400€ Job
Frage: 400€ Job(20 Antworten)
Hi Leute! Also mein Bruder hatte sich beworben und wurde angenommen, und er hat halt seine stunden "abgearbeitet" bis er auf 400 euro gekommen ist, mit kein plan wieviel euro pro stunde. Er wird 17. Joa und wir waren beim Arbeitsamt und die meinten 300 euro wird entzogen von weiss nicht mehr was, und hundert darf er behalten.Das heisst, er verdient 100 euro. mehr nicht. also. Unsere Eltern arbeiten leider nicht (mehr >.<). Und wir kriegen halt hilfe. Ich bin 18 (also volljaehrig xD) und ich habe mich beworben und wurde halt auch eingeladne. koennen bei mir die selben probleme entstehen ? oder wuerde ich 400 euro bekommen ? vielen dank. Der Thread ist nicht mehr aktuell. |
GAST stellte diese Frage am 09.10.2009 - 19:07 |
Antwort von GAST | 09.10.2009 - 19:13 |
Da ist nämlich so: Da die Eltern hilfe bekommen, dürfen die Kinder nur 100 € verdienen. Die 100 € sind deren Freibetrag,d.h. Jeder Euro mehr wird dann abgezogen, ich glaub dass du dann nur 10% erhälst. D.h., wenn du 400 € verdienen würdest,dann würdest du 100€ Freibetrag bekommen und restlichen 300€ werden ca. 90% abgezogen und du bekommst 30 €, also insgesamt ca 130 €. Jedes Kind der Familie kann also für 100€ arbeiten,alles andere lohnt sich nicht. |
Antwort von GAST | 09.10.2009 - 19:15 |
Ja, eure Einkommen werden alle verrechnet. Das heißt, wenn du oder dein Bruder Geld verdienen, wird es irgendwo wieder abgezogen (wo genau weiß ich jetzt nicht, entweder bei deinem Geld oder bei dem deiner Eltern), weil mit dem zusätzlichen Geld seid ihr (deren Meinung nach) ja nicht mehr auf das Arbeitslosengeld 1 oder 2 angewiesen. Total beschissen, da geht das Kind arbeiten, um den Lebensstandard zu erhöhen, aber der Staat will die Familie lieber arm lassen... Wenn die Eltern aber ein eigenes Einkommen haben, dürfen die Kinder alles behalten... Und so was nennt sich dann Gerechtigkeit. |
Antwort von GAST | 09.10.2009 - 19:16 |
das ist ne absolute scheiß-regelung... mal im ernst...würd es der family nicht mehr helfen,wenn die kiddies 400€ verdienen und 200 den eltern geben davon? und ausserdem: was können die kinder für den missstand der eltern?! NIX mit 18 sollte das geändert werden finde ich... |
Antwort von GAST | 09.10.2009 - 19:19 |
Die Regelung ist wirklich totaler Schwachsinn. Es gibt tausend gute Gründe um die Regelung abzuschaffen, 2 gute nennt der Fassili: " Zitat: zustimm |
Antwort von GAST | 09.10.2009 - 19:23 |
aaaaaaaaber.... dank der beschissenen wahl wird sich das in den nächsten 4 jahren nicht ändern... Die Linke würd das sozialer gestalten... Genau SOWAS ist in deren parteiprogramm enthalten gewesen ( und noch immer )... Die sind sozialer als manch andere große parteien, die sich "sozial" nennen...vor allem bei spd! Sowas nennt sich dann insgesamt "soziale ungerechtigkeit". und das finde ich ist unmenschlich und meiner meinung nach unwürdig... btw: und dann wird auch noch den scheiß automobilkonzernen hier richtig ordentlich kohle in den arsch geblasen! aber so richtig! "weil es denen ja ach so schlecht geht"...die sollen sich mal die hartz IV-quote angucken und die familien,die noch kinder dabei haben und was die alles mitmachen müssen! da ist doch verschuldung vorprogrammiert. und weil die sich so verschulden wird das leben noch kaputter,weil dadurch NOCH MEHR kosten aufkommen! das ist n teufelskreis. und woher im etwas gehobeneren alter n job bekommen?! "die würde ist unantastbar"... die tretens mit füßen und spucken drauf diese beschissenen ämter und regierungsbeauftragten! AAAAH ich hasse es ! |
