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Hauptwohnsitz/Zweitwohnsitz

Frage: Hauptwohnsitz/Zweitwohnsitz
(9 Antworten)


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Hallo Leute =)
ich habe jetzt angefangen zu studieren und muss mich noch auf dem Amt anmelden.
Jetzt kann ich in meinem Studienort vorerst nur den Hauptwohnsitz anmelden.
Nun wollte ich fragen ob es eine Frist oder so gibt bis man sich wieder ummelden kann. Also sagen wir ich melde mich im Studienort mit dem Hauptwohnsitz an und in 3 Monaten melde ich mich wieder mit dem Hauptwohnsitz in meinem Heimatort an, geht das? Eigentlich will ich den Hauptwohnsitz gar nicht wechseln...
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Frage von Keksi_92 (ehem. Mitglied) | am 02.11.2010 - 18:40


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Antwort von 00Frie | 02.11.2010 - 18:48
wegen 3 monaten würd ich mich gar nich erst melden. aber müsste gehen, sag einfach gleich beim ummelden bescheid was du vor hast.

wieso geht nebenwohnsitz nicht? die leute auf dem amt wollen natürlich immer erstmal, dass du dich mit hauptwohnsitz anmeldest (gut für statistik und steuern und so). aber wenn du denen glaubhaft machen kannst, dass du die meiste zeit an deinem anderen wohnsitz sein wirst (wochenende, ferien, feiertage, auch ab und zu zwischendurch...) und ein bisschen hartnäckig dabei bleibst, dann bekommst du auch nen nebenwohnsitz hin...

falls du das mit dem nebenwohnsitz machen willst, dann erkundige dich, ob du nebenwohnsitzsteuer bezahlen musst (ist in vielen städten anders). von dieser kannst du dich sehr leicht befreien lassen, wenn du bei deinen eltern nur ein einzelnes (kinder-) zimmer bewohnst. dazu brauchst du nur eine formlose erklärung deiner eltern.

und noch etwas: ich kenne einige, die schon 2 oder 3 jahre studieren und sich noch gar nicht umgemeldet haben... das muss jeder für sich entscheiden


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Antwort von cheasy3 (ehem. Mitglied) | 02.11.2010 - 18:50
Du musst dich nur ummelden, wenn du dich hauptsächlich in dem "neuen" Ort aufhälst. Man muss sich innerhalb von einer Woche anmelden. Aber wegen drei Monaten würde ich das auch nicht unbedingt machen, wenn du weißt, dass du wieder zurück ziehst;)


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Antwort von Keksi_92 (ehem. Mitglied) | 02.11.2010 - 18:54
hier ist das so, dass ich mich zuerst mit dem Hauptwohnsitz anmelden muss und dann muss ich in den folgenden 3 Monaten nachweisen, dass ich öfter zuhause bin als hier...da aber das Semester erst angefangen hat bin ich logischerweise in den ersten 3 Monaten öfter hier...auf Jahr gesehen natürlich nicht aber das interessiert die nicht...Ja wenn ich hier meinen Hauptwohnsitz anmelde, dann nehmen die ja Kontakt zu meinem Heimatort auf und lassen es dort auf Zweitwohnsitz ändern ohne, dass ich was damit zu tun habe...deswegen denke ich, dass die in meinem Heimatort das bei einer Hauptwohnsitzmeldung genauso machen und ich nicht mehr hier aufs Amt muss...Will hier schon gemeldet sein, aber NUR mit Zweitwohnsitz...


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Antwort von Keksi_92 (ehem. Mitglied) | 02.11.2010 - 18:54
ich zieh für 3 Jahre in meinen Studienort...^^


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Antwort von 00Frie | 02.11.2010 - 19:02
hmmm... ihr habts aber schwer :-D wie musst du das denn nachweisen? ich würd mir den nachweis dann einfach ein bisschen zurechtschneidern... bist dann eben schon donnerstag heim und erst montag abend wieder hin...
ansonsten denk ich, dass dein weg funktioniert... aber bin da etwas überfragt.

ich würd dir raten das alles mal mit dem einwohnermeldeamt bei dir daheim in ruhe zu besprechen. wenn du denen erklärst, dass du deinen hauptwohnsitz bei denen lassen willst, dann werden sie dich mit sicherheit besser beraten als die am studienort. kann sogar passieren, dass sie das gleich komplett für dich abklären.

man mag es ger nicht glauben aber oft nehmen die beamten es fast als persönliche beleidigung auf, wenn man sagt dann man nur nen nebenwohnsitz will :-D


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Antwort von Keksi_92 (ehem. Mitglied) | 02.11.2010 - 19:07
Nachweisen muss ich das mit Bahntickets bzw Tankrechnungen,... also ist ziemlich schwer =(
hmm ja dann muss ich wohl noch nachfragen...
Danke trotzdem =)


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Antwort von the_wolfi | 04.11.2010 - 00:24
Du bist gesetzlich dazu verpflichtet die Änderung deines Wohnsitzes dem örtlichen Einwohnermeldeamt mitzuteilen.Ich gehe mal stark davon aus dass du auch ein Semesterticket für die Bahn bekommen wirst. Das sollte Beweis genug sein. Und wie oft du deinen Zweitwohnsitz aufsuchst lässt sich daraus nicht erkennen. Wichtig kann die Frage sein welches Kennzeichen du an deinem Auto hast. Denn in der Regel muss das Auto das Kennzeichen von dem Landkreis tragen wo auch dein Hauptwohnsitz ist. Sprich du musst evtl. dein Auto ummelden. Mir wurde einmal beim Amt gesagt, das Auto müsse da gemeldet sein, "wo man es am meisten gebraucht" ;-). Ummelden kannt du dich jederzeit. Es gibt auch eine Frist bis wann man sich umgemeldet haben muss, aber mir fällt grad nicht ein wo das stand.
Bedenken solltest du, dass du auch deine neue Adresse Versicherungen etc. mitteilst. Es ist lästig wegen Papierkram extra noch mal in die Heimat fahren zu müssen.


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 04.11.2010 - 01:27
wie weit wohnst du weg von zuhause?
und warum willst du deinen hauptwohnsitz nicht ändern? gibt es dafür irgendeinen guten grund außer "ich will"?

ich habe meinen hauptwohnsitz auch in meinem studienort angemeldet, da ich hier auch wirklich den großteil meiner zeit verbringe.
und trotzdem fühle ich mich noch als echter düsseldorfer ;)


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Antwort von Double-T | 04.11.2010 - 01:30
Immer schön über Zweitwohnsitzgebühren nachdenken.

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