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Schulpflicht Baden Württemberg

Frage: Schulpflicht Baden Württemberg
(6 Antworten)


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Hey,
ich gehe zurzeit in die 11 Klasse eines weiterführenden Gymnasiums.
Hab allerdings überhaupt keine lust und motivation mehr obwohl ich bisher gute Noten habe.
Hab mich auch schon für Ausbildungen 2011 beworben und wollte mal wissen ob ich wenn ich eine Zusage bekomme, die Schule sofort abbrechen kann, und bis August/September 2011 noch so irgendwo arbeiten kann? Bin erst 17 und in BW ist die Schulpflicht ja bis zum 18 Lebensjahr. Aber wie finden die das überhaupt raus das ich dann nichtmehr zur Schule gehe?
Frage von Colaflasche (ehem. Mitglied) | am 06.11.2010 - 21:55


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Antwort von S_A_S | 06.11.2010 - 21:58
Zitat:
Bin erst 17 und in BW ist die Schulpflicht ja bis zum 18 Lebensjahr.
Da hast du die Antwort.
Zitat:

Aber wie finden die das überhaupt raus das ich dann nichtmehr zur Schule gehe?

Es fällt auf wenn ein Schüler ständig fehlt. So einfach geht das.


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Antwort von Colaflasche (ehem. Mitglied) | 06.11.2010 - 22:01
Ja ich würde mich dann schlauerweise von der Schule abmelden, hab ich vergessen hinzuschreiben


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Antwort von matata | 06.11.2010 - 22:04
Dann macht man dich aber ganz schnell und eindringlich darauf aufmerksam, dass du noch schulpflichtig bist. Dich wird auch kein Arbeitgeber anstellen als eigentlich schulpflichtigen. Und den zukünftigen Arbeitgeber oder den Ausbildner diesbezüglich anzuschwindeln, ist nicht empfehlenswert.
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Antwort von matata | 06.11.2010 - 22:07
Du wirst ja auch die Berufschule besuchen müssen, denn ich nehme an, dass du eine Ausbildung im dualen System absolvierst. Je kleiner die Lücke zwischen der obligatorischen Schulpflicht und der Berufsschule ist, desto besser sind die Erfolgsaussichten und ist ein fliessender Übergang gewährleistet.
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Antwort von cleosulz | 06.11.2010 - 22:08
Hey,
schulpflicht in BW:
Schulpflichtig bist du nur 9 Jahre lang.
Danach bist du nur noch Berufsschulpflichtig = in der Regel 1 x pro Woche bis zu deinem 18. Lebensjahr.
................................................................

Nach neun Jahren Schulpflicht gibt es noch drei Jahre Berufsschulpflicht oder den Besuch einer weiterführenden Schule. Die Schul- oder Berufsschulpflicht endet in der Regel mit Vollendung des 18. Lebensjahr.

Aber:
Die Berufsschule soll für Jugendliche, die zu Beginn der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis nicht nachweisen, als einjährige Vollzeitschule (Berufsvorbereitungsjahr) geführt werden.
.................................................................
Colaflasche, du hast schlechte Karten....

Entweder auf deiner bisherigen Schule bleiben oder
eine Berufsfachschule noch ein Jahr lang besuchen.

Job ohne Schule unter 18 gibt es im Schwoba-Ländle net.
Do miesat d Leut lera oder lera ond no erst schaffa!

Mensch Junge: Schule ist schön, spätestens wenn du nicht mehr da hin darfst, wirst du das feststellen.
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Antwort von 00Frie | 06.11.2010 - 22:20
Zitat:
Mensch Junge: Schule ist schön, spätestens wenn du nicht mehr da hin darfst, wirst du das feststellen.

oooh jaaa wie recht sie doch hat...
mach die schule fertig. und wenn du schon sagst dass deine noten ganz gut sind dann beiß die zähne zusammen und mach weiter. du wirst es sonst bitter bereuen...

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