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waffenbesitz

Frage: waffenbesitz
(5 Antworten)


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hey wir machn in der schule eine diskussion über den waffenbesitz


ich würd gern wissen welche pro argumente es dafür gibt, damit ich sie schon vorhern entkräften kann
Frage von anadolulu (ehem. Mitglied) | am 29.11.2010 - 22:14

 
Antwort von GAST | 29.11.2010 - 22:17
Die
Verteidigung wäre wohl der Hauptbestandteil für einen Waffenbesitz.


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Antwort von Geissbock | 30.11.2010 - 02:38
Ein freies Volk darf auch Waffen haben. Die Gründungsväter der USA erlaubten den Bürgern Waffen, damit diese sie z.B. bei Aufständen einsetzen können. Mittlerweile sieht die Regierung es nur noch als eine Bedrohung an und die Mainstreammedien schreiben völlig übertriebene Artikel, wie viele Menschen angeblich durch Waffen umkommen (wenn man sich die Statistiken genau ansieht, ist die Diskussion lächerlich).
Ich bin nicht grundsätzlich dafür, dass jeder eine Waffe haben darf, aber dieses ganze Anti-Waffengelaber kann ich auch nicht mehr hören ... denn wie mein Vorredner schon sagte, zur Verteidigung können Waffen ebenso eingesetzt werden und durchaus auch Leben retten.


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Antwort von Cyanwasserstoff (ehem. Mitglied) | 30.11.2010 - 07:46
Waffen können zur Verteidigung eingesetzt werden, wenn jeder Bürger das Recht besitzt eine Waffe besitzen zu dürfen !
Bin ich hier der einzige der einen Widerspruch in sich sieht? Was bringt eine Waffe, wenn dein gegenüber auch eine besitzt? Kannst du dich mit einer Waffe gegen einen bewaffneten schützen? Hast du durch das Recht jedem eine Waffe geben zu dürfen echt eine Verteidigung ? Alle tragen doch Waffen, kann man sich also doch schützen?
Gewalt zeugt Gegengewalt ... und noch mehr Todesfälle

Grüsse
Cyanwasserstoff

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Antwort von cleosulz | 30.11.2010 - 08:27
http://www.wen-waehlen.de/btw09/kandidaten/begruendung_1077.html

Da findest du einige Meinungen.

http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=254550
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Antwort von Prometheus700 | 30.11.2010 - 08:59
Wahrscheinlich sind mit "Waffen" Schusswaffen gemeint?

Gründe für einen LEGALEN Waffenbesitz können sein:

1.)Nutzung der Waffe zu sportlichen Zwecken(Sportschütze).
Letzterer muss seine Zuverlässigkeit nachweisen und eine Sachkundeprüfung ablegen. Er darf nur für das sportliche Schießen geeignete und zugelassene Waffen erwerben etc. pp.

2.) Nutzung zur Jagd---> Jagdschein + Prüfung+ Zuverlässigkeit.

3.) Waffensammler ZUverlässigkeit, Prüfung etc.

Die Waffen müsssen, von Munition getrennt, sicher in Tresoren gelagert werden!

Diesen legalen Waffenbesitzern ist es strikt untersagt, die Waffe geladen oder zugriffsbereit zu führen oder,was daraus resultiert, zur Verteidigung einzusetzen.

Nur eine handverlesene Zahl von Personenschützern hat mit dem WAFFENSCHEIN das Recht, eine Waffe auch zu führen.(Polizisten dürfen das auch nur im Dienst.)

Wollte der Staat nun ca. 2 Mio. Privatwaffen von Sportschützen und Jägern einziehen, würde die Lagerung in Depots oder die Vernichtung(rechtliche Grundlage?) den Staat vor erhebliche Sicherheits - und Logistikprobleme stellen.

Da die Betroffenen auch dauernd hohe Gebühren an den Staat entrichten, entstünden ebenfalls starke finanzielle Einbußen.

Im Vergleich dazu ist der illegale Waffenerwerb einfach und relativ schwer zu kontrollieren.

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