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zusätzliche mündliche prüfung

Frage: zusätzliche mündliche prüfung
(2 Antworten)

 
Hallo

also ich komme aus Sachsen und hatte heute meine mündlcihe Prüfung, leider ist die total scheiße ausgefallen, da die themen blöd waren und das was ich vorher gut konnte , darüber totalen stuss geredet hab...naja kann ich nun nicht mehr ändern...jedenfalls hab ich nur 3 punkte bekommen. und meine schriftlichen waren auch ne so doll...hatte halt alles auf die mündliche gesetzt =(
das ergebnis der schriftlichen bekommen wir erst am 10. juni.
Nun wollte ich mal wissen, wie die zusätzlichen mündlcihen Prüfung gewertet werden. hab im netz leider nichts brauchbares gefunden =(
GAST stellte diese Frage am 28.05.2009 - 22:27


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 28.05.2009 - 22:35
in nrw werden die mündlichen nachprüfungen wie eine zweite abiklausur gewertet,
der durchschnitt aus schriftlicher und mündlicher (nach)prüfung werden dann als abi-klausur-note gewertet

 
Antwort von GAST | 28.05.2009 - 22:47
In Sachsen zählt die zusätzliche mündliche Prüfung 1/3 zur schriftlichen Prüfung. Das heißt wenn du irgendwo z.B. 0Pkt. hast dann brauchst du mind. 2Pkt. um auf 1Pkt. zu kommen. Bei 0,5 wird aufgerundet.

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