert worden, das mit den Arbeitsstunden ist eben allgemein im Verein bekannt.
Nun aber meine Frage: Darf man einfach Arbeitsstunden vorraussetzen, wenn nichts darüber in der Satzung steht?
Kennt sich da jemand aus?
Danke schonmal :)
ANONYM stellte diese Frage am 24.02.2011 - 22:52


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Antwort von cleosulz | 24.02.2011 - 23:03
Du hast Recht:
Die Satzung ist das Gesetz des Vereins.
Darüber steht nur das BGB, das regelt, was mindestens (also Mimimum-Voraussetzung) drin stehen muss.
Das übrige, regeln die Vereinsmitglieder in der Mitgliederversammlung.
Da ich die Satzung deines Vereins nicht kenne, kann ich dir nur allgemein sagen, dass in vielen Vereinssatzungen steht, dass zu der Satzung verschiedene Verordnungen zum Vereinsbetrieb (also außerhalb der Satzung) erlassen werden können.
Solche Verordnungen sind für die Vereinsmitglieder in der Regel bindend.
Oftmals sind dass z.
B. Verordnungen zum Mitgliedsbeitrag, Ehrenordnung, Jugendordnung, Geschäftsordnung.
Solche Ordnungen können (je nach dem, was die jeweilige Satzung des Vereins her gibt) entweder Bestandteil einer Satzung sein (und in dem Fall werden sie von der Mitgliederversammlung beschlossen)
oder
der Vereinsvorstand erstellt solche Ordnungen, stimmt im Vorstand darüber ab und stellt sie dann in der nächsten Mitgliederversammlung den Mitgliedern vor, die dazu befragt (Zustimmung oder Ablehnung) oder einfach nur darüber informiert werden..

In manchen Satzungen steht von Zustimmungspflicht nichts drin und dann reicht es, dass der Vorstand dies so beschließt und dann gilt das auch für die Mitglieder.
Es genügt im übrigen, dass im Rahmen einer Mitgliederversammlung solch eine Ordnung bekannt gemacht wird.
Es muss nicht jedes Mitglied angeschrieben und darüber informiert werden.
Dazu gibt es ja die Mitgliederversammlung -=> dort wird über alles Wesentliche des Vereins informiert.

Wenn du da nicht hin gehst => dein Pech, die Folgen musst du dir doch zurechnen lassen.

Ich fürchte, dass du die Arbeitsstunden entweder leisten musst oder eben den Ausgleichsbetrag bezahlst.


Hier gilt wie in vielen Lebenslagen: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
für dich abgewandelt : nur weil du nichts davon weißt, muss es noch lange nicht heißen, dass das "Gesetz des Vereins" nicht für für dich gilt.
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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 24.02.2011 - 23:05
Damit ich es richtig verstehe:

Im Verein ist es üblich, dass von volljährigen Mitgliedern 20 Arbeitsstunden im Jahr geleistet werden - pro nicht geleisteter sind 10 € fällig.
In der Satzung sind sowohl diese Stunden als auch die Strafzahlungen nicht verankert - wohl aber in der Vereinsordnung.

Ist diese Vereinsordnung einsehbar?
Oder weiß man von dieser Regelung einfach durch Hören-sagen?

Ich denke, im Zweifel droht dir bei Nichtleistung der Arbeitsstunden und Nichtbezahlen der "Strafe" der Ausschluss - aber die Frage ob von Seiten des Vereins ein Anspruch auf dieses Geld besteht, würde ich verneinen.

weiteres: Forum auf www.recht.de
Allerdings wäre hier der genaue Wortlaut der Satzung nötig.

 
Antwort von ANONYM | 24.02.2011 - 23:11
Erstmal danke für eure schnellen Antworten.
@ cleosulz: Was aber, wenn ich noch gar nicht Mitglied war, als soetwas auf der Mitliederversammlung beschlossen wurde und die Protokolle nicht öffentlich einsehbar sind?
Dann kann ich ja schlecht etwas von einem Beschluss davon wissen.

@ Dominik04: Ja, es ist üblich und in der Satzung steht nichts davon und auch nicht in einer Vereinsordnung, da es(außer der Anlagennutzungsordnung, in der aber nur verankert ist, wie die Anlagen eben zu nutzen sind) auch keine gibt. Die Regelungen ist nur durch "Hören-sagen" verbreitet, wird aber geahndet und es wird auch auf Zetteln festgehalten, wer wann wie viel gearbeitet hat (über die Richtigkeit der Zettel ist auch zu streiten, aber okay, anderes Thema).


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 24.02.2011 - 23:16
Das heißt nun für dich:
Fordere beim Vorstand an, dass du Einsicht in die entsprechende Ordnung nehmen kannst.
Wenn die Regelung nicht schriftlich festgehalten ist, dann denke ich nicht, dass der Verein das Geld wirklich einfordern kann.

Wenn du mit alledem nicht einverstanden bist: Austritt.


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Antwort von cleosulz | 24.02.2011 - 23:20
Du wirst hier keine treffende Auskunft kriegen:

Es steht alles in eurer Vereinssatzung drin.
Wenn da drin steht, dass zusätzliche (Vereins-)ordnungen ergehen können.
Dann sind die -neben der Satzung- für die Mitglieder bindend.
Es könnte darin z.B. heißen "Diese Vereinsordnung regelt ergänzend zu der Satzung das Vereinsleben." ... und dann eben weiter das mit der Regelung über die Arbeitsstunden...

