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Verhältniswahlrecht? Was ist das?

Frage: Verhältniswahlrecht? Was ist das?
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Kann mir jemand kurz und schnell erklären was ein Verhältniswahlrecht ist?
Frage von SeeLoo (ehem. Mitglied) | am 16.11.2010 - 16:52

 
Antwort von GAST | 16.11.2010 - 17:21
Nach einer Verhältniswahl entspricht die Zahl der Abgeordneten , die jede Partei in das Parlament entsendet genau dem Stimmenanteil, den die Partei bei der Wahl erreicht hat.
Das geschieht folgendermaßen: alle um einen Platz im Parlament konkurrierende Parteien stellen parteiinterne Listen auf von Kandidaten auf.
Wenn nach der Wahl feststeht, welche Prozentanteile die einzelnen Parteien erzielten, werden - nach einem ziemlich komplizierten statistischen Verfahren (nach D`Hondt oder nach Hare-Niemeyer (Bundestagswahl 1987ff) oder seit der Bundestagswahl 2009 das Sainte-Laguë -Verfahren) ddie Sitze so auf die Parteien verteilt, dass dem Wahlergebnis Rechnung getragen wird.
Der Vorteil des Verh.wahlrechts ist, dass die Parteien, jene Politiker, die sie unbedingt im Parlament haben wollen, ganz vorn auf ihrer Liste plazieren können;

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Antwort von Silberfluss (ehem. Mitglied) | 16.11.2010 - 17:26
Eine Verhältniswahl ist eine Wahl unter einem Wahlsystem, bei dem die Wahlvorschlagsträger (meist Parteien, seltener Wahlparteien) Gruppen von Kandidaten aufstellen, zumeist als geordnete Wahllisten. Die Wähler wählen dann primär oder ausschließlich zwischen diesen Listen. Die Sitze werden möglichst genau im selben Verhältnis zugeteilt, wie abgestimmt wurde (daher auch der Name Verhältniswahl). – Beispiel: Eine Gruppe, die 30 % der Stimmen bekommen hat, bekommt auch möglichst genau 30 % der Sitze. – Da die so errechneten Sitz-Anzahlen meist keine ganzen Zahlen sind, wird vor der Wahl ein anzuwendendes Sitzzuteilungsverfahren festgelegt.

In der Regel bekommen Gruppen weniger Sitze, als sie Kandidaten aufgestellt haben. Dann werden die Sitze meist mit Kandidaten vom Anfang der Liste gefüllt.

Bei vielen Verhältniswahlsystemen gibt es über die inhärente Schwelle für den ersten Sitz hinaus eine Mindestbedingung, die eine Gruppe erreichen muss, um berücksichtigt zu werden. Erreicht eine Liste nicht die in der Sperrklausel definierten Anforderungen, erhält sie keine Sitze im Parlament.

Quelle: wikipedia

Bitte !

LG : Silberfluss


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Antwort von Fishbone123 | 16.11.2010 - 17:33
Nach dem Verhältniswahlrecht erhält jede Partei so viele Mandate, wie es ihrem Anteil an Wählerstimmen entspricht. Hat eine Partei z.B 30 Prozent der Stimmen bei einer Wahl bekommen, erhält sie 30 Prozent der zur Verfügung stehenden Sitze im Parlament. Abgegebene Stimmen und erziehlte Mandate stehen so im gleichen Verhältnis zueinander.
Die zweitstimme ist wichtig, sie bestimmt wie stark eine Partei im Parlament vertreten ist......


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Antwort von SeeLoo (ehem. Mitglied) | 16.11.2010 - 17:36
Danke Leute, aber ich hab`s auch gegooglt.. und da stand dasselbe..
Das ist es jha! Ich verstehe es nicht! *_*
Kann es mir jemand einfach un normal mit nicht soo vielen Fremdwörtern erklöären? Ü_Ü

 
Antwort von GAST | 16.11.2010 - 17:47
Parlament: 100 Sitze;
drei Parteien: bei der Wahl erhalten: Partei A: 45%; B: 30 % C. 25% der Stimmen.
Im Parlament nach der Wahl-Auszählung: 45 Sitze für A, 30 Sitze für B, 25 Sitze für C.
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Antwort von Fishbone123 | 16.11.2010 - 17:52
okayyyyyyyyyyy........
also das heißt, aus ganz deutschland geben Wahberechtigte Bürger ihre zweitstimme ab....... Im Parlament sind 598 Plätze zu vergeben, dies sind 100% im Parlament. Wenn aus ganz deutschland 50% der zweitstimme bsp. an die CDU gehen, dann bekommt die CDU 50% der Sitze im Parlament...... das sind also von 598 Plätzen = ,,299 Plätze``


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Antwort von SeeLoo (ehem. Mitglied) | 16.11.2010 - 18:51
Ich lebe in ÖSterreich..xDD
Egal Leute, danke!

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