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kinderpornos

Frage: kinderpornos
(41 Antworten)

 
im gesetz steht das nur das anklicken von seiten mit kinderpornos strafbar ist wie bekommen die heraus wer die seite angeklickt hat?
ANONYM stellte diese Frage am 31.03.2010 - 00:49

 
Antwort von GAST | 31.03.2010 - 11:04
@Vici_17
"Die merken sich sofort deine IP - Adressen," ja wenn die gespeichert werden. Aber ein Betreiber eine KiPo Seite will doch,
dass seine "Kunden" anonym sind. Die loggen bestimmt die IPs nicht mit.

Deine Freundin ist auch selten dämlich.Natürlich speichert die Internetseite mit dem Test deine IP. Die will ja Geld von dir/ihr. Angabe falscher Daten ist Betrug und dann die Adresse von einer Freundin nehmen find ich schon etwas dreist. Da brauch ich keine Feinde^^

In den USA hostet man sowas doch nicht. Die US Regierung liest alles mit, sogar SSL Verbindungen^^.


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Antwort von RichardLancelot | 31.03.2010 - 11:24
Zitat:
sie hat alle daten falsch angegeben nur die e-mail adresse richtig aber auch die von einer freundin.... nach ein paar wochen hat sie 2x 60 euro bezahlt, einmal die normale gebuehr und einmal als straffe fuer die falschen daten...
Das halte ich für ein Gerücht da es jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und technisch nicht ohne weiteres realisierbar ist. Ein normaler Websiteanbieter kann nicht einfach zum Provider gehen und Daten fordern, selbst im Falle eines Vertragsabschlusses müsste dem ein kompliziertes Rechtsverfahren vorausgehen welches nicht nur "ein paar" Wochen dauern würde. Zudem gehe ich davon aus das deine Freundin, wie du, noch nicht volljährig ist. Schön dumm wenn man sich dann nicht auf seine begrenzte Geschäftsfähigkeit beruft.

 
Antwort von GAST | 31.03.2010 - 12:26
"im gesetz steht das nur das anklicken von seiten mit kinderpornos strafbar ist"

glaube kaum, dass das irgendwo steht.
musst mir mal zeigen.


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Antwort von RichardLancelot | 31.03.2010 - 12:29
@v-love: Vielleicht steht es nicht im genauen Wortlaut drin, aber ich denke das etwas Ähnliches, z.B. "Der Aufruf von Seiten auf denen Schutzbefohlene und Minderjährige in sexuellem Zusammenhang zur Schau gestellt werden führt zu einer strafrechtlichen Verfolgung.", in irgendeinem Gesetzbuch zu finden ist.

 
Antwort von GAST | 31.03.2010 - 12:31
Hier steht es:
Zitat:
Schon das Betrachten kinderpornographischer Internet-Seiten ist strafbar. Grundsatzurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts.
http://tinyurl.com/yk5rmcg

Gab im Februar dazu ein Urteil.


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Antwort von shiZZle | 31.03.2010 - 12:32
Naja ich habe letztens noch in den NAchrichten einen ähnlichen Fall gesehen, der hier mal erwähnt werden sollte. Viele kennen bestimmt noch das schöne Programm "Kazaa" oder? ^^ Für die, die es nicht wissen, es ist eine virtuelle Tauschbörse.

Dort wollte ein Junge ein Lied downloaden, dass im Titel das Wort "child" oder so hatte. (ganz genau weiß ich es nicht mehr). Und was passiert? Er verklickt sich und lädt einen Kinderporno runter, den er aber nach dem öffnen der Datei und somit auch nach dem realisieren was das eigentlich ist, direkt wieder gelöscht hat. (Das hatte man auch nachgewiesen durch den Verlauf, wann die Datei runtergeladen wurde und wann sie gelöscht wurde.)

Naja, eine Woche später steht die Polizei vor seiner Haustür und nimmt ihn mit. Vor Gericht musste er sich rechtfertigen. Er hat anstatt 3 Jahre nur 1 Jahr Haft bekommen.

 
Antwort von GAST | 31.03.2010 - 12:33
ja, ich hab auch grad mal geguckt.

anstatt anklicken findet sich das wort "beziehen" (u.a.).

wenn ich etwas anklicke, beziehe ich es aber nicht automatisch. will ich zumindest meinen.


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Antwort von shiZZle | 31.03.2010 - 12:33
Zitat:

Der 2. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg hat heute mit unanfechtbarem Revisionsurteil entschieden, dass schon derjenige Internet-Nutzer es in nach § 184 b Abs. 4 StGB strafbarer Weise unternimmt, sich den Besitz an Dateien mit kinderpornographischem Inhalt zu verschaffen, der bewusst und gewollt eine Internetseite mit solchem Inhalt aufruft und auf seinem Computerbildschirm betrachtet. Die Strafbarkeit setze nicht voraus, dass der Nutzer – wie in der Praxis nur erschwert beweisbar – die Datei manuell auf seinem Computer abspeichern will oder Kenntnis von einer automatischen Abspeicherung im so genannten Internet-Cache seines Computers hat.


