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abschulung?:s

Frage: abschulung?:s
(17 Antworten)

 
Hey,
ihc habe ein großes Problem und zwar hatte ich im Februar 27 unentschuldigte Fehlstunden.
( mal war ich ein tag krank,wo wir 8 stunden hatten, mal nur 2 stunden später gekommen..)

Nun will mich meine Klassenlehrerin von der Schule "abschulen" das heißt mich von der schule schmeissen..
Anfang des Halbjahres mussten alle sowas unterschreiben,das wenn man in 30 Kalendertagen 20 unentschuldigte hat, das man dann fliegt,wenn man das Entschuldigungsheft nicht gleich nachzeigt.
Ich wusste aber nicht das das so ernst ist ( ich war wirklich krank) und habe auch alle entschuldigen,die wollte ich ihr heute zeigen,aber sie ist einfach weggegangen(eine seehr harte frau so ganz nebenbei).
ich habe das heft der direktorin ins fach legen lassen,die will es sich angucken.aber was soll ich tun?
kann man nach einer abschulung auf ein anderes gymnasium wechseln? :s ich bin in der 11. klasse auf einem gym in schleswig-holstein..
bitte euch um hilfe :(
danke schonmal
GAST stellte diese Frage am 10.03.2010 - 21:57


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Antwort von Mischel (ehem. Mitglied) | 10.03.2010 - 22:00
du kannst doch bestimmt auf ne andere schule wechseln..

ich mach auch mal blau :D aber denen ist das eigentlich scheiss egal und bin auch auf nem gymnasium.. naja.. ich denke das war nur ne ernste warnung

 
Antwort von GAST | 10.03.2010 - 22:04
naja die hat schon meine eltern angerufen & die direktorin ist auch ziehmlich streng,die meint bei mir geht sowas sehr schnell und die will sowas wie ne abschulung abschicken? kann man sich gar nich dagegen weren irgendwie? ich war ja wirklich krank..

 
Antwort von GAST | 10.03.2010 - 22:09
wehren. Ähm . Google mal die rechtlichen unterlagen , aber eigentlich solltest du beim ersten Mal nur einen Verweis bekommen , der kann bis zu 2 Wochen sein oder sowas.

 
Antwort von GAST | 10.03.2010 - 22:12
ja das wäre ja normalerweise erst eine mahnung.Aber da wir sowas unterschrieben haben am anfang gilt das irgendwie nicht :s

 
Antwort von GAST | 10.03.2010 - 22:13
wenn du einen attest vom arzt hast, sollte es kein problem geben.
warum hast du denn dein entschuldigungsheft nicht gleich nachgezeigt? wenn du sogar sowas schon unterschrieben hast, dann macht man das doch und dann ist gut. ich denke aber trotzdem nicht, dass sie einen einfach so von der schule schmeißen können. ansonsten kann man sich ans schulrat melden.

 
Antwort von GAST | 10.03.2010 - 22:15
weil ich nicht wusste das es soo eilt, ist ja erst 2 wochen her :s und cih hatte das heft verloren und ganze zeit gesucht..
& einen attest hab ich nicht wiel ich nich beim arzt war, waren ja nur kopfschmerzen u.s.w .. da war ich zu Hause

 
Antwort von GAST | 10.03.2010 - 22:16
http://www.lg-n.de/cms/plaintext/downloads/neuerungenzumschulgesetz.pdf

sieht wohl schlecht aus


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Antwort von matata | 10.03.2010 - 22:16
Das war mehr als eine ernste Warnung: Das ist ein Vollzug von Massnahmen! Du hast unterschrieben, dass du von der Schule fliegst, wenn du innerhalb von 30 Kalendertagen 20 unentschuldigte Absenzen hast. Für 8 Fehlstunden hast du eine Begründung: "krank. Zu spät kommen ist keine Begründung für Fernbleiben vom Unterricht.
Was heisst das: Ich wusste nicht, dass das so ernst war? Regeln sind Regeln - und eigentlich dazu da, um eingehalten zu werden. Auch die Fristen zur Abgabe von Entschuldigungen sind klar geregelt. Deine Lehrerin muss wirklich nicht warten darauf bis es dir genehm ist, die Unterschriften und Entschuldigungen vorzuweisen.
Du hast dich grosszügig über deine Schulordnung hinweg gesetzt und gegambelt... Nun ertrag ohne Jammern die Massnahmen. Das weiss jedes Kind: Alles, was man tut oder nicht tut, hat Konsequenzen. Ich weiss gar nicht, was du hast.....
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Antwort von evolv (ehem. Mitglied) | 10.03.2010 - 22:20
wolltest du die ganzen entschuldigungen sammeln und am ende deines schulleben die schule vorlegen?
wenn du eine entschuldigung hast, warum legst du das der schule nicht am nächsten tag vor. es gibt sowas wie post oder vielleicht ne freundin geben.
wenn ich mir sowas lese, dann habe ich echt überhaupt kein verständnis. 27h nur im februar und der monat ist nicht mal lang.
wenn du später arbeiten gehst, dann ist das noch viel strenger. wenn du das jetzt nicht lernst, wann dann?

