Menu schließen

Embryonenschutzgesetz

Frage: Embryonenschutzgesetz
(1 Antwort)


Autor
Beiträge 0
14
Kann man aus diesem Gesetz stichwortartig was herausschreiben?

Wer künstlich bewirkt, dass ein menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Fötus, ein Mensch oder ein Verstorbener entsteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft


Oder darf man Gesetze nicht verändert aufschreiben?
Frage von Meltem16 (ehem. Mitglied) | am 04.07.2009 - 08:43

 
Antwort von GAST | 04.07.2009 - 09:15
Was willst du da denn stichwortartig herausschreiben?

Natürlich kannst du das machen nur mit welchem Zweck?

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Sonstiges-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Sonstiges