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Nacktheit im TV 2

Frage: Nacktheit im TV 2
(17 Antworten)

 
Hier die Antwort zu I.need.money.
GAST stellte diese Frage am 06.03.2010 - 21:42

 
Antwort von GAST | 06.03.2010 - 21:42
Das kommt schlicht und ergreifend aufs Thema an.
Da man um 12.oo keine Dokumentation über Exhibitionismus sucht =) Und das Privileg der Bildung sollte auch gewöhnlichen Free-TV usern möglich sein, daher alles NORMAL. Wenn das 8 Jährige Kind dann ein Pello sieht, können die Eltern ein drankreigen vom Amt bei einer Klage, warum? rabeneltern ! Weil das Kind um die Uhrzeit im Bett zusein hat.


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 06.03.2010 - 21:45
es gibt ja wohl keine gesetzliche regelung wann ein kind mit 8jahren im bett sein muss oder?

 
Antwort von GAST | 06.03.2010 - 21:46
Doch, gibt es ein bis zu 12 Jahre altes Kind muss um 22.oo im Bett sein.


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 06.03.2010 - 21:46
ab 8 ist noch zu früh, meinetwegen ab 10.
aber sowas offensichtliches mit gewissen organen hat me um 20.00 oder vorher noch nicht im fernsehen zu laufen.
meinetwegen wird man von der bravo aufgeklärt, aber nich vom fernsehen


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 06.03.2010 - 21:47
so echt? paragraphen bitte.

 
Antwort von GAST | 06.03.2010 - 21:48
§ 14 abs 1 so lautet er. Bitteschön.


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 06.03.2010 - 21:51
von welchem gesetz?gibt ja wohl nicht nur eins.

 
Antwort von GAST | 06.03.2010 - 21:53
Das BGB Büchlein. Lies es dir mal durch, da du ja scheinbar sehr gerne auf Rechtliches stehst. -.-"

 
Antwort von GAST | 06.03.2010 - 21:54
also ihr braucht nicht so viel zu diskutieren ich meine wenn ein kind interesse hat sich so etwas anzuschauen wird es auch an solche bilder kommen (internet) mein bruder geht in die 3 klasse und die haben schon sexualkunde!

komisch aber so werden die kinder erzogen hier!


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 06.03.2010 - 21:55
hm ja also wenn du aus nem text übers widerrufsrecht was über die zubettgehzeit von kindern rausließt weiß ich nicht ob ne diskussion mit dir viel sinn hat.


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Antwort von E___ | 06.03.2010 - 21:56
Im BGB

Bist du lächerlich


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 06.03.2010 - 21:57
ich zitiere
Zitat:
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§14 (1) BGB

^^


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 06.03.2010 - 21:57
ich bin also lächerlich?
okay dann sollte ich wohl ins bett gehen, gute nacht.

 
Antwort von GAST | 06.03.2010 - 21:59
haha ^^ Lacht nicht drüber :(

 
Antwort von GAST | 06.03.2010 - 21:59
ich weiß nicht ob das jetzt wichtig ist?! ist doch egal egal ob es gesetzlich ist oder nicht! die meisten normale eltern schicken doch ihr kleined 8 jähriges kind wohl früh in bett!

 
Antwort von GAST | 06.03.2010 - 22:03
was juckt euch das thema eigentlich so sehr, dass ihr hier so diskutieren müsst?

kümmert euch um eure geschwister oder um eure eigenen kinder :DDD

 
Antwort von GAST | 06.03.2010 - 22:27
es gibt zwar keine gesetz, dass den eltern sagt, wann sie ihr king ins bett schicken müssen, allerdings gibt es ein gesetz darüber, wann welcher film zu welcher uhrzeit gesendet werden darf. und diese dokumentation darf ab 20.00uhr gesendet werden, nicht früher übrigens.

weiß nicht, warum sich manche über einen "penis" so "erschrecken" ...

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