Ebay: Offene Rechnung --> Anwalt
Frage: Ebay: Offene Rechnung --> Anwalt(17 Antworten)
Hey, ich habe vor ein paar Monaten bei ebay Konzertkarten verkauft, und ebay konnte damals die 8 euro Verkaufsprovision nicht abbuchen da ich auf meinem Konto nur 3 Euro hatte. Seitdem haben sie jeden Monat versucht den Betrag abzubuchen, aber da ich nie genug Geld auf dem Konto hatte, kamen jedes mal 8 Euro Extra Gebühr dazu. So allerdings kam heute ein Brief von der Anwaltskanzlei KSP in Hamburg und die wollen jetzt 89,95 Euro haben. "Die Gesamtfoerdung setzt sie wie folgt zusammen" Hauptforderung : 30,59 Verzugszinsen: 0,26 vergerichtl. Kosten : 20:00 Verzugsschadenersatz Gemäß §§2,13 f VRG i.V.m Nr 2300, 7002 VV RVG : 32,50 Auslagenpauschale : 6,50 ------ 89,85 Meine Frage ist jetzt, ob die so viel extra Kosten verlangen dürfen, oder ob ich lediglch dazu verpflichtet bin die 30 Euro an Ebay zu zahlen? Und meine andere Frage ist, ob die überhaupt etwas unternehmen können, da ich ja noch keine 18 bin? |
Frage von Colaflasche (ehem. Mitglied) | am 01.10.2010 - 13:41 |
Antwort von GAST | 01.10.2010 - 13:53 |
> Meine Frage ist jetzt, ob die so viel extra Kosten verlangen dürfen, oder ob ich lediglch dazu verpflichtet bin die 30 Euro an Ebay zu zahlen? natürlich ist ebay berechtigt die forderung nach der 2. ergo: du musst die komplette Summe begleichen um kein weiteres Gerichtliches Mahnverfahren anzustreben. > Und meine andere Frage ist, ob die überhaupt etwas unternehmen können, da ich ja noch keine 18 bin? auch das kann ebay natürlich machen. ich denke aber nicht, dass sie schadenseratzansprüche gegen dich geltend machen. dein zugang wird auf LEBENSLANG gesperrt. du hast auch keine möglichkeit dir einen auf deine Adresse neu anzulegen, auch wenn du 18 bist! |
Antwort von GAST | 01.10.2010 - 13:44 |
musst du bezahlen. auch wenn sie feststellen, dass du u18 bist - wirst du nicht darum herum kommen! ab 14 ist man schwebend geschäftsfähig; bei vertragsabschluss bedarf es dann eine erklärung deiner erziehungsberechtigten. kommst aber in keinem fall um die offene forderung herrum. |
Antwort von IndigoGirl (ehem. Mitglied) | 01.10.2010 - 13:47 |
Du darfst überhaupt nichts bei ebay verkaufen, weil du minderjährig bist! |
Antwort von Colaflasche (ehem. Mitglied) | 01.10.2010 - 13:48 |
Sag bloß, und was hat das mit meiner frage zu tun? |
Antwort von IndigoGirl (ehem. Mitglied) | 01.10.2010 - 13:50 |
Dass du wahrscheinlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden kannst. Aber irgendwer muss ja dafür aufkommen, also wahrscheinlich deine Eltern. |
Antwort von Colaflasche (ehem. Mitglied) | 01.10.2010 - 13:51 |
Aber unser Wirtschaftslehrer meinte, das Eltern nicht für ihre Kinder haften. |
Antwort von Colaflasche (ehem. Mitglied) | 01.10.2010 - 13:51 |
Und bevor meine Eltern das zahlen müssen, mach ichs lieber selber^^ |
Antwort von IndigoGirl (ehem. Mitglied) | 01.10.2010 - 13:52 |
Es kann aber auch sein, dass die auf ihren Kosten sitzen bleiben. Denn es ist ja ja ihre Schuld, dass sich Personen anmelden können, die gar nicht geschäftsfähig sind. |
Antwort von GAST | 01.10.2010 - 13:53 |
> Meine Frage ist jetzt, ob die so viel extra Kosten verlangen dürfen, oder ob ich lediglch dazu verpflichtet bin die 30 Euro an Ebay zu zahlen? natürlich ist ebay berechtigt die forderung nach der 2. ergo: du musst die komplette Summe begleichen um kein weiteres Gerichtliches Mahnverfahren anzustreben. > Und meine andere Frage ist, ob die überhaupt etwas unternehmen können, da ich ja noch keine 18 bin? auch das kann ebay natürlich machen. ich denke aber nicht, dass sie schadenseratzansprüche gegen dich geltend machen. dein zugang wird auf LEBENSLANG gesperrt. du hast auch keine möglichkeit dir einen auf deine Adresse neu anzulegen, auch wenn du 18 bist! |
Antwort von GAST | 01.10.2010 - 13:55 |
@IndigoGirl: bei der anmeldung wird er, zu 100% in der Anmeldemaske ein falsches Geburtstdatum eingetragen haben. Wenn er nicht anderes beweisen kann, kann er auch wegen Betrugs und einer erschlichenen geschäftsfähigkeit belangt werden. |
Antwort von Colaflasche (ehem. Mitglied) | 01.10.2010 - 13:57 |
Ja bei der Anmeldung hab ich ein anderes Geburtsdatum eingegeben, das ist richtig. Ok also werd ich das wohl zahlen müssen. |
Antwort von GAST | 01.10.2010 - 14:00 |
also ich kann dir nur einen Tipp geben: Zahle in jedem fall die 89,85€ ; am besten direkt an den Anwalt. Dadurch erregst du weniger ausmerksamkeit.. somit wird auch dein Benutzer bei ebay nicht gesperrt. an deiner stelle würde ich aber mit dem account nichts mehr machen, bevor du 18 bist ! ich kann dir das wirklich nur empfehlen! |
Antwort von Colaflasche (ehem. Mitglied) | 01.10.2010 - 14:04 |
Ja werd ich auch bezahlen, allerdings frag ich mal ob man das auch in Raten abzahlen kann. Danke für eure Hilfe |
Antwort von Peter | 01.10.2010 - 14:18 |
dass das selten dämlich von dir war, muss man dir wohl nicht sagen, oder? ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Colaflasche (ehem. Mitglied) | 01.10.2010 - 14:20 |
Definitiv: Nein _________________________ |
Antwort von 0_0 | 01.10.2010 - 14:22 |
http://www.youtube.com/watch?v=Iz1BY3TVomI ;) |
Antwort von Fragensteller (ehem. Mitglied) | 01.10.2010 - 14:39 |
90 Euro in Raten? Wie warm ist Deutschland? xDD |
Antwort von Colaflasche (ehem. Mitglied) | 01.10.2010 - 14:53 |
Wie warm Deutschland ist kannst du hier schauen: http://www.wetter.com/ Ja vor den Sommerferien hatte ich 200, da wär des kein Problem gewesen. Aber ich krieg 45 Euro im Monat, und 2 Monate ohne Taschengeld ist scheisse. |
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