Menu schließen

Schulbescheinigung

Frage: Schulbescheinigung
(4 Antworten)


Autor
Beiträge 0
14
Also ich war heute im sekteriat und wollte eine schulbescheinigung holen für die musterung dort wurde mir dann gesagt das ich wegen meiner 4 unentschuldigten fehltage keine bescheinigung bekomme
wollte nur mal fragen ob sie mir die bescheinigung verweigern dürfen deswegen
Frage von Tony_Denker (ehem. Mitglied) | am 24.03.2010 - 15:53


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von luggl (ehem. Mitglied) | 24.03.2010 - 16:00
Woher sollen wir das wissen, wenn wir deine Schule nicht kennen?


Wieso sollten die das zum Spaß sagen? Die haben ihre Regeln zu beachten und dürfen das höchstwahrscheinlich.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von thaddaeus1990 (ehem. Mitglied) | 24.03.2010 - 16:02
Eine Schulbescheinigung verweigern dürfen die nicht,aber wenn du zu viele unentschuldigte Fehlstunden hast,dann können die dich von der Schule schmeißen ;)


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Tony_Denker (ehem. Mitglied) | 24.03.2010 - 16:41
jo das die mich ausschließen können weiß ich ja aber hätte die bescheinigung für die musterung gebraucht und ohne hmm mal schaun
kann doch nicht sein da steht doch nur drin das ich auf die schule von dann bis dann gehe
mein gott is doch nicht so viel verlangt


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von miroke (ehem. Mitglied) | 24.03.2010 - 16:45
also wegen 4 unentschuldigten fehltagen eine schulbescheinigung zu verweigern klingt für mich ganz schö dreist, mach denen nochma druck und sag wofür das brauchst. wenn sie dir keine schulbescheinigung geben wollen müssten die dich auch gleich von der schule schmeißen, da wie du schon selbst sagtest auf der schulbescheinigung nur steht das du diese schule besuchst.

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Sonstiges-Experten?

1 ähnliche Fragen im Forum: 0 passende Dokumente zum Thema:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Sonstiges
ÄHNLICHE FRAGEN:
  • Ferienjob
    hey leute.. hatte heut den ersten tag von meinem ferienjob.. da meinte die angestellte da ich solle meine schulbescheinigung und..
  • mehr ...