Antwort von GAST | 09.10.2009 - 19:27 |
Ich glaube, du hast einen Freibetrag von 100€ und 20% vom Rest darfst du behalten, also von 400€ dürftest du 160€ behalten und 240€ würden abgezogen. Das liegt daran, dass deine Eltern ja nicht nur ALG II, sondern auch Sozial- und Kindergeld für dich beziehen. Erst wenn ein Kind soviel verdient, dass es seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, würde nichts mehr abgezogen werden, denn Kinder sind nicht verpflichtet, ihre Eltern zu unterhalten. Sobald Kinder ihren Eltern Geld geben, wäre es für die Eltern Einkommen. P.S.: Im Grunde halte ich es auch für nicht gerecht, denn man wird irgendwie zum Nicht-Arbeiten verdammt. |
Antwort von GAST | 09.10.2009 - 19:28 |
@Fassili: Ich mag dich wir haben dieselbe Ansicht^^ Daher hab ich auch die Grünen und die Linke gewählt, denn beide wollen Deutschland sozialer gestalten und die Kluft zwischen Arm u Reich näher zamrücken.. |
Antwort von GAST | 09.10.2009 - 19:29 |
Zitat: Richtig! 20maldenpolitikernaufdiefressehau |
Antwort von GAST | 09.10.2009 - 19:30 |
-.- verdammt. also obwohl ich achtzehn bin und alles, krieg ich meine 400 euro nicht ? |
Antwort von GAST | 09.10.2009 - 19:30 |
@ money: ditooo ^^ wenn die millionäre hier in deutschland mal mehr steuern zahlen würden ( was denen NICHT wehtut ), würde es auch diese regelung nicht mehr geben müssen...und so EINIGE andere auch nicht! |
Antwort von GAST | 09.10.2009 - 19:31 |
nein, leider bekommst du nicht dein volles gehalt... |
Antwort von GAST | 09.10.2009 - 19:34 |
Zitat: Du könntest ausziehen, dann müsstest du allerdings auch von diesen 400€ leben (+Kindergeld +Wohngeld). Und deine Eltern müssten sehen, ob die Wohnung dann noch "angemessen" ist. |
Antwort von GAST | 09.10.2009 - 19:34 |
Kann man das denn nicht ändern, also ich meine, meine Eltern arbeiten nicht is ok, aber ichb in ja shcon achtzehn, also... "gehoere" nicht mehr wirklich dazu. geht das t.dem nicht? und wieviel wuerde ich denn jetzt genau kriegen ? :S Vielen dank für die vielen antworten. |
Antwort von GAST | 09.10.2009 - 19:38 |
schau mal, lieber "der_boxer"... als hartz IV hast du regelungen für ALLES quasi... du darfst mit "soundso" vielen personen nur maximal "x" quadratmeter wohnung beziehen... wenn du ausziehst kann es sein,das die wohnung dann zu groß ist und deine familie ebenfalls in eine andere wohnung umziehen muss. das ist natürlich wieder n riesen kostenfaktor,der praktisch untragbar ist für eine dann 3-köpfige familie mit 2x mindesteinkommen,was die vom staat bekommen. die ämter interessiert nicht,wie alt du bist. du könntest auch 48 sein und du müsstest abdrücken,solange du da wohnst. |
Antwort von GAST | 09.10.2009 - 19:39 |
Erwerbstätigen-Freibeträge bis 100 Euro: Grundfreibetrag 101 - 800 Euro: Davon darfst du nur 20 % behalten 801 - 1200 Euro: Davon darfst du nur 10 % behalten Höhere Einkünfte werden vom Arbeitslosengeld II abgezogen. |
Antwort von GAST | 09.10.2009 - 19:48 |