 
Antwort von GAST | 10.03.2010 - 22:21
matata,
zu spät kommen nicht durch verschlafen oder so sondern weil`s mir morgens schlecht ging und ich aber den rest des tages nicht versäumen wollte und trotzdem zur schule bin nur etwas später & eine entschuldigung von meiner mutter dafür habe..jede stunde ist entschuldigt ich hatte nur das heft verloren und jetzt wiedergefunden :s

 
Antwort von GAST | 10.03.2010 - 22:26
aber wer wird dir denn das glauben? vielleicht hat deine mutter die entschuldigungen gestern erst geschrieben?!

 
Antwort von GAST | 10.03.2010 - 22:27
so ist sie doch nicht und außerdem steht da doch immer ein datum..

 
Antwort von GAST | 10.03.2010 - 22:35
mehr als mit deiner lehrerin reden und es ihr erklären kannst du nicht. ansonsten musst du mit der konsequenz leben. und ich hoffe, du merkst es dir für immer. wenn du arbeiten wirst, kannst auch nicht einfach so 2 stunden später kommen, weil es dir schlecht geht oder nen tag fehlen, wenn du kopfschmerzen hast. da hilft auch keine entschuldigung von mama. und da wirst du dann mit sicherheit lieber zur arbeit gehen, als dich deswegen auf dem weg zum arzt machen.
ein bisschen verantwortung für sich selber übernehmen sollte man schon in dem alter können.

 
Antwort von GAST | 10.03.2010 - 22:40
ja ok danke, nehmen wir mal an ich werde geschmissen..
nimmt mich dann noch ein anderes gymnasium an ? :s

 
Antwort von GAST | 10.03.2010 - 22:42
Natürlich, mein Freundin ist auch mal von der Schule geflogen und ist dann auf ein anderes! Warum sollte das nicht gehen?

 
Antwort von GAST | 10.03.2010 - 22:42
Ich versteh gerade die Situation noch nicht so 100%ig.

Du hast 27 "unentschuldigte" Fehltage. Wenn Du aber krank warst und ein Attest vom Arzt hast bzw. Deine Mutter Dir eine Entschuldigung geschrieben hat, dann hast Du doch "entschuldigt" gefehlt.

Zitat:
Anfang des Halbjahres mussten alle sowas unterschreiben,das wenn man in 30 Kalendertagen 20 unentschuldigte hat, das man dann fliegt,wenn man das Entschuldigungsheft nicht gleich nachzeigt.


Du bzw. Deine Mutter habt also unterschrieben und wusstet Bescheid. Da bin ich auf einer Linie mit matata. Ihr habt durch Unterschrift bestätigt, dass ihr mit dieser Regel einverstanden seid, also könnt ihr jetzt nicht motzen.

In diesem Fall solltest nicht Du mit Deiner Lehrerin, sondern Deine Mutter mit der Direktorin reden - nicht zwischen Tür und Angel, sondern an einem fest vereinbarten Gesprächstermin. Das wird die einzige Möglichkeit sein, die "Abschulung" noch abzuwenden. Wenn die Schule drauf besteht, habt ihr keine Handhabe.

Ja, Du kannst übrigens auf ein anderes Gymnasium wechseln, sofern die neue Schule einverstanden ist. Da wird es aber, sollte es dazu kommen, eine Art Aufnahmegespräch geben, wenn der Wechselgrund "Rausschmiss wegen Fehlzeiten" ist. An der neuen Schule würdest Du höchstwahrscheinlich zu Beginn eine ähnliche Abmachung unterschreiben müssen.

PS. Eine Schule, die so eine Regelung erlässt und von Eltern unterschreiben lässt, hat offenbar massive Probleme mit Schülern, die viel unentschuldigt fehlen. Sonst macht man sich nicht den organisatorischen Aufwand von Elternbriefen dazu.

 
Antwort von GAST | 10.03.2010 - 22:46
also die sind entschuldigt, aber nicht vom lehrer halt unterschrieben.also meine kunstlehrerin z.B hat den einen kunstfachtag wo cih krank war jetzt noch unterschrieben.das ist halt den lehrern freigetstellt ob sie das jetzt noch annehmen oder nicht.Nur meine kllehrerin hat ein Problem damit :s :(
ich hab auch gehört das man dann nicht mehr auf ein gymnasium kann?
ich hatte wirklich gute noten und bin auch sonst immer sozial überall dabei,nur durch leichte unordnung hab ich das heft verloren und erst neu wiedergefunden :(

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