Die Geschichte der Sozialversicherung
Frage: Die Geschichte der Sozialversicherung(12 Antworten)
hallo ihr Lieben also ich hab da einmal 2 fragen Aufgabe 1: Den Zeitstrahler bzw die rheinefolfe dieser versicherungen: Pflichtversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung Rentenversiherung Krankenversicherung Aufgabe 2: Genauere Informationen dieser Versicherungen das wäre echt ieb,wenn ihr mir da weier helfen würdet :) |
GAST stellte diese Frage am 15.03.2009 - 18:17 |
Antwort von auslese | 15.03.2009 - 18:20 |
Was |
Antwort von GAST | 15.03.2009 - 18:21 |
nein ich meine die rheinefolge aber es würd auch ne kurze infor. zu diesen versicherungen reichen |
Antwort von auslese | 15.03.2009 - 18:22 |
Oh achso. jetzt weiß ich wie du das meinst. Ja, dann ist es natürlich etwas anderes. |
Antwort von GAST | 15.03.2009 - 18:25 |
ok:) weiß du etwas darüber ,wäere echt nett,wenn jaa :) |
Antwort von wDeluexxe (ehem. Mitglied) | 15.03.2009 - 18:32 |
also: 1.) Plichtversicherung: Pflichtversichert sind alle Bürger der BRD bis einer Beitragsbemessungsgrenze von etwa 4000 € (glaub das sind genau 3860 oder soo..) Alle anderen können sich privat versichern lassen, wobei hier die Beiträge entsprechend höher sind. 2.) Arbeitslosen, Renten, und Krankenversicherung zahlen jeweils der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zur Hälfte. Die Unfallversicherung hat der AG selbst zu tragen. |
Antwort von wDeluexxe (ehem. Mitglied) | 15.03.2009 - 18:38 |
Von der gesetzl. Rentenversicherung sagt man, sie werde zukünftig nicht sicher ausgezahlt, da es mehr alte Menschen gibt, die Rente beziehen (wollen) als junge Menschen, die dafür einzahlen. Hier empfiehlt sich eine zusätzliche Rente, z.B. Riesterrente. Unfallversicherung: Die wird bezahlt (nur von AG), wenn dem AN vom Weg von zu Hause zur Arbeit ein Unfall passieren sollte (Wegeunfall nennt sich dies). Sie wird nicht bezahlt, sollte der AN einen Umweg zur Arbeit nehmen, zB. eben noch zum Bäcker rein fahren. Bei der Krankenversicherung ist es seit neuestem so, dass alle in einem Topf zahlen (15,5 %), und die Krankenkassen je nach Leistung sich dieses Geld in Anspruch nehmen. Wozu Arbeitslosenvers. bezahlt wird, ist ja auch offensichtlich ;) |
Antwort von GAST | 15.03.2009 - 18:42 |
ok:) weiß du etwas darüber ,wäere echt nett,wenn jaa :) |
Antwort von GAST | 15.03.2009 - 18:43 |
Dankee Dankee Dankeee :) supper lieb von euch das hilft mir echt weiter :) |
Antwort von auslese | 15.03.2009 - 18:44 |
Sag mal bist du irgendwie blöd oder einfach nur schwer von Begriff? |
Antwort von GAST | 15.03.2009 - 18:45 |
hilft dir bestimmt http://www.to-6.net/?uid=7177 |
Antwort von cleosulz | 15.03.2009 - 18:59 |
Beginn der Sozialversicherung: im Dtsch. Kaisserreich. 17.11.1881: Kaiserliche Botschaft duch Wilhelm I. Ankündigung dr Einführung eines Sozialversicherungsystems. 1883: Gesetz über die Krankenversicherng der Arbeiter (Pflichtversicherung) 1884: Unfallversihcerungsgesetz 1889: Alters- und invalidätssicherung für Arbeiter (auch Rentenversicherung) Diese Gesetze wurden später (1911) zur Reichsversicherungsordnung zusammengefasst, was der Vorläufer für unsere heutigen Sozialversicherung ist. Später kam dann noch die Arbeitslosenversicherung in jüngster Vergangenheit noch die Pflegeversicherung dazu. Suchstichwort: Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 15.03.2009 - 19:02 |
/www.deutsche-sozialversicherung.de/ www.bpb.de/wissen/U19N2U,0,0,Sozialversicherung.html ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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