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Gewinnspielverarsche

Frage: Gewinnspielverarsche
(45 Antworten)

 
hallo,
ich wurde soeben von der nummer 04063043121 angerufen
Sie meinten dass ich 500 euro gewonnen hätte.
wie dumm ich war, habe ich das auch geglaubt hab meine kondodaten gegeben, und danach wurde eine telefonaufnahme gemacht, wo ich zugestimmt hatte, dass 50 abgebucht wurd um weiterhin an einem 13 wöchigen gewinnspiel teilzunehmen, vor der aufnahme meinte die frau, dass dieser vertrag erstmal mit post ankommt, und ich nicht unterschreiben brauch,wenn ich nicht interessiert bin. ich habe jetzt zurückgerufen und da stadn die nummer sei nicht vergeben. das war ne verasrche was soll ich jetzt tun.
GAST stellte diese Frage am 29.12.2010 - 14:07

 
Antwort von GAST | 29.12.2010 - 18:01
ja
ich werde es wahrscheinlich auch so machen..ich denke,dass sie mit einem telefongeschäft nicht weit kommen können..ich werde erstmal abwarten


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Antwort von Grizabella | 29.12.2010 - 18:12
Und wenn die sich doch auf deinem Konto zu schaffen machen, kann deine Bank das zurückbuchen lassen. Musst eben dein Konto mal die nächste Zeit genau im Auge behalten.


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Antwort von John_Connor | 30.12.2010 - 00:00
Hatte heute im Radio gehört, dass Verträge per Telefon keinen rechtlichen Bestand mehr haben sollten oder so ähnlich.
Hier gibt`s auf jeden Fall Hilfe und Infos:
http://tinyurl.com/telefonvertrag
Ohne Unterschrift gibts auch keinen Vertrag. Nachdem die etwas abbuchen, zurückbuchen lassen. Das kostet die 5 Euro und dich nix. Ohne Einzugsberechtigung können die dir nämlich nix! Anschließend kannst du wegen Betrug Anzeige erstatten. Mahnungen von einem Inkassobüro kann man getrost in die Tonne schmeißen. Wurdest du über dein Widerrufsrecht belehrt?
Und hier noch was zu lachen:
Zitat:
>Mündlicher Vertrag
Nicht so ängstlich!
Ich hatte vor einigen Jahren von der PVZ in Stockelsdorf ohne Vertrag 1 ganzes Jahr die Zeitschrift "Eltern" erhalten, prima, da für mich kostenlos! Auf Rechnungen und Mahnungen usw. hatte ich nie reagiert, kostet ja mein Geld. Nach 10 Monaten kam ein Anwaltsschreiben (RA Wolf D.Hanewinkel) dieses faxte ich zurück mit meinem Vermerk: "Forderungen sind unbegründet, falls Sie weitere Auskünfte wünschen, erteile ich diese gegen Vorauszahlung eines angemessenen Honorares".
Danch kam nie mehr etwas.
Dieses alles funktioniert aber nur so gut, wenn man wirklich im Recht ist und keine Abbuchungsgenehmigungen erteilt hat.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

Quelle: Forum der Seite 123recht.net


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Antwort von djfiete (ehem. Mitglied) | 30.12.2010 - 10:00
wie ich auf der ersten seite gelesen habe und sie dir 50€ abbuchen kannst du nichts machen zurückbuchen geht auch nur mit der einverständnis des kontoinhabers des empfängers kommste nicht drum rum aber so eine masche kannst du zur anzeige bringen wegen betrug !

würde ich auch machen wenn sie 50€ abbuchen kannst du nichts mehr machen :( man lernt ja aus fehlern XD


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Antwort von Colaflasche (ehem. Mitglied) | 30.12.2010 - 11:41
Zitat:
sie dir 50€ abbuchen kannst du nichts machen

Willst du mich verarschen ? Wenn dir jemand unerlaubterweise Geld vom Konto abbucht, ist ja fast so als würde dir einfach jemand Kohle ausm Geldbeutel nehmen, natürlich kann man das Zurückbuchen lassen -.-

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