also heisst das, dass ich max. 100 euro verdienen kann. mehr nicht. !? wie behindert ist das denn. also und es gibt auch keine anderen "wege" mehr zu verdienen ? also abgesehen von schwarzarbeit oder so xD :D:D:D:D ich geh mal zum arbeitsamt und rede, hab da zwar nicht os viel hoffnung, aber was solls :D |
Antwort von GAST | 09.10.2009 - 19:54 |
Nee,es gibt da leider keine andere Möglichkeit,außer Schwarzarbeit.. wenn du z.b. 200 € verdienen würdest, dann würdest du aufs Konto nur (100€ + 20€ =120 € bekommen) wenn du 400€ verdienen würdest, dann bekommst (100 € + 60 € = 160 €) _______ Daher lohnt es sich nicht mehr im Monat zu arbeiten als die 100 € |
Antwort von cleosulz | 10.10.2009 - 15:42 |
Das Geld, was du verdienst, darfst du vermutlich nicht für dich verwenden. Denn du wohnst ja vermutlich bei deiner Familie. Deshalb wird jeglicher Euro, den du dazu verdienst, auf das Einkommen der sogenannten Bedarfsgemeinschaft (das seid ihr alle zusammen: z. B. Vati, Mutti, Kind(er)) angerechnet. Du müsstest also das von dir verdiente Geld,auch wenn es nur ein Ferienjob ist, bei der Arge angeben als Einkommen, das zum Einkommen deiner Familie dazuzählt. Um dieses Einkommen wird das Hartz4 (der Bedarfsgemeinschaft) gekürzt. Wenn es nur um das Kindergeld ginge (also wenn deine Familie kein Hartz4 beziehen würde), würden 400 EUR mtl. nichts aus machen, bis 7.680,- EUR jährl. plus 920,- für Werbungskosten pro Jahr sind nämlich unschädlich für das Kindergeld. Aber: So wie ich das verstehe, wird das Kindergeld als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft hinzugerechnet. unter //www.arbeitsagentur.de/nn_25832/Navigation/zentral/Buerger/ Arbeitslos/Alg-II/Hilfen/Einkommen/Einkommen-Nav.html habe ich hierzu gefunden: Was zählt zum Einkommen (bei Harz4) ? Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bewilligungszeitraums erzielen, wie zum Beispiel: * Einnahmen aus Arbeit * Lohnnachzahlungen * Weihnachts- und Urlaubsgeld * Arbeitslosengeld oder Krankengeld * Steuererstattungen * Unterhaltsleistungen * Kindergeld * Kapital- und Zinserträge * Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung * Eigenheimzulage * Lottogewinne ...... Und dieses Einkommen (der gesamten Bedarfsgemeinschaft) ist maßgebend für die Höhe von Harz4. Am besten fragst du ganz einfach bei der Agentur für Arbeit nach. o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-oo-o-o-o-o-o-o-o-o-o Den Beitrag oben habe ich aus einem früheren Tread von mir übernommen. Da handelte es sich um Kindergeld, das angerechnet wurde. Eigenes Einkommen minderjähriger Kinder (400 EUR-Job) wird ebenso angerechnet. Guckt mal unter: http://www.e-hausaufgaben.de/Thema-127744-kindergeld-weg.php?seite=2 Da war das Thema ähnlich und wurde ausführlich behandelt. Für alle die, die hier bisher so auf die Regierungen (alte + neue) gescholten haben: Alle die über 18 sind und auch die darunter: Es steht euch frei, euch politisch zu engagieren und dann bei der nächsten Wahl auf der anderen Seite euch wählen zu lassen. Dann könnt ihr es ja besser machen. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von GAST | 28.10.2009 - 20:13 |
Hier wurde deine Frage schon beantwortet: [URL]http://www.sozialleistungen.info/foren/zuverdienst-nebenverdienst/t-zuverdienst-von-kindern-7909.html[/URL] |
Antwort von brabbit | 28.10.2009 - 20:16 |
Der Fred ist "alter Kaffee" Pfuii ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |