Rechtsirrtümer
Frage: Rechtsirrtümer(7 Antworten)
hey leute Beispiel: Wenn man in einem Laden verdächtigt wird etwas geklaut zu haben(hat man aber nicht),und man soll deshalb an der Kasse den Tascheninhalt zeigen soll, muss man das nicht zeigen.Weder der Kassiererin,einem Ladendetektiv oder der POLIZEI. Ich frag mich jetzt aber: Ist ja alles schön.Aber wenn da wirklich die Polizei ist und des sehn will kann man doch nicht sagen: "Ne das dürft ihr nicht", die sagen doch einfach natürlich dürfen wir das. Wisst ihr was ich meine? Ich mein einfach: Wie kann man der Polizei von den Rechtsirrtümen klar machen, wenn man im Recht ist? |
Frage von coffeemachine (ehem. Mitglied) | am 06.08.2010 - 18:05 |
Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 06.08.2010 - 18:19 |
Einfach nich machen. wenn die polizei meint dass sie im recht sind, |
Antwort von HaiDelin (ehem. Mitglied) | 06.08.2010 - 18:24 |
aber wenn man nicht geklaut hat, dann ist es doch auch kein problem den tascheninhalt zu zeigen oder?^^ |
Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 06.08.2010 - 18:25 |
genau, davon mal abgesehen ;) |
Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 06.08.2010 - 18:26 |
Die Polizei darf dich sehr wohl durchsuchen. Nur erst dann, wenn ein deutlicher Verdachtsfall vorliegt. Wenn ein Ladendetektiv usw. sagt es könnte sein du hättest was geklaut, dann dürfen sie dir auch in die Tasche gucken. |
Antwort von Maddin. (ehem. Mitglied) | 06.08.2010 - 18:27 |
ich glaube du hast da etwas missverstanden. die Polizei darf natürlich in deine Taschen gucken, wenn ein Verdacht besteht. |
Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 06.08.2010 - 18:32 |
Zitat: Um das nochmal etwas auszuweiten: Supermarkt/Kaufhaus/Laden-Personal reicht für einen solchen Verdacht eigentlich nicht aus. Anerkannte Ladendetektive, ausgewiesen Security meiner Meinung nach aber schon. Wie gesagt, hat von denen jemand was gehesene, dann dürfen DIE zwar noch nicht in deine Tasche gucken, die Polizei aber schon. |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 06.08.2010 - 18:46 |
Zitat: ladendetektive sind auch nur normale angestellte ohne besondere befugnisse. (lediglich die durchsetzung des hausrechts) jede person kann eine straftat (zB einen ladendiebstahl) anzeigen, bei begründetem verdacht ("ich hab gesehen wie er die cd eingesteckt hat") darf die polizei die betreffende person durchsuchen. allerdings nicht unbedingt unmittelbar in der öffentlichkeit (sondern zB erst auf der wache, wenn du der durchsuchung an ort und stelle widersprichst). einfach so durchsuchen darf dich die polizei zwar nicht, aber wer einen grund sucht, der findet auch einen. zB reicht es schon, dass der polizist meint er gesehen wie du auf offener straße ein (verbotenes) butterfly in der hand hattest. Hier exemplarisch die nordrhein-westfälische Regelung aus § 39 PolG: Zitat: Zitat: |