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Nacht im Freibad

Frage: Nacht im Freibad
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Hallo

mal angenommen eine Person, nennen wir sie Edgar ist besoffen und kommt auf die glorreiche Idee im Freibad nachts schwimmen zu gehen (logischerweise ist das Freibad nicht geöffnet)und wird von einer Kamera gefilmt.
Er ist so dich, dass er nichts mehr merkt.^^ Wird er in den nächsten Tagen von der Polizei identifiziert und muss er mit Ärger, Strafen, Anzeigen oder Co rechnen?

Edgar wäre dankbar für Antworten.

Nein, es geht nicht um mich :)
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Frage von brabbit | am 21.07.2010 - 20:32


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 22.07.2010 - 02:05
ach, wir machen das oft.
ärger gabs bisher nur als ein paar schwachmaten mülleimer angezündet und vom 3m turm gekotet haben..


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Antwort von *Money* (ehem. Mitglied) | 22.07.2010 - 02:35
nacht im freibad gabs bei uns auch während der abizeit, bzw also nach all den prüfungen.. was wir noch gemacht haben, war, dass wir ein anderes gymnasium besetzt haben :D sind einfach in die schule..haben gemerkt, dass iwie die turnhallentür offen war und wir sind rein :D
Mattenrutschen war angesagt und hamma da rumgechillt (also nichts demoliert oder so^^)
Ein Teil ist dann schon vorher heim, also am frühen Morgen und der andere Teil hat gewartet bis die ersten Schüler der Schule gekommen sind :D und haben die mit Wasserpistolen angespritzt :D


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Antwort von auslese | 22.07.2010 - 06:58
lol, was bist du denn für ne Lusche? Meinst du den Thread ernst?

BTT: Da passiert sicher nichts.


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Antwort von cleosulz | 22.07.2010 - 14:27
Habe jetzt nicht alle Einträge gelesen....

Sorry .... aber hier meinen Beitrag:

Edgar bekommt - sofern er identifiziert werden konnte - eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Sind Schäden entstanden, so muss er auch noch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung in Kauf nehmen. Die Kosten darf er auch noch übernehmen.
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Antwort von RichardLancelot | 22.07.2010 - 14:51
Zitat:
Edgar bekommt - sofern er identifiziert werden konnte - eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Sind Schäden entstanden, so muss er auch noch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung in Kauf nehmen. Die Kosten darf er auch noch übernehmen.
Da Edgar aber sonst nie was schlimmes tut wird`s nur ne Bewährungsstrafe und max. ein paar Sozialstunden


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Antwort von Muhariou (ehem. Mitglied) | 22.07.2010 - 15:28
n paar kumpels ham des auchmal gemacht und wurden von nem hund auf den 5-meterturm gejagt und mussten da bleiben bis die polizei da war xD

naja und soviel ich weiß is da nich viel passiert,also keine anzeige oder bußgeld oder so...


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 22.07.2010 - 15:49
Zitat:
sofern er identifiziert werden konnte

wenn edgar nicht schon wegen früheren delikten eine polizeiakte mit foto hat, und es keine zeugen gibt die ihn identifizieren können, kommt die polizei doch gar nicht an ihn heran. zumal polizisten auch besseres zu tun haben als stundenlang überwachungsvideos von freibädern auszuwerten um ein paar halbstarke nacht-bader zu cashen!

die qualität der bilder dürfte nachts auch recht schlecht sein, zumal edgar sich bestimmt nicht 1m vor die kamera gestellt hat um reinzulächeln.
es könnte höchstens passieren, dass, wenn ein brauchbares bild entstanden ist, das freibadpersonal beim nächsten besuch von edgar zu regulären öffnungszeiten mal auf ihn zukommt.
die polizei dürfte schlicht und einfach kein interesse an einer eigenhändigen verfolgung dieses "einbruchs" haben.

dennoch empfehle ich edgar das nachtbaden nicht zu wiederholen, vllt wird demnächst ein wachdienst eingesetzt, und wenn der dich erwischt, holt er sicherlich die polizei, und dann wird möglicherweise unangenehm, wenn du nicht schnell über zäune kletter kannst ;)


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Antwort von brabbit | 22.07.2010 - 15:57
Ich bedanke mich für all die zahlreichen Posts. Edgar möchte aber noch weitere. Postet was das Zeug hält.
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Antwort von matata | 22.07.2010 - 16:01
Dann soll Edgar ein gutes Buch lesen, wenn er einfach eine Menge lesen will, auch eine Zeitung würde hilfreich sein in dieser Hinsicht.
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Antwort von Grizabella | 22.07.2010 - 16:07
Das ist mir egal, dass Edgar noch mehr lesen will. Das nervt jetzt mit der Zeit... Entweder mach ich sowas nich oder lass mich nicht erwischen. Und wenn doch muss ich mit allen möglichen Konsequenzen rechnen.

 
Antwort von ANONYM | 22.07.2010 - 16:49
Edgar will doch eh nur sowas hören wie:
Boah ey ich war mal mit 25 ischen nachts im freibad, alle nackt und dann hab ich sie alle hintereinander durchgeknallt... Und so ey....


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Antwort von wakeboardgirl7 (ehem. Mitglied) | 22.07.2010 - 16:54
Ist natürlich logisch das konsequenzen entstehen und der liebe Edgar dafür aufkommen muss. Angefangen von Strafanzeige wegen Einbruchs bis hin zu Hausverbot, Strafe (in Form von Bußgeld, natürlich je nachdem wie hoch auch ein/der Sachschaden entstanden ist) ist alles möglich. Natürlich kann auf Unzurechnungsfähikeit plädiert werden, wenns wirklich auch zu nem Verfahren kommen kann (je nachdem wie der Bestitzer des Freibades die Sache sieht) Im Volltrunkenen Zustand ist die physische wie auch pyschische Kontrolle ja meist nicht gegeben...aber vorerst muss natürlich bewiesen werden das es genau dieser Egdar war, denn nur weil es gefilmt wurde, heisst es ja noch lange nicht, dass Edgar eindeutig identifiziert werden kann (wer weiss was alles gefilmt wurde, vllt achtet ja niemand drauf und es fällt gar nicht auf...auch möglich.)

Lg


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Antwort von dasistes (ehem. Mitglied) | 22.07.2010 - 17:11
ich kenne auch sehr viele Edgars die so etwas schon sehr oft gemacht haben. Aber es kam noch nichts zurück. Also keine ahnung ob sie auf dich, ich mein deinen edgar zurück kommen. Bei meinen war mal nichts.

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