5j haft in der schweiz?
Frage: 5j haft in der schweiz?(5 Antworten)
hallo, ich wollte euch mal fragen wofür man in der schweiz 5j bekommt hoffe einfach mal dass sich da jmd auskennt |
GAST stellte diese Frage am 17.12.2009 - 19:24 |
Antwort von E___ | 17.12.2009 - 19:49 |
5 Jahre geht so in Richtung Vergewaltigung, |
Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 17.12.2009 - 19:49 |
is egal was es ist, versuch ihm das auszureden.... und wenn ers dir schon so sagt, dann .... naja, sags deinen eltern, seinen eltern, wie auch immer. Irgendwer muss was gegen tun! |
Antwort von GAST | 17.12.2009 - 19:51 |
ich hab ja versucht es ihm aus zu reden aber er hört nicht auf mich ausserdem ist er vorbestraft also brauchts bei ihm weniger für 5j als bei anderen |
Antwort von matata | 17.12.2009 - 20:56 |
Dann halt dich da raus. Menschenskind, hast du Bekannte..... Helfen kannst du ihm eh nicht. Das muss er selber managen. Der weiss, was ihm blüht, wenn er sich nicht an die Auflagen hält....Und offensichtlich will er nicht. Also halt dich so weit weg von dem, wie es nur geht. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 17.12.2009 - 21:03 |
hier ein Link zum schweiz. Strafgesetzbuch: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(Schweiz) http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/index.html Da kannst du die einzelnen Straftaten anklicken und dann den Strafrahmen erfahren. Auf Anhieb habe ich nur gefunden: Art. 260bis 1 Strafbare Vorbereitungshandlungen 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen: Art. 111 Vorsätzliche Tötung Art. 112 Mord Art. 122 Schwere Körperverletzung Art. 140 Raub Art. 183 Freiheitsberaubung und Entführung Art. 185 Geiselnahme Art. 221 Brandstiftung Art. 264 Völkermord.2 2 Führt der Täter aus eigenem Antrieb die Vorbereitungshandlung nicht zu Ende, so bleibt er straflos. 3 Strafbar ist auch, wer die Vorbereitungshandlung im Ausland begeht, wenn die beabsichtigten strafbaren Handlungen in der Schweiz verübt werden sollen. Artikel 3 Absatz 2 ist anwendbar.3 ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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