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Verkehrübungsplatz!

Frage: Verkehrübungsplatz!
(2 Antworten)

 
Hallo,
ich mach grad meinen Führerschein und fang warscheinlich nächste Woche mit meiner Praxis an.

Wollte morgen aber schonmal auf einen Verkehrsübungsplatz in Mettmann. Meine Frage an euch: Wie alt muss der Begleiter von mir sein bzw wielange muss mein Begleiter schon den Führerschein besitzen?
Wollte nämlich gern mit meiner Schwester dahin, die seit 2 Wochen aus der Probezeit raus ist.. Oder muss der Begleiter mehr als 2 Jahre den Führerschein besitzen?

Liebe Grüße und Danke.
GAST stellte diese Frage am 17.10.2009 - 18:53


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Antwort von media91 (ehem. Mitglied) | 17.10.2009 - 19:13
ich glaub schon das der begleiter schon lange sein führerschein haben sollte,
einfach auch wegen der sicherheit undd so. ich bin mir aber net sicher.
viel glück für praxis


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Antwort von Blackstar (ehem. Mitglied) | 17.10.2009 - 19:17
google hilft:
http://www.verkehrsuebungsplatz-mettmann.de/homepage.htm

Verkehrsübungsplatz Mettmann - Benutzungsbedingungen


1. Jeder, der in den Verkehrsübungsplatz einfährt, erkennt damit diese am Kassenraum aushängende Betriebsordnung an.
2. Die Benutzung des Übungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Verkehrsübungsplatzes Mettmann.
3. Der Verkehrsübungsplatz darf nur mit zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugen benutzt werden, deren Führer im Besitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis sind.
4. Personen, die nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind, dürfen den Übungsplatz nur dann benutzen, wenn sie in Begleitung eines Führerscheininhabers sind. Die Begleitperson - der Führerscheininhaber - trägt die Verantwortung für das, was der Übende tut.
5. Fußgänger - auch Kinder - dürfen den Übungsplatz nicht betreten.
6. Auf dem Verkehrsübungsplatz darf im Interesse aller Besucher nicht schneller als 25 km/Std. gefahren werden.
7. Bei allen Sach- und Personenschäden mit anderen Fahrzeugen muss die Schadensforderung dem Schadensstifter gegenüber geltend gemacht werden. Der Verkehrsübungsplatz Mettmann hat auf die Schadensregulierung keinen Einfluss.
8. Jeder Schadensfall, auch die Beschädigung von Verkehrszeichen und Einrichtungen des Verkehrsübungsplatzes, ist unverzüglich dem Platzwart zu melden.
9. Den Weisungen der Aufsichtsorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Die Aufsichtsorgane sind berechtigt, die der Benutzungsordnung zuwiderhandelnden Personen des Platzes zu verweisen.

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