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icq kontakt anzeigen

Frage: icq kontakt anzeigen
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hey leute

meine freundin wurde im icq sexuell belästigt und gedroht ein nacktbild von ihr zu verbreiten..!
sie hat ziemlich angst davor dass er es tut und möchte nun zur polizei gehn und ihn anzeigen, aber hat auch bisschen angst weil sie sich dafür schämt..
wollte euch fragen ob das ssinn macht nur mit der icq nummer hinzugehn oder sie es sein lassen soll? können die das überhaupt rausfinden(ip adresse oder so?)

hoffe ihr könnt helfen, ist echt ein heikles thema..

mfg
Frage von coffeemachine (ehem. Mitglied) | am 11.07.2010 - 21:23


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Antwort von organfreak (ehem. Mitglied) | 11.07.2010 - 21:23
eigentlich gar nicht - denn wem sollte sie über icq nacktbilder schicken,
wo sie doch deine freundin ist?
klingt nur nach einem üblen scherz (und einer nicht ganz sooo hellen freundin)...

 
Antwort von GAST | 11.07.2010 - 21:25
Ähmm, also die Polizei macht bei solchen Geschichten eh nichts. Glaub mir. Meine Freundin hatte ne ähnliche Geschichte.
Beste is einfach Kontakt zu sperren, und warum hat sie Nacktbilder von sich veröffentlicht?


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Antwort von coffeemachine (ehem. Mitglied) | 11.07.2010 - 21:26
die nacktbilder hat sie für ihren ehemaligen freund gemacht, der dann die bilder an andere verschickt hat als sie schluss gemacht hat..
jetzt ist der icq-user an diese bilder gekommen..
also nicht zu der polizei gehn?


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Antwort von John_Connor | 11.07.2010 - 21:26
Hat deine Freundin denn Nacktfotos veröffentlicht bzw rumgeschickt?!^^ Insofern macht die Drohung ja keinen Sinn, wenn die person gar nichts haben kann.
Zur Polizei könnte man trotzdem gehen. Da die Polizei die IPs auch von ICQ einfordern kann. Und mit den IPs kann man dann zu dem jeweiligen Provider gehen. Theoretisch ist das möglich, aber dann sollte man auch zur Polizei gehen.
Sie kann ja mit der Polizei `zurückdrohen`!^^ Soll er ihr doch das Nacktfoto mal zuschicken, wenn er wirklich eins haben sollte.


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Antwort von coffeemachine (ehem. Mitglied) | 11.07.2010 - 21:28
das ist es ja, er hat ihr das nacktbild zugeschickt als beweis, da sie ihm erst nciht geglaubt hatte..


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Antwort von John_Connor | 11.07.2010 - 21:30
Geht doch einfach zur Polizei! Und nächstes Mal solle sie besser keine Nackfotos mehr machen ;)

Ex-Freund mitanzeigen!


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Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 11.07.2010 - 21:35
hat sie mal alle infos gecheckt die in seinem Profil angegeben sind?

vielleicht gibts da ne eMail-Adresse (vielleicht sogar privat), Internetadresse oder sonstige Hinweise.

Theoretisch kann die Polizei schon rausfinden wer das war, aber sowas ist meist ein recht langer weg und es wird bestimmt fast ein Jahr dauern bis da was bei rumkommt. An IP adressen kommt man nicht mal eben so ran, auch wenn es technisch recht simpel ist.

Bürokratie sei dank.

Den Kreis der Verdächtigen kann man ja trotzdem irgendwie einschränken. Der jenige muss sie und ihr Verhältnis zum Ex ja kennen, sonst wüsste er ja garnicht wie er an die ICQ-nummer rankommen sollte.