Je nach Vereinssatzung müssen über solche Ordnungen abgestimmt werden ... oder -als Mindestvoraussetzung - die Mitglieder in einer Mitgliederversammlung informiert werden.
Wobei es reicht, wenn die die Mitglieder informiert sind, die da sind.
Die abwesenden Mitglieder müssen diese Ordnung aber trotzdem für sich gelten lassen.

- Wenn sie gekommen wären, hätten sie es ja erfahren! -

Wenn du es genau wissen willst, dann frag deinen Vorstand, wo das mit den Arbeitsstunden steht und wann die Mitglieder darüber informiert wurden und in welcher Form.

Ich bin übrigens auch Vorstandsmitglied und unsere Satzung hat 5 verschiedene Ordnungen, die alle nicht in der Satzung stehen, die jedoch jedes Mitglied für und gegen sich gelten lassen muss. Bei uns ist es so geregelt, dass die Ordnungen im Vorstand abgestimmt werden und dann von der Mitgliederversammlung lediglich nur noch bestätigt (einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder reicht) werden müssen.
Das wiederum steht aber so ins unserer Satzung.

Wenn nichts in der Satzung bei euch steht, dann müsstest du einmal im BGB danach suchen.
(ab § 21 BGB findest du das Vereinsrecht) => Kommentare dazu sind aber hilfreicher.
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Antwort von GAST | 24.02.2011 - 23:20
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Art "Strafzahlung" ist. Dafür gäbe es keine Rechtsgrundlage.

Bei Sportvereinen ist es üblich, dass man einen Mitgliedsbeitrag zahlt. Hier wären das also 200 € Jahresbeitrag für erwachsene Mitglieder. Daneben gibt es in diesem Verein offenbar die Möglichkeit, den Jahresbeitrag durch Arbeitsstunden abzugelten.

Das braucht nicht in der Satzung zu stehen.


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Antwort von cleosulz | 24.02.2011 - 23:28
Also:
Mitgliederversammlungen sind auf jeden Fall für die Mitglieder öffentlich.

Wenn die Satzung dies vorsieht, darf jedes Mitglied des Vereins Einsicht in das Versammlungsprotokoll nehmen, auch dann, wenn es selbst an der Versammlung gar nicht teilgenommen hat.
Fehlt ein solches Einsichtsrecht in der Satzung, kann gleichwohl jedes Mitglied die Einsicht in das Protokoll verlangen, sobald es ein berechtigtes Interesse an dieser Einsichtnahme darlegt.
Dagegen hat ohne eine entsprechende Satzungsbestimmung kein Mitglied einen Anspruch auf Überlassung einer vollständigen oder auszugsweisen Fassung des Protokolls.


Du musst dir Beschlüsse der Mitgliederverswammlung, die gefasst wurden, als du noch gar nicht mitglied warst, leidr auch anrechnen lassen.

Ich bin auch erst seit 10 Jahren Mitglied und muss trotzdem die 20 Jahre alte Vereinssatzung und die entsprechenden Vorstandsbeschlüsse gegen mich gelten lassen.

Willst du das nicht => Dann muss du halt als Konzequenz austreten.
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Antwort von ANONYM | 24.02.2011 - 23:35
@ cleosulz: Zum Punkt Vereinsordnung steht nur, dass der Vorstand dazu ermächtigt ist, solche Ornungen festzulegen. Von Gültitigkeit steht da nichts, nur das eben die Mitglieder infomiert werden müssen, bei neuen Ordnungen und bei Veränderungen. Von bindend daran halten steht da nichts, d.h. theoretisch können sind das dann ja nur Leitfäden - gut zu wissen.
Als Bereiche, die für Vereinsordnungen sind Geldwesen, Ehrungens/Jugendordnung und Anlagenordnung betroffen.
Bei uns ist das mit der Mitgliederversammlung etwas anders geregelt, aber ähnlich, das steht aber in der Satzung.
Ich werde mich dann mal auf jeden Fall nachschauen, wo genau die Arbeitsstunden festgehalten sind.

@ SheldonLee: Nein, es handelt sich um einen zusätzlichen Beitrag zum Mitgliederbeitrag. Es gibt keine Möglichkeit, den Beitrag durch Arbeitsstunden zu ersetzen, der Beitrag muss entweder gezahlt werden, oder man tritt aus.


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Antwort von cleosulz | 24.02.2011 - 23:44
Also es ist nicht einfach Gesetze (und in dem Fall die Satzung) zu lesen und zu verstehen.
Du schreibst selbst:
In eurer Satzung steht: Der Vorstand (meist mehrere Personen => ein Gremium) ist ermächtigt, Ordnungen festzulegen .... und dass die Mitglieder informiert werden müssen ...(vmtl. in der Mitgliederversammlung; das ist der einfachste und billigste Weg => schriftlich kostet Material und Geld ^^).
Wenn das in euerm Sportverein so passiert ist, dann muss da nicht stehen "für alle Mitglieder bindend". Das genügt, wenn a) der Vorstand so was festgelegt hat (vmtl. richtig: im Vorstand darüber beschlossen wurde) und er den Beschluss den Mitgliedern zur Info gebracht hat (vmtl. in der nächsten Mitgliederversammlung).

Dann gilt das ... auch für dich! ... auch wenn du vmtl. später erst in den Verein eingetreten bist.

Wo liegt eigentlich dein Hauptproblem:
Kannst du die Arbeitsstunden nicht leisten; willst du sie nicht leisten oder kannst/willst du die Ablösesumme (so nenne ich die Ersatzzahlung) einfach nicht zahlen?

Als Vorstandsmitglied müsste ich dir dann leider sagen .... dann zieh halt Leine - tschüss.
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