Steuer etc. zahlen?
Frage: Steuer etc. zahlen?(8 Antworten)
Hi, wenn ich z.B. UNd diese Firma etc. berechnen keine Mwst ust etc. NUn öchte ich (selbstständig) diese taschenrechner z.b. für 0,59 p.S. verkaufen. Meine frage muss ich dazu noch die 19% berechnen da das Geld ja an das Finanzamt gehet? |
GAST stellte diese Frage am 05.02.2011 - 21:02 |
Antwort von GAST | 05.02.2011 - 23:54 |
kann |
Antwort von nolle (ehem. Mitglied) | 05.02.2011 - 23:56 |
Du musst es auf jeden fall versteuern, da du ja einen Handel damit betreibst ;) |
Antwort von GAST | 05.02.2011 - 23:58 |
auch wenn ich mich selbststänig mache? muss ich keine mwstdazurechnen bzw mwst ans finanzamt geben? das heißt wenn ich etwas für 10 euro verkaufe dann ist es mein geld? wenn ja wo steht es im gesetz etc |
Antwort von nolle (ehem. Mitglied) | 05.02.2011 - 23:59 |
Also wenn du dich selbstständig machen willst, musst du das eh erst einmal melden und gleichzeitig kannst du dich dann informieren ;) |
Antwort von John_Connor | 06.02.2011 - 00:07 |
Wieso sollten die Taschenrechner vorher nicht versteuert sein?! Angenommen, in diesen 0,39 € stecken 19 % Mwst, dann sind das etwa 0,062 € pro Gerät. Das kannst du dann als Vorsteuer von deiner Mwst abziehen, wenn du die verkaufst. Falls du die dann für 0,59 € verkaufst, dann knallst du die 19 % drauf. Das sind dann 0,112 € pro Teil. Da du ja schon die Vorsteuer an das Unternehmen des taschenrechners entrichtet hast, kannst du das dann von deinen 0,112 abziehen und musst an das Finanzamt pro Gerät ca. 0,05 € entrichten. |
Antwort von chico_87 (ehem. Mitglied) | 06.02.2011 - 01:05 |
kanns auch schwarz verkaufen |
Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 06.02.2011 - 02:58 |
Nein, du musst es nicht in jedem Fall versteuern. Ob du es versteuern musst, hängt davon ab, ob du gerade erst anfängst, Taschenrechner zu verkaufen und, wenn du es schon länger betreibst, wieviel Umsatz du damit machst. Das regelt § 19 Umsatzsteuergesetz: (1) Die für Umsätze [...] geschuldete Umsatzsteuer wird [...] nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. [...] (2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt [...] erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. [...] Das bedeutet: (1) Du bist nicht verpflichtet, Umsatzsteuer zu erheben, wenn du als Taschenrechner-Händler im letzten Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 Euro verdient hast (Umsatz minus Steuern, die man auf den Umsatz zu zahlen hat) und wenn du absehen kannst, dass du im Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen wirst. (2) Du hast die Möglichkeit, trotzdem Umsatzsteuer zu erheben, auch wenn die Punkte in (1) auf dich zutreffen. Ein Grund dafür könnte z.B. sein, dass du nicht möchtest, dass deine Kunden (die Leute also, die bei dir Taschenrechner kaufen und dafür entweder Mehrwertsteuer zahlen oder nicht) wissen, dass du im letzten Jahr "nur" 17.500 Euro verdient hast. Zum Nachlesen inklusive der Teile, die ich des besseren Verständisses wegen nicht zitiert habe: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html Zitat: Wenn du die 19 % nicht berechnest, weil du sie nicht berechnen musst, gehen sie auch nicht ans Finanzamt. Wenn du sie berechnest - entweder weil du musst oder weil du willst -, zahlt der Kunde die Steuer, sie läuft bei dir durch und das Finanzamt kriegt sie dann. |
Antwort von S_A_S | 06.02.2011 - 09:23 |
Die 19% müssen ans Finanzamt abgeführt werden, wenn sie berechnet werden. Das muss man gerade als Unternehmer tun! Privatleute dürfen nämlich keine Umsatzsteuer verlangen! Das wurde ja schon genannt, dass man da nicht mehr als knappe 18 000 im Jahr an Verdienst (!= Einnahmen) haben darf, wenn man um die Umsatzsteuer herum kommen will. ABER: Wenn man keine zahlt, dann darf man auch keine auf seinen Rechnungen ausweisen! Das wäre sonst Betrug. |
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