Naja hier steht aber auch "bewusst und gewollt"


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Antwort von E___ | 31.03.2010 - 12:33
Das ganze ist halt noch nicht wirlich "klar". Das Urteil wurde erst in einem Berufuns/Revisions-verfahren gefällt. Vorher wurde esja abgwiesen. Urteil ist ja auch nicht gleich Gesetzeseintrag. Sind 2 verschiedene Dinge.


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Antwort von nolle (ehem. Mitglied) | 31.03.2010 - 12:35
ja toll, dem "urteil" zufolge, kann dann jeder idiot, der son driss anschaut, sagen, ich bin ausversehen draufgekommen, außerdem kann jeder seinen cache löschen ....

 
Antwort von GAST | 31.03.2010 - 12:37
"Schon das Betrachten kinderpornographischer Internet-Seiten ist strafbar. Grundsatzurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts."

das ist einfach nur eine schlagzeile, mit gesetzgebung hat das nicht viel zu tun.


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Antwort von RichardLancelot | 31.03.2010 - 12:39
Zitat:
ja toll, dem "urteil" zufolge, kann dann jeder idiot, der son driss anschaut, sagen, ich bin ausversehen draufgekommen
Naja, die aufgerufenen Sites werden in erdachtsfällen sicherlich nochmal über den Provider/Polizei gelogt. Es ist unwahrscheinlich das die Cops wegen des Anklickens einer Site ne Durchsuchung oder einen Haftbefehl durchbekommen. Da will ein Richter schon mehr Indizien haben.

 
Antwort von GAST | 31.03.2010 - 15:28
deinen cache, den du gelöscht hast, kann jederzeit wieder gegestellt werden..!
die leute die sich so eine seite reinziehen sind schon krank, die "Wesen" (es sind keine menschen!) die diese filme aber drehen, sind das widerlichste was es nur gibt! man sollte alle von ihnen min. genau das gleiche antun oder sie einfach nur ausbluten lassen..wie kann man soetwas zulassen..und dann bespricht die regierung im moment ob sie diese seiten sperren lassen sollten? Hallo?!?!


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Antwort von brabbit | 31.03.2010 - 15:30
Zitat:
die "Wesen" (es sind keine menschen!) die diese filme aber drehen, sind das widerlichste was es nur gibt!


Gehts noch? Vllt sind sie einfach nur psychisch krank und hatten eine harte Kindheit? Ein Teil von denen kann nichts dafür oO Gleich alle zu verurteilen und sie als "Untermenschen" zu bezeichnen ist echt hart.
________________________
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Antwort von RichardLancelot | 31.03.2010 - 15:33
Zitat:
.und dann bespricht die regierung im moment ob sie diese seiten sperren lassen sollten? Hallo?!?!
Die gehören nicht gesperrt, sondern gelöscht. Und löschen kann man eben nur wenn man an die Domains rankommt. Sperrungen sind völlig egal, weil man die unfassbar einfach umgehen kann.
Zitat:
Gehts noch? Vllt sind sie einfach nur psychisch krank und hatten eine harte Kindheit?
Das kann kaum ein Grund sein das man anderen Menschen das antut was einen selbst schon immens verletzt und gedehmütigt hat.
Zitat:
Gleich alle zu verurteilen ist echt hart.
Nö, wer Gewalt auf andere anwendet um sich damit besser zu fühlen hat einen Schaden und ist immens asozial!
BTW: Warum hällt eigentlich keiner die alten Griechen oder römische Senatoren für Perverse

 
Antwort von GAST | 31.03.2010 - 15:35
für mich sind sie keine menschen..natürlich sind sie psychisch krank und es ist eine komplexe geschichte, aber ich werde niemals jegliches verständlich für sie aufbringen, bitte, wenn sie eine schwere kindheit hatten, sie zerstören das leben vieler anderer kinder oder heranwachsener menschen, das ist einfach nur eine billige ausrede mit der man so vieles doch rechtferigen möchte! diese menschen wissen oft dass es falsch ist was sie tun, eine therapie machen tun sie trotzdem nicht!

 
Antwort von GAST | 31.03.2010 - 15:36
@Richard: Die hatten ja auch eine Sondergenehmigung :D Da geht das in Ordnung. :D

 
Antwort von GAST | 31.03.2010 - 15:38
Zitat:
Nö, wer Gewalt auf andere anwendet um sich damit besser zu fühlen hat einen Schaden und ist immens asozial!


sehe ich genau so! einfach nur kranke scheiße!


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Antwort von *Money* (ehem. Mitglied) | 31.03.2010 - 15:50
Welch ein Amüsement einige Posts hier lesen zu dürfen.


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Antwort von ykjfh (ehem. Mitglied) | 31.03.2010 - 17:59
Also zum Thema, das Polizisten die IPNummer rauskriegen und sowas!
Es gibt Programme die heißen z.B. Socks5 oder Vpn oder ganznormale Proxys mit denen man sich anonym machen kann!
Man ist aber nie 100% anonym!
Außerdem wenn man eine Datei runterlädt, besteht die Gefahr, dass die Polizei einen IPlogger eingebaut hat, d.h. wenn man die Datei öffnet wird die Ip des Besitzers sofort an die polizei geschickt und die Bullen haben dann leichtes Spiel den WOhnort rauszufinden.
Außer der Ip gibt es auch ncoh die Macadresse, die man nciht so leicht, ich meine sogar gar nciht verstecken kann und die jeder PC besitzt!

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