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studiengang nc

Frage: studiengang nc
(10 Antworten)


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http://www.jura.uni-hamburg.de/studierende/studiengaenge/bachelorstudiengaenge/arbeits-und-sozialmanagement-mit-schwerpunkt-recht-llb/


könnt ihr mir helfen für den studiengang den erforderlichen nc rauszukriegen? ich find nix auf der seite... wär wichtig :)
Frage von Evar | am 05.02.2011 - 16:29


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Antwort von nolle (ehem. Mitglied) | 05.02.2011 - 16:31
schon
die enthaltene broschüre durchforstet?


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Antwort von Evar | 05.02.2011 - 16:32
ja also einmal stand da

"voraussetzungen für dn studiengang: keine"

ist damit schon der nc gemeint? also dass es quasi keinen gibt?
ansonsten hab ich nämlich echt nix in der hinsicht gefunden...


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Antwort von nolle (ehem. Mitglied) | 05.02.2011 - 16:33
wenn keine voraussetzungen gegeben sind außer natürlich dem entsprechenen schulabschluss, dann sollte das die antwort sein ;)


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Antwort von 0_0 | 05.02.2011 - 16:35
http://www.jura.uni-hamburg.de/studieninteressierte/faqs/

in den faq steht doch alles


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Antwort von Evar | 05.02.2011 - 16:35
ja abi brauch ich, klar ;)

bist du dir sicher? ich nämlich nicht :P


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Antwort von Evar | 05.02.2011 - 16:36
also in den faqs steht

"Die Bewerbung um einen Studienplatz an der Fakultät für Rechtswissenschaft setzt ein Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife (Abitur) voraus."

kein wort von nc. gibts also keinen?


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Antwort von nolle (ehem. Mitglied) | 05.02.2011 - 16:37
nö sicher bin ich mir nicht, aber da hat doch noch wer, was sinnvolles gepostet :D


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Antwort von 0_0 | 05.02.2011 - 16:43
so wie ich das verstehe nicht

Zitat:

Wenn die Zahl der Bewerber das Platzangebot übersteigt und ein Auswahlverfahren durchgeführt werden muss, werden nach Abzug der Vorabquoten (z.B. Härtefälle) 90 % der Studienplätze nach dem Grad der Eignung und Motivation vergeben. Obwohl die gesetzlichen Grundlagen ein besonderes Auswahlverfahren (Auswahlgespräche, Testverfahren oder ähnliches) zulassen, wird an der Universität Hamburg zur Zeit in allen Studiengängen der Grad der Eignung und Motivation ausschließlich durch die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturnote) festgestellt! Noten aus Pflichtkursen oder fachlich einschlägige Einzelnoten spielen im Rahmen des Auswahlverfahrens also keine Rolle. Dies gilt auch für einschlägige Berufserfahrungen oder praktische Tätigkeiten.

Die verbleibenden 10 % werden nach der Wartezeit (Abituralter) vergeben. Wartezeit sammelt man automatisch ab Abiturdatum. Es können höchstens zehn Semester als Wartezeit angerechnet werden.

Der Numerus Clausus (NC) ist kein festgesetzter Grenzwert, sondern er stellt die Note bzw. die Wartezeit der/des Letztzugelassenen nach Abschluss des gesamten Nachrückverfahrens dar. Je nach Verhältnis zwischen Angebot (Studienplätze) und Nachfrage (Bewerber) können die Grenzwerte, nämlich auf der Leistungsliste der nach Note, auf der Warteliste der nach Wartezeit, von Semester zu Semester erheblich schwanken - Grenzwerte ab WS 2005/06 (ohne Lehrämter). Weitere Informationen zum NC erhalten Sie hier.


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Antwort von tobi18 | 05.02.2011 - 16:46
http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/campuscenter/download/merkblaetter/index.html

http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/campuscenter/download/merkblaetter/grundstaendige-studiengaenge.pdf


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Antwort von inkalein (ehem. Mitglied) | 07.02.2011 - 08:19
Du kannst dich generell auch hier informieren: http://www.nc-werte.info/studiengang/numerus-clausus-jura.html

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