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waffenschein

Frage: waffenschein
(45 Antworten)

 
braucht man nen waffenschein für ne schreckschusspistole 9mm?
GAST stellte diese Frage am 30.12.2008 - 10:22

 
Antwort von GAST | 30.12.2008 - 10:23
finde im internet nichts zur aktuellen gesetzlage. ist ja immer streitiges thema. und wie siehts aus mit starenschreck? legal oder illegal. was passiert wenn ich erwischt werde?

 
Antwort von GAST | 30.12.2008 - 10:24
was ich ja nicht werde weil ich das ja nicht mache wenn das nicht legal ist ;)


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Antwort von John_Connor | 30.12.2008 - 10:26
Du darfst eine Schreckschusspistole in Deutschland nur mit einem kleinen Waffenschein besitzen! Dafür musst du allerdings angeben, warum du eine Schreckschusspistole benötigst, denn danach wird vor allem beurteilt, ob du den kleinen WS bekommst! Gas-Pistolen kannst du allerdings so frei ab 18 kaufen, jedoch darfst du sie nur auf deinem Privatbesitz auch rumtragen und benutzen.

 
Antwort von GAST | 30.12.2008 - 10:28
ah ok. gut. was wenn ich doch eine hätte und werde erwishct. und was ist mit starenschreck/vogelschreck. darf ich die wenigstens haben in deutschland


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Antwort von John_Connor | 30.12.2008 - 10:29
starenschreck/vogelschreck sagt mir nicht viel, aber ich weiß, dass nur Gaspistolen und SoftAirs unter 0,5 Joule in Deutschland frei zu kaufen und erlaubt sind :P

 
Antwort von GAST | 30.12.2008 - 10:31
das ist ja für kinder -___- nein ich will nur wissen was passiert wenn sie mich entschuldige den ausdruck "ficken" weil ich hantiere doch relativ leichtinnig in meinem neujahrsrausch xD


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Antwort von John_Connor | 30.12.2008 - 10:33
Ich denke mal, dass das ne Anzeige gibt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz! Allerdings haben Gerichte wichtigeres zu tun. Ich hab schon oft mitbekommen, dass solche Anzeigen wegen Besitzes von Schreckschusspistolen u.Ä. wieder aufgegeben wurden...
Allerdings würde ich kein Risiko eingehen und es einfach unterlassen :)
Guten Rutsch

 
Antwort von GAST | 30.12.2008 - 10:36
ja mal sehen .d danke dir auch xD


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Antwort von John_Connor | 30.12.2008 - 10:37
nein ich danke dir ;)

 
Antwort von GAST | 30.12.2008 - 11:57
also weis niemand was wegen starenschreck?

 
Antwort von GAST | 30.12.2008 - 12:09
Ja brauchst einen Waffenschein............


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Antwort von brucelee90 (ehem. Mitglied) | 30.12.2008 - 12:14
tja in der schweiz ist alles einfacher

 
Antwort von GAST | 30.12.2008 - 12:30
ja in frankreich auch xD


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Antwort von matata | 30.12.2008 - 12:42
In der Schweiz gilt seit 12.12.08 Schengen-Recht und in Frankreich schon lange. Das bedeutet eine Verschärfung des Waffengesetzes:

https://www.gunfactory.ch/download/Waffengesetz_Broschuere.pdf
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Antwort von SReN | 30.12.2008 - 12:43
aber an sich hältst du das nicht für ganz schön bescheuert? oh man.


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Antwort von matata | 30.12.2008 - 12:48
Meinst du mich, Sren? O nein, ich halte das für eine ganz kluge Entscheidung, wenn endlich in aneinandergrenzenden Staaten, wo der Grenzübertritt kaum mehr kontrolliert wird, das gleiche Recht gilt in Bezug auf Waffenbesitz und Waffentragen und die Definition einer Waffe.
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Antwort von SReN | 30.12.2008 - 12:49
nein, ich meinte nicht dich, gute matata!


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Antwort von John_Connor | 30.12.2008 - 12:55
Eine Waffe ist in Deutschland leider ziemlich definiert! :P


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Antwort von Twipsy (ehem. Mitglied) | 30.12.2008 - 12:58
was heißt leider? .....


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Antwort von John_Connor | 30.12.2008 - 13:01
hab ein wort vergessen :D

Eine Waffe ist in Deutschland leider ziemlich schlecht definiert! :P

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