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Wurde in eBay verarscht! Was nun?

Frage: Wurde in eBay verarscht! Was nun?
(30 Antworten)

 
Hey Leute,
habe gestern eienn Ipod bei ebay ersteigert...

Der verkäufer war nach 90 positiven bewertungen und 0 negativen ziemlich seriös...
heute habe ich das geld überwiesen..
jetzt hab ich eine e-mail bekommen, dass der sich abgemeldet hat von ebay und dass anscheinend ein dritter war am konto und der richtige des garnicht uwsste..
ich sollte doch die überweisung rückgänig machen..
ich habe sie gestern gemacht die überweisung...
kann ich sie morgen rückgängig machen oder ist das zu spät?
Und wie kann ich gegen diesen mann vorgehen?

Hab wirklich schiss... ist ne menge geld =( Hoffe ihr könnt helfen
GAST stellte diese Frage am 29.04.2010 - 18:41


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Antwort von John_Connor | 29.04.2010 - 18:46
Zur Bank gehen und stornieren.
Geh zur Verbraucherzentrale und frag da nach einem rechtlichen Vorgehen...

 
Antwort von GAST | 29.04.2010 - 18:48
Denkst du es ist morgen schon zu spät um zu stornieren?
man scheisse hfftl gehts noch gut! ! =((


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Antwort von auslese | 29.04.2010 - 18:48
Du hast sogar ganze zwei Wochen Zeit, um dir das Geld zurückzuholen. Dabei entstehen allerdings Kosten - die du dem Schuldner, in Form einer Quittung, aber in Rechnung stellen kannst.
Ebay hat ja die Daten über diese Person. Aber mach vorsichtshalber erst mal ne Anzeige gegen Unbekannt und schilder den Sachverhalt der Polizei. Bei solchen datenschutzrechtlichen Geschichten gilt immer der Richtervorbehalt, d.h. der kann entscheiden, inwiefern da mit den persönlichen Daten umgegangen werden kann bzw was überprüft werden darf.

 
Antwort von GAST | 29.04.2010 - 18:56
Ich glaub ich kann die Überweisung nur stornieren, ehe es noch nicht auf dem Konto angekommen ist!

Denkt ihr dass ich wenn ich morgen um 14 Uhr zur Bank gehe, dass es schon zu spät ist? Habe heute so gegen 15:30 überwiesen....


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 29.04.2010 - 18:56
du hast 2 wochen zeit! egal ob es schon auf dem konto angekommen ist oder nicht.


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Antwort von auslese | 29.04.2010 - 18:58
EDIT:

Ich hab gerade noch mal geguckt und "zwei Wochen" sind falsch; mittlerweile sind es ganze sechs Wochen, die man Zeit hat, bei ner (fälschlich erteilten) "Einzugsermächtigung" das Geld zurückbuchen zu lassen (Rücklastschrift).
In einem anderen Forum las ich noch, dass binnen dieses Zeitraums für dich noch nicht einmal Kosten anfallen - aber wird das wohl jeder Bank anders regeln. Bei meiner Sparkasse z.B. hat es Geld gekostet (Bearbeitungsgebühren ftw); frag am besten nach und mach ne Anzeige, am besten jetzt gleich - geht ja mittlerweile sogar online.

 
Antwort von GAST | 29.04.2010 - 19:04
Ich habe die genaue Adresse von dem RICHTIGEN verkäufer, der anscheinend ncihts mit der sache zu tun hat..
würde den gerne anrufen um alles zu klären.. wie kann ich seine nummer rausbekommen?
im internettelefonbuch steht nix...


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Antwort von knuffelmoped (ehem. Mitglied) | 29.04.2010 - 19:10
Auslese du hast es gerade gesagt!

fälschlich erteilte Einzugsermächtigungen kann man zurückfordern!
Wenn du etwas selber fälschlich überweist, bist du meiner Meinung nach auf die Kulanz der Person, die das Geld erhalten hat angewiesen!
Und wenn da einer absichtlich dein Geld durch betrügerische Aktivitäten erbeutet hat (was ja bei dir de Fall zu sein scheint) musst du zur Polizei und hoffen, dass die rausfinden wer das war. Nur ob die sich bei wenig Geld (wies auch wahrscheinlich der Fall ist) so viel Mühe geben? Ob sie überhaupt eine Chance haben den zu finden? Das lass ich mal dahin gestellt!


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Antwort von auslese | 29.04.2010 - 19:12
Der "Richtige" hat doch aber nicht deine Kohle, sondern der "Dritte". Zuerst musst du mal überprüfen, wer dieser Dritte ist, wie der an deine Daten gekommen ist (dafür musst du allerdings erst ne Anzeige machen, wodurch ne Zivilklage eingeleitet wird); danach muss geprüft werden, inwiefern die zwei "zusammengehören", damit der "Richtige" auch noch drankommt. Sei mal nicht so gutgläubig. Der Mensch ist von Natur aus schlecht.
Und was willst du eigentlich mit nem Internettelefonbuch..?

