1801 Reichsdeputationshauptabschluss
Frage: 1801 Reichsdeputationshauptabschluss(7 Antworten)
Hey, hab gerad ein kleines Verständnisproblem. |
Frage von donytoni (ehem. Mitglied) | am 25.07.2010 - 22:32 |
Antwort von auslese | 25.07.2010 - 22:47 |
Die "großen deutschen Gebiete" waren die bisherigen Reichsstände, |
Antwort von auslese | 25.07.2010 - 22:55 |
EDIT: Der Vorteil liegt doch auf der Hand: Wie bei jeder Verstaatlichung bzw. Inkorporierung von Ländereien, kann man mit enormem wirtschaftlichen Wachstum rechnen - sonst macht man sowas ja nicht :D |
Antwort von donytoni (ehem. Mitglied) | 25.07.2010 - 23:10 |
nene, ich meinte, wo dabei die Entschädigung war, aber die Landesherren haben wahrscheinlich ihren Machtbereich trotz dieser Inkorporation, wie du so schön sagtest, behalten. Ich glaube ich hab einfach nur Mediatisierung falsch verstanden. Aber egal, lassen wir das, das Thema geht gar nicht^^ noch eine letzte Frage. ist ziemlich dumm, aber ich hab einfach keine Ahnung und du kanns mir vllt ne direkte Antwort geben ohne das ich lang suchen muss. Was genau war das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen? Welche Bedeutung hatte es während des Wiener Kongress und 1848? Es wird meistens nur von den fünf Großmächten gesprochen, wo es anscheinend nicht zugehört.. |
Antwort von auslese | 26.07.2010 - 00:17 |
Zitat: Nicht nur behalten, sondern erweitert. Interessanterweise waren es auch gerade die Länder bzw Fürsten, Herzöge, Könige usw der Länder und Lehen, die nach den Befreiungskriegen in den Rheinbund 1806 eintraten. Mit dessen Gründung ist de facto auch das HRRDN zusammengebrochen. Das HRRDN war das gesamte Gebiet des "Alten Reiches". Also der "Fleckenteppich" verschiedener Reichsstände und -städte, die von Kaisern und Fürsten, Kurfürsten, Grafen, Markgrafen usw. regierten Ländereien. Bis 1803, also bis zum Reichdeputationshauptausschuss, existierte dieses; erlebte allerdings seit Beginn an eine Entwicklung, die sich immer weiter vom Einfluss des Papstes, daher auch "Römisches Reich" ursprünglich im Namen, entfernte, sich säkularisierte. Währed des WK bestand es de jure nicht mehr. Im Zuge dieses Kongresses wurde ja auch die Neuaufteilung der Ländergrenzen (inkl. ihrer ideologischen, liberaleren Inhalte) "Deutschlands" festgelegt. Fazit war ein neuentstandener Deutscher Bund (völkische Brüderlichkeit im Sinne der Revolution) + Teile Preußens und Österreichs (Mitglieder der Heiligen Allianz, mit den konservativen christlichen Vorstellungen), der in Bundesversammlungen zusammentrat. Die gesellschaftliche (soziale und politische Herausforderungen, Miss-Stände, prekäre Verhältnisse, Ausbeutung, kapitalistische Arbeitsweisen - die ganze Scheiße halt.. ) Entwicklung konnte dann 48 eigentlich nur noch in eine Revolution münden. Hoffentlich passiert das jetzt auch noch mal. Was aber auch noch wichtig zu erwähnen ist, und was oft falsch gesagt wird, ist dass die Paulskirchenverfassung nach der Märzrev nie in Kraft getreten ist; die NV wurde nur durch ein ABgeordnetenhaus ersetzt. Erst 71 kam es zur Reichsgründung. |
Antwort von donytoni (ehem. Mitglied) | 26.07.2010 - 00:30 |
war das HRRDN nicht das Alte Reich? Zitat: Du willst eine Revolution? Zitat: Kannst du mir vielleicht noch was über die Bedeutung der Paulskrihce zu dieser Zeit erzählen? du machst das gerade so gut^^ |
Antwort von auslese | 26.07.2010 - 00:46 |
Mir ist gerade eingefallen, dass noch meine Wäsche draußen hängt.. Sone Scheiße. Das HRRDN waren ursprünglich alle Reichsstände (da gab es hunderte von; kann die auch nicht alle aufzählen..), die als oberste Befehlsgewalt einen "von Gottes Gnaden" eignesetzten Kaiser hatten. Klar will ich ne Revolution. Alles für alle und zwar sofort, ne. In der Paulkirche wurden während der Märzrev die NVs abgehlaten. War mehr oder weniger der erste Bundestag - nur eben ohne legitimierende Verfassung. |
Antwort von donytoni (ehem. Mitglied) | 26.07.2010 - 11:56 |
Zitat: Bist du Kommunist? ____________________ |