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Abo.. Abzockermasche

Frage: Abo.. Abzockermasche
(21 Antworten)


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HILFE !
Letztens wurde ich in der Stadt angesprochen.
Vonwegen Hilfe für Tanzania.
Mir wurde erzählt, dass das alles ganz unverbindlich ist.
Kostenlos natürlich auch.
2 Monate bekommt man eine beliebige Zeitschrift
und kann diese dann auch wieder kündigen.
Leider viel zu spät (!) habe ich das Kleingedruckte gelesen.
Ich schäme mich wirklich sehr ^^
ehrlich.
sowas wollte ich ja eigendlich garnicht.
ich hatte es eilig und wollte einfach schnell weiter,
hat sich schließlich alles sehr hilfreich angehört!
Kann mir das jemand erklären ?
--> 1. das abo verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr,sofern es nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Bezugszeitraums schriftlich gegenüber der Lieferfirma gekndigt wird.

2. der bezugspreis unterliegt für alle Bücher und Presseerzeugnisse geltenden Preisbindung durch den Verlag. Dementsprehend ist der Bezuugspreis anzupassen, wenn der Verlag den gebundenen Preis herabsetzt oder erhöht. Eine Preiserhöhung kann nur im angemessenen Umfang aufgrund gestiegener Produktions- oder Vertriebskosten vorgenommen werden. Erhöht sich der vertraglich vereinbarte Preis um mehr als 5 Prozent, hat der Abbonnent ein außerodentliches Kündigungsrecht zum Ende des nächsten Monats.

3. Die Bezugsgebühren werden in branchenüblicher Weise während des Bezugszeitraumes je nach Erscheinungsweise der bereitgestellten Zeitschrift fürdrei, vir,sech oder zwölf Monate im Vorraus zur Zahlung fällig. Aufgrund ausgefallene Heftlieferungen werden durch Erteilung einer entsprechenden Gutschrift vergütet.

Wiederrufsrecht:
Sie können Ihre Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache wiederrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Wiederrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wiederrufs oder der Sache.

Wiederrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Wiederrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. Gezogene Nutzung (zb Zinsen) herausgeben. Wir verzichten auf die Rücksendung der erbrachten Lieferung und auf eventuell gesetzlich in Betracht kommende Schadensersatzansprüche bzw Wertersatz. Gleichwohl erfolgende Rücksendung erfolgen auf unsere Gefahr und Kosten. Eventuell bereits geleistete Zahlungen müssen von uns spätestens innerhalb 30 Tagen nach Empfang Ihres Wiederrufs erstattet werden.


..ist mir wirklich sehr sehr wichtig.
was sollte ich tun ?
Frage von _Engelchen92_ (ehem. Mitglied) | am 22.04.2010 - 21:34


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Antwort von auslese | 22.04.2010 - 21:44
Was heißt "letztens"..?


Du hast bei solchen "Haustürgeschäften" immer nen 14-tägiges WIderrufsrecht.

 
Antwort von GAST | 22.04.2010 - 21:45
Ist das ne Adresse mit Ringhofenstraße oder so ähnlich?
In Stuttgart?


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Antwort von _Engelchen92_ (ehem. Mitglied) | 22.04.2010 - 21:47
anfang der Woche, war das.
Das heißt ich schreib einfach eine schriftliche Kündigung ?


www. afrika-hilfe-tanzania.de

 
Antwort von GAST | 22.04.2010 - 21:49
Achja erzählten die auch sowas, wie:
Jugendliche verteilen dir nur-und um zuwissen, dass die das auch wirklich machen, wollen die deine Adresse und so?


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Antwort von _Engelchen92_ (ehem. Mitglied) | 22.04.2010 - 21:50
richtig. genau das haben sie mir erzählt -.-

 
Antwort von GAST | 22.04.2010 - 21:51
joa, das ist deren Masche!
Ich kenn die sogar^^
wer hat denn bei dir auf dem Formular unterschrieben?


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Antwort von auslese | 22.04.2010 - 21:53
Ja, dann bist ja noch gut in der Frist. Schick denen, wenn ihr n Fax-Gerät habt oder du bei Web.de n paar Credits, n Fax oder n entsprechendes Kündigungsschreiben, auf postalischem Wege - und da am besten per Einschreiben, damit du den Beleg hast.