 
Antwort von GAST | 29.04.2010 - 19:13
Weiss nich ob ich ne Anzeige machen kann, ich bin 15 und habe vom Account von meinem großen Bruder gekauft... Den hab ich halt gefragt und von meinem KONTO bezahlt.. deshalb bin ich mit der anzeige skeptisch... was meint ihr?

 
Antwort von GAST | 29.04.2010 - 19:15
Eine "Einzugsermächtigung" ist leider keine Überweisung.
Eine Überweisung kannst du zurückfordern, ob du die bekommst, hängt vom Kontoinhaber ab.
Habe von jemandem gehört (irgendwo im Fernsehen), der hat einem Versandhaus einen vierstelligen Betrag überwiesen, weil er ein Komma vergessen hat zu setzen.
Da die aber Pleite gegangen sind, wollten die natürlich nicht zurückzahlen.
Der hat sein Geld nie wieder gesehen.

Wies bei dir ist, weiß ich nicht.
Aber durch das Konto sollte man doch schonmal den Namen herausfinden, oder?


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Antwort von knuffelmoped (ehem. Mitglied) | 29.04.2010 - 19:17
Du sagst du hast es mit deinem Bruder zusammemgemacht (der ist ja hoffentlich 18, we mans bei ebay ja eig sein muss glaub ich).
Du bist mit 15 ja schon eingeschränkt geschäftsfähig und darfst dir Sachen kaufen. Und wenn du das quasi über deinen Bruder machst sollte das kein Problem darstellen!

 
Antwort von GAST | 29.04.2010 - 19:18
Habe name und nachname... aber ich weiss nicht ob ich ne anzeige machen soll ... weil ich bin 15 jahre alt.. der ebay account ist von meinem großen bruder.. ich hab ihn gefragt und er hats mir erlaubt.. das geld hab ich von MEINEM konto überwiesen!


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Antwort von auslese | 29.04.2010 - 19:23
Ja, du darfst auch mit deinen 15 Jahren, in einem solchen Fall sicherlich, eine Anzeige machen.
Geh morgen als erstes mal zu deiner Bank, hol dir das Geld zurück, danach gehst du zu deiner zuständigen Polizeidirektion und vertellst denen den Sachverhalt.

 
Antwort von GAST | 29.04.2010 - 19:24
Würde ich sofort machen, aber geht das auch alleine? oder mit nem freund zusammen? weil mein bruder hat seeehr seltne zeit!
DANKE ERSTMAL FÜR ALLES !


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Antwort von knuffelmoped (ehem. Mitglied) | 29.04.2010 - 19:27
auslese:
Er bekommt sein Geld nicht zurück! Auf jeden Fall nicht bei der Bank!
Er hat ja keine Einzugsermächtigung erteilt sondern selber überwiesen!
Er muss entweder darauf hoffen, dass der der das Geld bekommen hat einverstanden ist, das Geld zu erstatten oder bei ner betrügerischen Handlung die Polizei verständigen und hoffen, dass die den Kerl zu fassen bekommt!

Bei der Bank kann er NICHTS ausrichten!

 
Antwort von GAST | 29.04.2010 - 19:29
Auf anderen Seiten hiess es, die überweisung kann man rückgänig machen,solang sie noch nicht beim absender angekommen ist..
WAS STIMMT JETZT...


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Antwort von auslese | 29.04.2010 - 19:30
Deine Bank hat sicherlich schon geschlossen.
Bei den Bullen kannst du auch alleine hingehen. Wenn du alleine Angst hast, spräche nichts dagegen, wenn du noch nen Kumpel mitnimmst. Allerdings, je nach Bezirk, gibt es auch Polizeidirektionen, die für solchen Angelegenheiten Öffnungszeiten haben. Kann also sein, dass du jetzt umsonst hingehst, weil schon zu haben. Aber vorbei gehen und gucken, kost ja nix.

 
Antwort von GAST | 29.04.2010 - 19:32
Ich habe vor, morgen direkt nach der Schule um 14:00 Uhr erst bei der Bank probieren das Geld zurückzuergattern, und danach Anzeige zu erstatten..
Jetzt ist eh alles zu...
Kann ich jetzt die überweiung rückgängig machen oder nicht?


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Antwort von auslese | 29.04.2010 - 19:33
Zitat:
Er hat ja keine Einzugsermächtigung erteilt sondern selber überwiesen!

Hab ich irgendwie was falsch verstanden..? Ging es nicht darum, dass jemand an SEINEM Konto war?

"jetzt hab ich eine e-mail bekommen, dass der sich abgemeldet hat von ebay und dass anscheinend ein dritter war am konto und der richtige des garnicht uwsste.."

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