Rechtsgrundlage Anordnung von FSK 21 - Pflicht?
Frage: Rechtsgrundlage Anordnung von FSK 21 - Pflicht?(8 Antworten)
folgendes: wir haben in marburg einen schuppen, die kult hallen. das ist ein reiner mietschuppen. also party- oder konzertveranstalter mieten das teil an und können dort ihre partys oder konzerte abhalten. die resonanz ist sehr groß, der laden immer voll. fsk war immer 18, verständlicherweise, allerdings wurde nur teilweise kontrolliert. mich würde nun interessieren, ob es überhaupt eine wirkliche rechtsgrundlage dafür gibt, dass das ordnungsamt sowas überhaupt anordnen darf. mir kommt das nämlich sehr komisch vor, da man in deutschland ja gesetzlich ab 18 jahren volljährig ist, |
ANONYM stellte diese Frage am 01.10.2009 - 17:49 |
Antwort von GAST | 01.10.2009 - 17:55 |
mm, |
Antwort von ANONYM | 01.10.2009 - 17:58 |
folgende genauere information habe ich soeben erhalten: es waren mehrere komasaufvorkommen, auf der letzten atzenpartys musste 3 mal der notarzt kommen. also wollte das ordnungsamt den laden schließen, da er ihrer meinung nach zum saufmagnet der stadt wurde und ein schandfleck der stadt sei. das wollte till-dawn (besagter kumpel mit anhang) nicht auf sich sitzen lassen und hat beschlossen das kult aufzukaufen und umzustrukturieren. dafür gabs die auflage vom ordnungsamt striktes fsk 21 bei jeder party. kommt mir trotdem immer noch genauso komisch vor :/ |
Antwort von GAST | 01.10.2009 - 18:01 |
Das Ordungsamt hätte den Laden ganz schließen sollen. Alkohol an Minderjährige ausschenken... Wo gibts denn sowas :D Natürlich ist das Gang und Gebe, dass Minderjährige auf Partys Alkohol trinken, dann darf dabei aber auch nix passieren. Die Eltern sollten auch gleich mit dran sein. Wenns den Betreiber stört soll er sich einen Anwalt nehmen und das mit dem klären :D |
Antwort von ANONYM | 01.10.2009 - 18:04 |
im laden geht man davon aus, dass alle anwesenden 18 sind. man kann ja leider nichts dafür, dass die angeforderten türsteher ihren job scheinbar nicht richtig machen |
Antwort von GAST | 01.10.2009 - 18:05 |
das fsk 21 ist eh sinnlos, die sollten lieber genauer kontrollieren, solange der betreiber nix dagegen macht kann da auch kein ordnungsamt was gegen machen, wir sind hier in deutschland, da ist mit dem 18. lebensjahr die volljährigkeit erreicht und kein ordnungsamt kann was dagegen machen, in den usa vielleicht aber nicht hier. ich hab n bissn gegooglt und keinen einzigen vergleichsfall gefunden, also wird das wohl nicht so einfach gehen... |
Antwort von GAST | 01.10.2009 - 18:13 |
"man kann ja leider nichts dafür, dass die angeforderten türsteher ihren job scheinbar nicht richtig machen" Neue Türsteher besorgen... Der Betreiber steht in der Verantwortung. Man kann sich da nicht einfach den schwarzen Peter jemand anders zuschieben. Das mit dem FSK21 seh ich auch fraglich, aber wenn der Betreiber sich dagegen nicht wehrt und seine Partys mit FSK21+ veranstaltet sollte auch niemand unter 21 reinkommen :D |
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 01.10.2009 - 18:15 |
natürlich wehrt sich der betreiber, wenn die das durchbringen ist er finanziell am ende und das richtig. und um das ganze zu unterstützen starten wir grade eine unterschriftenaktion und dazu ist es eben hilfreich zu wissen, ob es überhaupt eine rechtsgrundlage dafür gibt, um sowas anordnen zu dürfen. mit den türstehern und derm schwarzen peter unterschieben hast du natürlich recht. aber wirklich harte kontrollen, dass nur reinkommt, wer wirklich kontrolliert wurde, und das 18+ sollte doch eigl als auflage reichen. |
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 01.10.2009 - 18:16 |
das anonym ist mir langsam zu blöd |
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