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Antwort von _Engelchen92_ (ehem. Mitglied) | 22.04.2010 - 21:54
na toll, aber was soll ich denn dann jetz machen ?
schließlich will icch auf garkeinen Fall (!) irgendwas
abonieren oder sonstiges.
Einfach Kündigen ?

wer unterschrieben hat ? Na, wenn ich das mal erkennen könnte :P
War ein junger Typ, braune Haare ;D


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Antwort von _Engelchen92_ (ehem. Mitglied) | 22.04.2010 - 21:57
okay, dann werd ich direkt eine email schreiben.
hast du formuliereungs Vorschläge ?
muss ich einen Grund angeben ?
reicht es, wenn ich eine Lesebestätigung anfordere,
sodass ich ein `alibi` habe !?


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Antwort von auslese | 22.04.2010 - 21:58
Zitat:
Einfach Kündigen ?

Ja, einfach kündigen :)

 
Antwort von GAST | 22.04.2010 - 21:59
Joa, jetzt mal nen Tipp von mir:
-Kopier das Formular
-Sag,dass du von deinem Widerspruchsrecht gebrauch machst
-und dass, du nie der Intention warst-einen Vertrag abzuschließen
-außerdem bist du Schülerin, und verfügs über kein Einkommen

das sind die Standarts^^

Gib außerdem, Orte-Straße und Zeit an, wann das war!


Brauchst dir keine Sorgen zu machen, komms da wieder raus!

Ps: Sag, du willst ne Bestätigung , wegen der Kündigung erhalten.


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Antwort von auslese | 22.04.2010 - 22:02
Nein, du schreibst einfach:

Sehr gDuH,

am 19. April 2010 unterzeichnete ich einen Vertrag/*Name des Vertrags* in der Stuttgarter (?) Innenstadt, den ich hiermit - im Rahmen meines Widerrufsrechts nach § 312 I Nr.3 BGB - fristlos kündigen möchte.


Mit freundlichen Grüßen

*Dein Name*


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Antwort von _Engelchen92_ (ehem. Mitglied) | 22.04.2010 - 22:11
wow, super.
ihr habt mir echt sehr geholfen.
Habe das jetz direkt geschrieben und werde es morgen wegschicken.
Mal sehen was das ergibt :)


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Antwort von auslese | 22.04.2010 - 22:13
Gib aber noch die Nummer, falls vorhanden, des Vertrages an. Und, wenn du per Post verschickst, mach es per Einschreiben (!) - und druck dir für zu Hause noch ne Kopie aus.


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Antwort von _Engelchen92_ (ehem. Mitglied) | 22.04.2010 - 22:15
okay.
also eine Nummer des Vertrages kann ich nicht finden.
Oder vielleicht die PVA Nummer ?
Kann ich leider nichts mit anfangen, was das ist ^^


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Antwort von auslese | 22.04.2010 - 22:18
Steht auf dem Vertrag nirgends ne Nummer drauf? Guck noch mal genau.

Wenn nicht, dann gib den Namen an, der dir das Teil angedreht hatte. Wenn du den auch nicht hast, na ja, dann halt nicht. Müssen die halt sehen, wie sie dich zuordnen :)


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Antwort von _Engelchen92_ (ehem. Mitglied) | 22.04.2010 - 22:24
ne, also ich kann echt keine weitere Nummer finden,
außer die `PVA Nummer`.
Sollte ich , wie awaygirl meinte, den Vertrag kopieren
und mit in den Briefumschlag stecken ?
Schließlich stehen da meine Daten drauf und
wenn diese in falsche Hände geraten... !?

 
Antwort von GAST | 22.04.2010 - 22:32
und lass dir den Widerruf irgendwie bestätigen!

und heb den Einschreibenbeleg auf


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Antwort von auslese | 22.04.2010 - 22:35
Dann gib die PVA-Nummer an. Ich nehme mal an, dass ist die Nummer des Vertreters. Die ist in jedem Fall wichtig. Ne Kopie würde ich nicht machen. Wozu denn? Höchstens für dich persönlich noch mal.

Du hast aber nicht deine Kontonummer und alles preisgegeben, ne?


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Antwort von _Engelchen92_ (ehem. Mitglied) | 22.04.2010 - 22:40
Name, Adresse, Geburtstag, Telefonnummer.

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