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Umfrage für Philosophie

Frage: Umfrage für Philosophie
(35 Antworten)


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Angenommen es gäbe Menschen, die gerne andere Menschen erschießen und Menschen, die gerne erschossen werden würden. Würdet ihr es in Ordnung finden, wenn das Gesetz es erlauben würde, dass die Menschen die gerne erschießen, Menschen erschießen dürfen, die erschossen werden wollen?


Nebenbedingungen:
vorher wird eine art "einverständniserklärung" von beiden seiten ohne zwänge unterzeichnet und niemand anderes würde mitbekommen, dass jemand erschossen wird (also es wird nicht in der öffentlichkeit praktiziert)

beide seiten wollen es auf jeden fall (beachtet nicht, dass vllt morde dadurch vertuscht werden könnten, also dass jemand erschossen wird der es eigentlich nicht wollte)
Frage von HaiDelin (ehem. Mitglied) | am 14.12.2009 - 16:49

 
Antwort von GAST | 14.12.2009 - 18:37
Jedem
das Seine - Ich würde nach der Unterzeichnung des EInverständniserklärung noch eine ,,Bedenkzeit`` von einem halben Jahr einbinden sodass die Chance besteht sich umzuentscheiden...und eine ärztliche Betreuung müsste auch dazugehören um eventuell geistige Krankheiten zu erkennen.


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Antwort von HaiDelin (ehem. Mitglied) | 14.12.2009 - 18:41
und würdet ihr das immernoch in ordnung finden, wenn dann ca. 6000 menschen jährlich in einer großstadt erschossen würden?


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 14.12.2009 - 18:42
würde ich befürworten! 6000 menschen in einer großstadt sind nicht wirklich viel. so würde zudem auslese betrieben. die gene schwacher menschen (schwach, weil kein lebenswille) würden es schwerer haben sich durchzusetzen, wenn sie frühzeitig sterben.


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Antwort von auslese | 15.12.2009 - 15:57
Zitat:
Ach ja und nur so nebenbei....wieso darf man seine hastiere einschäfern (bei denen man nicht wissen kann ob sie jetzt dafür sind) aber einen krebspatienten,der sich nur noch sterben will müssen wir auf medikamene setzten,ihn damit völlig unzurechnungsfähig machen und mal warten bis der dann mal tod ist (meistens trotzdem unter qualen,auch psychischen)

Tiere werden vom Gesetzgeber als "Gegenstände" definiert. Somit wäre es also kein Mord, sondern allerhöchstens ..ja.. n Sachschaden.
_______________

Zur Umfrage:
So ein Gesetz würde ich nicht für gut heißen, ja sogar ablehnen. Das Leben ist das höchste Gut, was man hat.
Sterbehilfe bei krassen Einzelfällen hingegen, ist wieder ne ganz andere Geschichte.


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 15.12.2009 - 16:12
@algieba:
weshalb sollte das so abwegig sein? hast du noch nie was vom kannibalen von rothenburg gehört?
da ist das szenario in nur noch abstruserer form geschehen.

zu dem speziellen fall: menschen sind entgegen vielerlei beteuerungen doch emotional und auch wenn einer sagt, dass er immer so denken wird, wie ers gerade tut, ist es doch bei wietem nicht sicher.

eine zwangslose einverständniserklärung sagt trotzdem nichts über den aktuellen geisteszustand der person aus.


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Antwort von ErdnussFlip (ehem. Mitglied) | 15.12.2009 - 16:24
Eine philosophische Streitfrage, die sich sowieso nie beantworten lassen wird.

 
Antwort von GAST | 15.12.2009 - 16:29
das ist ja krank !
sicherlich nicht.
vlt sind manche Menschen so traurig, dass sie sich erschießen lassen wollen.. doch vlt ändern sie plötzlich ihre meinung.. doch es is zu spät, weil sie ja schon tot ist.


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Antwort von auslese | 15.12.2009 - 16:31
Aber man stirbt doch sowieso irgendwann; ist doch egal, ob nun früher oder später..


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Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 15.12.2009 - 16:48
Krank hört sich das sicherlich an, aber unter den gegebenen künstlichen Voraussetzungen wärs eigentlich OK.

Der einzige Effekt es zu verbieten wäre dann ja, den betreffenden Menschen aus rein egoistischen Motiven heraus etwas vorzuenthalten. Wir würden Menschen gegen deren Willen bevormunden obwohl es uns überhaupt nicht schadet, es passt uns nur nicht.


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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 15.12.2009 - 16:55
@ C.Bärchen: Ich habe übrigens nichts von abwegig gesagt.

Lies dir mal die ganzen Bedingungen durch. Die können in keiner möglichen Welt alle erfüllt werden und waren auch beim Kannibalen v. R. nicht alle erfüllt.


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Antwort von auslese | 15.12.2009 - 16:59
Zitat:
Der einzige Effekt es zu verbieten wäre dann ja, den betreffenden Menschen aus rein egoistischen Motiven heraus etwas vorzuenthalten. Wir würden Menschen gegen deren Willen bevormunden obwohl es uns überhaupt nicht schadet, es passt uns nur nicht.

"Wir" bzw der Gesetzgeber bevormundet doch ständig, offiziell mit der Begründung zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Könnte man hier in diesem Fall auch so anwenden, indem man die unmittelbaren Verwandten des "Opfers" schützen will.

 
Antwort von GAST | 15.12.2009 - 17:02
...gut, dass umweltschuetzer in diesem staat nicht viel zu sagen haben... :D


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Antwort von morfeuSs (ehem. Mitglied) | 15.12.2009 - 17:05
Ich würde es überhaupt nicht in Ordnung finden, da das einfach nur pervers wäre! Wie würde das denn enden?


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Antwort von auslese | 15.12.2009 - 17:08
Wieso wäre das denn pervers..?

 
Antwort von GAST | 15.12.2009 - 17:10
sein leben weggeben zu wollen sollte man hart bestrafen.

z.B: mit der todesstrafe.

(is tatsächlich schon mal passiert xD).

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