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schulsystem privatisieren

Frage: schulsystem privatisieren
(8 Antworten)


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hallöchen

ich wollte einfach infos sammeln und die meinung der medion oder von euch haben bzw bekommn

was wäre wenn das Deutsche Schulsystem privatisieren würde?

Die vor und nachteile und algemein wie würde es aussehn eine art konzept vll
Frage von ser89 (ehem. Mitglied) | am 26.11.2009 - 20:43


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Antwort von auslese | 26.11.2009 - 20:45
Das
würde gegen Art.12 GG (Teilhaberecht) verstoßen :)


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Antwort von ser89 (ehem. Mitglied) | 26.11.2009 - 20:50
ja aber wenn man das so anpassen würde das es an keine gesetze gebunden bzw verletzen würde oder eine ausnahme is

 
Antwort von GAST | 26.11.2009 - 20:57
(bin keine jurist: wo steht das in art. 12 gg?)

private bildungstraeger werden sicherlich an einnahmen interesse haben.
das laesst vermuten, dass bildung zuerst fuer vermoegende menschen gewaehrleistet wuerde.
rein karitative (sagt man so?) unternehmen werden sicher weniger moeglichkeiten haben gutes personal zu beschaeftigen oder eben zu bezahlen.

// mal ganz abgesehen von diesem, ist das eine sehr komplexe thema und bestimmt nicht ohne weiteres im untrerricht zu behandeln...
(...beschaeftigungstherapie?)


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Antwort von auslese | 26.11.2009 - 21:15
Zitat:
ja aber wenn man das so anpassen würde das es an keine gesetze gebunden bzw verletzen würde oder eine ausnahme is

Es ist aber an ein Grundgesetz(!) gebunden, welches wiederum einen Schutzbereich mit "Rechtsfolge" gewährleistet.
Zitat:
(bin keine jurist: wo steht das in art. 12 gg?)

"Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden."
Zitat:
private bildungstraeger werden sicherlich an einnahmen interesse haben.
das laesst vermuten, dass bildung zuerst fuer vermoegende menschen gewaehrleistet wuerde.

Viele wissen gar nicht, dass auch Privatschulen nach Art. 7 IV GG ein Leistungsrecht zustehen, d.h. der Staat stellt dieses Schutzrecht auf Leistung jedem Bürger zur Verfügung. In der Praxis sieht es dann so aus, dass Schulen in privater Trägerschaft (ich glaube bis) zu 80% vom Staat finanziert werden.

 
Antwort von GAST | 26.11.2009 - 21:25
"frei" aus "frei waehlen" ist dann also "kostenneutral"?

oder zwingt es eventuelle private anbieter jeden schueler anzunehmen?

ich verstehe es nicht...



//ich kann doch auch meinen telefonanbieter "frei waehlen"?


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Antwort von ser89 (ehem. Mitglied) | 26.11.2009 - 21:26
joa stimmt schon alles aber wie wäre es den mit einer grundbildung wie zb. bis zu 9klasse (allgemein wissen)
und ab 10klasse dann schon zb. eine firma wie Merk oder Röhm gewisse Schulen besitzt wo sie ihre Arbeiter ausbilden auf ihre Tätigkeiten "dresieren"
oder sowas ähnliches


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Antwort von ser89 (ehem. Mitglied) | 26.11.2009 - 21:26
ich glaube freiwählbar ist auch ein sehr dähnbare begriff oder?


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Antwort von auslese | 26.11.2009 - 22:08
Zitat:
"frei" aus "frei waehlen" ist dann also "kostenneutral"?

oder zwingt es eventuelle private anbieter jeden schueler anzunehmen?

ich verstehe es nicht...



//ich kann doch auch meinen telefonanbieter "frei waehlen"?

Die Grundthese von "ser89" ging davon aus, dass Schulsystem der BRD, das beinhaltet für mich sämtliche Zweige des Bildungswesens, zu privatisieren bzw fragte er nach Konzepten, die so eine Reform billigen. Wenn alle Schulen privat sind, d.h. Geld kosten, kann der Schutzbereich (Recht auf Teilhabe) nicht mehr gewährleistet werden. Man hat nicht mehr die "freie" Wahl, ob man sein Kind nun auf ne private oder staatliche Schule steckt bzw besteht die Gefahr, dass die Eltern, auf Grund der Kosten, einem nur noch Bildung auf Volksschul-Niveau, statt Abitur-Niveau finanzieren (besteht ja nur ne 9-jährige Schulpflicht) - das wären dann Verhältnisse wie vor 45 :-)

Der Telefonanbieter hat ja gerade nichts mit dem Bildungswesen zu tun.

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