Volksbegehren-wer ist wahlberechtigt?
Frage: Volksbegehren-wer ist wahlberechtigt?(3 Antworten)
Nachdem man die Zulassung zum Volksbegehren nun erhalten hat, braucht man mind. Wär super, wenn das jemand von euch wüsste! |
Frage von Muy (ehem. Mitglied) | am 23.01.2011 - 17:32 |
Antwort von cleosulz | 23.01.2011 - 17:37 |
Hallo, Hilft sie dir weiter? http://www.stmi.bayern.de/buerger/wahlen/volksbegehren/ http://bayern.mehr-demokratie.de/bayern_volksbegehren.html ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Muy (ehem. Mitglied) | 23.01.2011 - 17:53 |
ja die hat ich auch schon gefunden, aber irgendwie steht das nirgendswo explizit, wer diese 10% jetzt sind. Danke für Deine Hilfe! |
Antwort von cleosulz | 23.01.2011 - 18:46 |
Zur Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens ist u.a. erforderlich, dass sich mindestens ein Zehntel der zur Landtagswahl stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Bayern (derzeit etwa 940.000) in die Unterschriftenlisten einträgt (Art. 71 Abs. 2 LWG, Art. 74 Abs. 1 BV). Für ein Volksbegehren auf Abberufung des Landtags muss sich mindestens eine Million Stimmberechtigte eintragen (Art. 18 Abs. 3 BV, Art. 83, 84 LWG). Quelle: Volksbegehren und Volksentscheid in Bayern Gesetzliche Voraussetzungen und Verfahren Stand: 01.08.2010 ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |