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Hausratversicherung

Frage: Hausratversicherung
(16 Antworten)


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Weiß jemand ausm Stehgreif, ob bei ner Hausratversicherung, angenommen die meiner Mutter, auch Dinge von mir, angenommen meine Fahrräder, die bei ihr im
Keller drin stehen, mitversichert sind. Ich selbst bin nicht mehr zu Hause gemeldet. Daher die Frage, ob der Versicherungsschutz trotzdem greift..?

Gruß
Frage von auslese | am 06.10.2010 - 23:26


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Antwort von cleosulz | 07.10.2010 - 18:31
Aus dem Stehgreif ... geht nicht.
Dazu müsstest du die Bedingungen des Vertrages deiner Mutter schon durchschauen.
Bei vielen Versicherungen sind die Kinder der Versicherungsnehmer (also auch deren Sachen) mit im Vertrag noch enthalten,
sofern die Kinder ein bestimmtes Alter nicht überschreiten (meist Volljährigkeit) und bei volljährigen Kindern, sofern sie ein bestimmtes Höchstalter (meist 25 Jahre) nicht überschreiten und noch in Ausbildung/auch Studium befinden.

Also pauschal kann da nichts gesagt werden. Das ist von Versicherung zu Versicherung verschieden.

Wurde dein Fahrrad gestohlen. Solche Fahrraddiebstahl-Klauseln muss man meist extra aushandeln.
Wie gesagt: Vertrag durchlesen.
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Antwort von auslese | 07.10.2010 - 22:25
Im Vertrag ist Versicherungsnehmerin meine Mutter. Und ne Zusatzklausel für das Fahrrad ist in dem Fall nicht nötig, da ausdrücklich drin steht, dass Fahrräder - sofern sie im abgeschlossenen Keller/Garage - stehen, mitversichert sind. Sie gehören mit zum Hausrat.
Ich hab den Vertrag jetzt mindestens schon zwanzigtausendmal durchgelesen. Und da steht lediglich, dass Hausrat, der in der Wohnung lebenden Personen (wie Ehepartner_in ; Kinder; Lebenspartner_in) mitversichert ist.
Das mit Kinder u25 und in Ausbildung befindlich, habe ich auch irgendwo im Internet gelesen. Aber so explizit steht es in dem Vertrag nicht drin. Das macht mir echt Angst, weil das Rad, welches entwendet wurde, nicht gerade billig war.


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Antwort von Peter | 07.10.2010 - 23:59
wer sagt denn, dass es dein fahrrad war..?;)
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Antwort von auslese | 08.10.2010 - 00:16
Na meine Mutter und ich.


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Antwort von Peter | 08.10.2010 - 00:55
und warum sollte die versicherung dann denken, es sollte dir gehören? immerhin stand es ja in ihrem keller?^^
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Antwort von GAST | 08.10.2010 - 02:46
Fassen wir mal zusammen:

- Dir wurde ein Fahrrad geklaut
- Es stand bei Deiner Mutter im Keller
- Ein Fahrrad gehört zum Hausrat wenn es in einem abgeschlossenen
Keller/einer abgeschlossenen Garage steht
- Die Versicherung zahlt nur für den Hausrat der in der Wohnung
lebenden Personen
- Du bist nicht mehr bei Deiner Mum gemeldet

Ergibt meiner Meinung nach Folgendes:

Da Du nicht mehr in der Wohnung Deiner Mum lebst ist die Versicherung
nicht verpflichtet Dir den entstandenen Schaden zu ersetzen. Du kannst
höchstens auf Kulanz hoffen (oder Deine Mutter bitten zu behaupten es
sei ihr Fahrrad...)

Wie gesagt, so sehe ich das...


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Antwort von cleosulz | 08.10.2010 - 13:27
Hallo, habe gerade mal "juristischen Rat" eingeholt.
Die Antwort von Roter Brummer ist richtig.
Wie sieht es mit einem Zweitwohnsitz bei deiner Mutter aus?
Auf wen lautet die Rechnung für das Rad.

Ansonsten .. auf Kulanz hoffen.
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Antwort von auslese | 08.10.2010 - 13:48
Ja, den Zweitwohnsitz hab ich hier nicht gemeldet. Nach meinem ersten Umzug, wo ich nach Leipzig gezogen war, hatte ich den Nebenwohnsitz noch hier. Inzwischen bin ich wieder ein paar mal umhergezogen. Mittlerweile steht auf dem Formular des Einwohnermeldeamtes nur noch eine Wohnung bzw ist nur ein einziger Hauptwohnsitz angemeldet. Ich dachte nur, man hat automatisch - sofern man sich noch in Ausbildung befindet - seinen Nebenwohnsitz bei den Eltern.
Der Adressat der Rechnung bin übrigens ich.


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Antwort von auslese | 08.10.2010 - 13:51
Zitat:
und warum sollte die versicherung dann denken, es sollte dir gehören? immerhin stand es ja in ihrem keller?^^

Die Bullen meinten, sie führen "Befragungen" durch. Und jeder in der Nachbarschaft kann das ja bestätigen, dass es sich mein Fahrrad handelt. Immerhin ist das schon recht auffällig.


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Antwort von cleosulz | 08.10.2010 - 14:52
Fassen wir also noch einmal zusammen:
Dein Fahrrad (du bist lt. Rechnung Eigentümer) stand in einem (abgeschlossenen ?) Keller der zur Wohnung deiner Mutter gehört, wo du aber nicht mehr wohnst und auch nicht mit Zweitwohnsitz gemeldet bist.

= ein fremdes Rad befand sich im Keller deiner Mutter und wurde entwendet.

Lt. Hausratversicherung sind alle Gegenstände deiner Mutter (und in ihrer Wohnung lebenden Familienangehörigen) versichert.

Es wäre natürlich einfacher gewesen, wenn das Rad deiner Mutter gehörte.
Vielleicht hast du es deiner Mutter ja geschenkt (weil sonst hättest du es ja beim Auszug mitgenommen).
Dann wäre es so, dass das Rad, dass du einmal gekauft hast, welches aber nunmehr im Eigentum deiner Mutter war (du hast es ihr überlassen/geschenkt) wurde entwendet.
Dann ist dieses Rad noch mitversichert.

Ich an deiner Stelle würde nicht umbedingt die Sache daran festmachen, dass es mein Rad war.
Weil dein Rad war nicht mehr in der Hausratversicherung mit drin.
Anders das Rad deiner Mutter.
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Antwort von auslese | 08.10.2010 - 15:24
Ja, daran haben wir auch schon gedacht. Nun war ich aber letzte Woche, als der Diebstahl stattfand, bei einem Seminar. Als sie den Diebstahl feststellte rief sie sogleich die Polizei, die dann auch ein Protokoll aufnahm. Dabei hat sie, ohne sich Weiteres dabei zu denken, gesagt dass es mein Rad gewesen sei, welches entwendet wurde. Irgendwo auch selbstverständlich, da es sich dabei um ein Rennrad handelt, Rh 63 (steht auch auf der Rechnung), wobei meine Mutter vllt halb so groß wie ich und sicherlich nicht mehr in dem Alter ist, in dem mensch Rennrad fährt.
Also das Ding ist, dass ich ausdrücklich als Geschädigter in der Schadensbearbeitung bzw der Anzeige auftauche - und Versicherung und Polizei holen sich ja untereinander Informationen ein, sodass die Angaben identisch sein müssen.

Weißt du, ab wann man "in einer häuslichen Gemeinschaft lebt"..?


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Antwort von auslese | 08.10.2010 - 15:29
Ach Scheiße.. ich habs jetzt gegoogelt.

Das geht nur, wenn ich bei ihr amtlich gemeldet wäre..


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Antwort von cleosulz | 08.10.2010 - 15:29
Zum Begriff "häusliche Gemeinschaft":

http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread4906

=> italienisches Recht kannst du hier auslassen.
Die ersten und die letzten Beiträge dürften Auskunft geben.

Du lebst daher nicht inhäuslicher Gemeinschaft mit deiner Mutter.

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Antwort von cleosulz | 08.10.2010 - 15:37
Die Tatsache, dass das Rad ein Rennrad ist und deine Mutter nicht Rad fährt (oder nicht mehr kann) muss ja nicht heißen, dass sie keines besitzt.

Aber wenn die Polizei als Geschädigten jetzt schon dich notiert hat, wird es schon etwas schwieriger.

Versucht es doch einfach bei der Versicherung als Schaden anzumelden.
Wenn die nachfragen, dann sagst du halt, dass du es zwar gekauft hast, dass es aber bei deiner Mutter verbleiben sollte. Du hast es ihr überlassen.
Bei der Polizei hättest du wahrheitsgemäß angegeben, dass du es gekauft hast.

Entweder bezahlt die Versicherung oder sie bezahlt nicht.
Vielleicht kannst du ja mit dem Versicherungsvertreter vorher sprechen. Die sind oftmals ziemlich kulant, sofern deine Mutter nicht ständig irgendwelche Schäden zur Regulierung anmeldet.

Verzwickte Sache.
Aber da fällt mir ein:
Meine Schwester hatte mal eine teure Lederjacke im Auto einer Freundin liegen. Die Freundin hatte eine Hausratversicherung.
Das Auto wurde aufgebrochen und unter anderem die Lederjacke entwendet. Meine Schwester bekam die Jacke ersetzt, weil das Auto verschlossen war, Aufbruchspuren vorhanden waren und der Diebstahl in der Hausratversicherung irgendwie mit drin war.
Meine Schwester war ja auch eine Fremde Person.

.... aber das ist auch schon vieeeeeele Jahre her.
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Antwort von auslese | 08.10.2010 - 15:44
Und guck mal, kann nicht meine Mutter die "Eigentümerin" sein und ich bin der Halter..? Also ähnlich wie beim Auto..? Weil auf der Rechung, da steht lediglich mein Name und die postalische Adresse.

Ach so, und ja - wir haben es der Versicherung gemeldet. Der Versicherungsfritze war mittlerweile auch schon da. Wir spekulieren jetzt einfach mal dadrauf, dass keiner danach fragen wird - zumal der von der Versicherung scheinbar noch immer nicht mitgeschnitten hat, dass ich da zu Hause gar nicht mehr wohne. Aber wenn es - spätestens beim Protokoll der Bullen - auffliegt und die nachfragen, also dass ich ja ganz woanders gemeldet bin, dann erzähl ich denen das so, wie du geschrieben hast..obwohl das auch ziemlich unlogisch ist.. Wieso sollte ich mich als rechtmäßiger Besitzer und derjenige, der Strafanzeige stellt, kenntlich machen, wenn ich doch meiner Mutter das Rad überlassen habe..? Da sollte sie sich doch drum kümmern.
Aber gut, kann ja versuchen, das auf meine "unterbewusst-fürsorglichen" Pflichten zu schieben.

Hoffentlich klappt das, weil sonst wären knapp über 2000 Euro weg.


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Antwort von cleosulz | 08.10.2010 - 16:28
Ich habe das so gesehen,
dass du, als du von zu Hause ausgezogen bist, keine Verwendung für das Rad hattest (sonst hättest du es ja mitgenommen) und es dann einfach bei der Mutter verblieben ist. Du hast es ihr "überlassen".
(Dabei interessiert es mich überhaupt nicht, ob sie in der Lage ist, Rad zu fahren oder nicht).
Du hast das Rad bei ihr gelassen, es war in ihrem Besitz geblieben.
(Ich kenne den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer ..)

Vielleicht sieht das die Versicherung auch so und bezahlt den Diebstahl des Fahrrades aus dem Besitz deiner Mutter.

Und wenn die Versicherung wegen der Ungereimtheit in der Anzeige nachfragt, stellst du dich "blond".
Da hast du etwas nicht richtig mitbekommen, du dachtest, es geht darum, wer das Rad gekauft hatte ......

Besitzer des Rades ist, wer es gerade in Händen hat bzw. benutzt (derzeit hat es der Dieb in Besitz, ohne jedoch zwingend auch Eigentümer zu sein). Das ist oftmals verwirrend.
Das hattest du bei der Polizei einfach etwas durcheinander gebracht.
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