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Zeitschriften Abo

Frage: Zeitschriften Abo
(13 Antworten)

 
Hallo,
ich wollte mal fragen, wie das mit dem WIDERRUFSRECHT aussieht, wenn ich das Abo auf der Einkaufspassage unterschrieben habe.
Genauso wurde ich von den "Verkaäufern" mehrfach belogen. Das Abo habe ich am 15.12.08 unterschrieben.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Bitte keinen negativen äußerungen im bezug auf wer unterschreibt schon sowas, danke.
biohasser1989
GAST stellte diese Frage am 20.01.2009 - 15:39

 
Antwort von GAST | 20.01.2009 - 15:42
normalerweise hat so ein widerrufsrecht 14 tage.
bei dir dürfte es aber schon abgelaufen sein. hast du denn nicht geguckt, als du unterschrieben hast?

 
Antwort von GAST | 20.01.2009 - 15:46
doch schon, nur ich habe mich auf den anruf von der werbefirmer verlassen, wo ich dann sofort kündigen könnte. da dieser anruf nicht kam, ist das alles etwas ins vergessen gerutsch und ich habe heute ein brief von denen bekommen, von wegen ich hab jetzt ein 12 monatsabo und ich muss jetzt tatkräftig bezashlen


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Antwort von sweety_blue-eyes (ehem. Mitglied) | 20.01.2009 - 15:48
Naja du könntest evtl. auch auf Vertragsabschluss wegen Irrtum bzw. Täuschung bestehen, wenn er dich wirklich angelogen hat - aber ist relativ schwer, dort rauszukommen. Aber du kannst doch das Abo auch kündigen, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, oder nicht?

 
Antwort von GAST | 20.01.2009 - 15:49
ja klar nur ich muss dann 12 monate dieses abo bezahlen und dazu habe ich keine lust sind nunmal mehr als 200€
gibts denn keine andere lösung?

 
Antwort von GAST | 20.01.2009 - 15:53
auch wenns hart klingt:du bist selbst schuld,mach nie bei solchen sachen mit.
das einzige,was du jetzt tun kannst, ist einen anwalt zur seite zu ziehen.


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Antwort von hans-maulwurf (ehem. Mitglied) | 20.01.2009 - 15:55
"Genauso wurde ich von den "Verkaäufern" mehrfach belogen."

inwiefern wurdest du mehrfach belogen?


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Antwort von Robjay (ehem. Mitglied) | 20.01.2009 - 15:55
du hast auf den anruf gewartet?
haben die dir überhaupt mittgeteilt das die dich anrufen werden?

 
Antwort von GAST | 20.01.2009 - 16:05
ja klar deswegen haben die mich ja auch belogen, der hat mir ganz sicher gesagt, dass man angerufen wird nach ca. einer woche


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Antwort von auslese | 20.01.2009 - 17:09
Diese "Geschäfte" unterliegen dem Fernabsatzgesetz, d.h. dir steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Darauf müsste dich aber einer der Verkäufer aufmerksam gemacht haben, wenn nicht - jetzt weißt dus.
Zitat:
Bitte keinen negativen äußerungen im bezug auf wer unterschreibt schon sowas, danke.

Nö, wieso denn? Ich hol mir auch regelmäßig Gratis-Zeitungsabos- kostet ja nichts. Du musst eben nur drauf achten, dass du es rechtzeitig kündigst.

 
Antwort von GAST | 20.01.2009 - 17:10
Wer unterschreibt denn schon sowas? ^^ :P


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Antwort von auslese | 20.01.2009 - 17:15
*EDIT:

Wieso schicken die dir erst 12 Monate nach Vertragsunterschrift die erste Zeitung?
Wie auch immer.. scick nen Widerruf, indem du dich auf § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB berufst.


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 20.01.2009 - 17:18
was für fernabsatzgesetz? war ja kein telefon/internet-vertrag..
eher ein sog. "haustürgeschäft"

wende dich doch einfach mal an die verbraucherschutzzentrale und schildere dein anliegen (per mail, tele, persönlich...)

außerdem solltest du das abo trotzdem umgehend kündigen und um eine etwaige verkürzung des abozeitraums höflich bitten (auch wenne sauer bist auf die firma!)


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Antwort von auslese | 20.01.2009 - 17:33
Ja stimmt.. aber scheinbar verteilen die auch übers Telefon ihre Abos.. sofern die Story mit dem Telefonanruf stimmt..
Wie auch immer, das Prinzip ist ja dasselbe; hierauf solltest du dich berufen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/312.html

Und freundlich würde ich da nicht bleiben, sonst sehen die in dir noch n mögliches Opfer, bei dem man Druck machen kann. Du könntest sogar gemäß § 263 Abs. 1 Anzeige wegen Betrug erstatten.

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