Urlaubs- und Guttage
Frage: Urlaubs- und Guttage(3 Antworten)
Hallo! Ich habe heute erfahren, dass wir seit dem 01. Ich habe dieses Jahr erst 2 Urlaubstage genommen, sprich ich hatte noch 22 übrig. Da wir genau in der Mitte des Jahres sind und jeder Monat 2 Urlaubstagen entspricht, hätte ich noch 12, mein Urlaub für nächste Woche, der schon genehmigt ist und den ich auch bekomme, fällt demnach unter die restlichen 12, das würde bedeuten ich habe einfach so 10 Tage verloren. Hinzu kommen meine 7,5 Guttage. Kurzform: Chefwechsel, übrige Urlaubs- und Guttage sollen ausgezahlt werden. Ist das rechtens? Das habe ich in einem anderen Forum schon geschrieben, als die Frage aufkam, was "neuer Chef" genau bedeuten würde habe ich folgendes angehangen: Nunja... Oberoberchef is wohl Person A. Den kenn ich nich, noch nie gesehen, kp wie er heißt. Der hat 3 Hotels. Dann gibt es Person B, ist Chef von Hotel1 und von Hotel2 (hier arbeite ich) gewesen, er hat meinen Arbeitsvertrag unterzeichnet etc. Dieser hat nun die Geschäftsführung von Hotel2 abgegeben und kümmert sich nur um Hotel1. Person C ist unser neuer Chef, war soweit ich das weiß die "rechte Hand von Person B. Hat nun eben die Geschäfsgührung von Hotel2 übernommen. Also, falls jemand was darüber weiß, meldet euch ;) Auf diversen Internetseiten konnte ich keine Infos darüber finden, zwar über Urlaub, aber eben nicht wie in diesem Fall bei Wechsel der Gf. |
Frage von DonVJ (ehem. Mitglied) | am 03.07.2010 - 01:54 |
Antwort von Geissbock | 03.07.2010 - 04:13 |
Klingt jetzt blöd aber ... |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 03.07.2010 - 08:34 |
es kann und darf nicht sein, dass dir einfach 10 Tage Urlaub genommen werden. das geht nicht, unter keinen umständen. dein vertrag läuft doch einfach ganz normal weiter, oder hast du einen neuen unterschrieben? wenn nicht, dann ist die einzig geltende regelung für dich DEIN arbeitsvertrag. ich empfehle dir, mal dein problem auf www.recht.de im forum zu schildern, allerdings ebenso anonymisiert wie in einem posting hier. informiere dich vielleicht nochmal, wie GENAU diese umbuchung von urlaubstagen funktionieren soll, am besten bei deinem direkten vorgesetzten. wenn du genau weißt wie das funktionieren soll und mit welchen rechtlichen grundlagen (gibt es einen sondervertrag den ihr unterschreiben müsst?, macht ihr das einfach "mündlich"? etc), dann wende dich (am besten mit kollegen zusammen, die das gleiche problem haben) an den personalrat, an die gewerkschaft/berufsgenossenschaft o.ä |
Antwort von nerva | 03.07.2010 - 10:06 |
Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist kannst du einfach zum Anwalt gehen, weil die Streichung von Urlaubstagen ist nicht zulässig. Das stellt einen gravierenden Verstoß gegen das Arbeitsrecht dar. Anders sieht es mit Überstunden aus, die kann der Arbeitgeber einfach auszahlen, wenn er es so anordnet. Wenn du noch kein Gewerkschaftsmitglied bist würde ich dir den sofortigen Beitritt empfehlen, weil du dann einen Rechtsschutz für Arbeitsrecht hast. |