Aber mal davon ab: du redest von "gedroht"... aber mit was droht er?
Wenn du nicht ...., dann veröffentliche ich die Bilder!
Was ist ...?


und in erster Linie: selbst Schuld deine Freundin :/
Die Lage ist trotzdem beschissen und solchen Leuten sollte man mal ordentlich die Falten ausm Sack bügeln.

ach ja:
erst mal den Ex-Freund anzeigen.
Das bekommen die Kumpels dann auch mit und sind dann vielleicht ganz schnell ruhig ^^


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Antwort von organfreak (ehem. Mitglied) | 11.07.2010 - 22:17
und den ex-freund weswegen anzeigen?


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Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 11.07.2010 - 22:24
weil er die Bilder weitergegeben hat?
ich kann mir nicht vorstellen, dass sie eine Verzichtserklärung oder eine Einwilligung für die Verteilung der Bilder unterschrieben hat.


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Antwort von organfreak (ehem. Mitglied) | 11.07.2010 - 22:32
ja und?
natürlich, urheberrecht - aber wie sieht es mit der "schöpfungshöhe" aus?


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Antwort von John_Connor | 11.07.2010 - 22:54
nix Schöpfungshöhe. Sie hat das Recht auf das Foto und sagt, was damit gemacht werden darf. Als auf dem Foto zusehende person hat sie das Recht am Foto - egal, wer der Fotograf ist!


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Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 11.07.2010 - 22:58
Zitat:
ja und?
natürlich, urheberrecht - aber wie sieht es mit der "schöpfungshöhe" aus?


pffff, schöpfungshöhe ^^
jeder Mensch (in Deutschland) hat das recht über Veröffentlichung von Bildern auf denen er Abgelichtet ist zu entscheiden. (Ausser bei öffentlichen Veranstaltungen etc.)


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Antwort von organfreak (ehem. Mitglied) | 11.07.2010 - 23:00
Stimmt - KunstUrhG § 22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

ABER: dadurch, dass sie die Bilder selbst weitergegeben hat, hat sie zumindest zur Verbreitung beigetragen.


Abgesehen davon: ich glaube kaum, dass so etwas vor Gericht durchkäme - würde sicherlich wegen Geringfügigkeit niedergeschlagen (denn dass dieser Erpresser damit ihr Leben ruiniert, ist nicht anzunehmen)...

 
Antwort von GAST | 17.07.2010 - 13:00
ich würd auf jeden fall zur polizei gehen weil des kann der doch ned machn ._.


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Antwort von kamoione (ehem. Mitglied) | 17.07.2010 - 13:05
Sperren und das nächste mal vielleicht nachdenken bevor man solche Bilder macht, wnen man sowas macht muss man damit rechnen das es soweit kommt. Keine Beziehung ist schließlich für die Ewigkeit ;) Fast keine.


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Antwort von brabbit | 17.07.2010 - 14:51
Ist sie unter 18? Dann werden ja eig Kinderpornos verbreitet. Das ist ja ebenfalls strafbar!
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Antwort von FramusGitarrist (ehem. Mitglied) | 17.07.2010 - 15:03
Fallen Nacktbilder etwa unter den Bereich Kinderpornographie?


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Antwort von FramusGitarrist (ehem. Mitglied) | 17.07.2010 - 15:04
Also ich meine jetzt speziell Nacktbilder, auf denen Nicht-Volljährige abgebildet sind.


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Antwort von matata | 17.07.2010 - 15:09
Nein, nicht jedes Nacktbild fällt unter den Begriff "Kinderpornografie":

Als "Kinderpornografie" bezeichnet man Bilder, welche
a. Einen Minderjährigen in einer eindeutig sexuellen Handlung;
b. Eine Person, die minderjährig zu sein scheint, in einer eindeutig sexuellen Handlung;
c. Realistische Bilder, die einen Minderjährigen bei einer eindeutig sexuellen Handlung zeigen.
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Antwort von brabbit | 17.07.2010 - 15:18
Ich dachte jetzt, dass der Typ mit ihr in einer eindeutigen Pose darauf abgebildet wäre, da sie ja ein Paar waren :)
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